Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 444 (NJ DDR 1965, S. 444); Für die nächste Zeit ist es eine vordringliche Aufgabe, die gesellschaftlichen Bedingungen in denjenigen Bereichen zu fördern, in denen im 2. Halbjahr 1965 und im Jahr 1966 Schiedskommissionen gewählt werden. Zur Tätigkeit der Schiedskommissionen Die meisten Schiedskommissionen nahmen bereits kurze Zeit nach der Wahl ihre Arbeit auf. Um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich mit Fragen oder Anträgen an die Schiedskommission zu wenden, haben sie Sprechstunden eingerichtet2. Diese werden rege in Anspruch genommen. Es empfiehlt sich, in Wohngebieten und größeren Gemeinden Sprechstunden vierzehntäglich oder wöchentlich abzuhalten. In Landgemeinden und Produktionsgenossenschaften wird dagegen wegen des geringeren Arbeitsanfalls in der Regel von einer besonderen Sprechstunde abgesehen werden können. Der Arbeitsanfall der Schiedskommissionen im ersten Quartal 1965 sah folgendermaßen aus: 110 geringfügige Strafsachen, die übergeben wurden, 301 Beleidigungssachen, 14 Beratungen wegen arbeitsscheuen Verhaltens, 3 Beratungen wegen Verletzungen der Schulpflicht, 293 zivilrechtliche oder sonstige Streitigkeiten. In einzelnen Bereichen ist der Arbeitsanfall sehr unterschiedlich. Dabei spielen vor allem folgende Gesichtspunkte eine Rolle: die Größe der Tätigkeitsbereiche (in LPGs, PGHs und kleinen Gemeinden gibt es verhältnismäßig wenig Rechtsverletzungen und Streitfälle); die Struktur des Bereichs der Schiedskommission (insbesondere in Bereichen mit privatem Althausbesitz und relativ ungünstigen Wohnverhältnissen gibt es zahlreiche Haus- und Nachbarschaftsstreitigkeiten); die Praxis der Übergabe geringfügiger Strafsachen; das Vertrauen der Bevölkerung zur Schiedskommission und die Popularisierung ihrer Tätigkeit; die Qualität der Tätigkeit des Schiedsmannes und der mit ihm tätig gewordenen gesellschaftlichen Kräfte vor der Bildung der Schiedskommission. Die Entwicklung der Schiedskommissionen in den Kreisen Bitterfeld, Demmin, Pirna und im Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain seit 19633 beweist eindeutig, daß sich mit der erzieherisch wirksamen Tätigkeit der Kommissionen das Vertrauen der Bevölkerung entwickelte und festigte. Deshalb sollte darauf geachtet werden, daß den Schiedskommissionen geeignete geringfügige Strafsachen zur Beratung übergeben werden und daß ihre Tätigkeit in der örtlichen Presse ausgewertet wird. Soweit sich Bürger wegen Nachbarschafts- und Hausstreitigkeiten an die Rechtsauskunftsstelle des Kreisgerichts wenden, sollten sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, zur Lösung des Konflikts die Schiedskommission anzurufen. Bis zur Bildung der Schiedskommission darf aber die Arbeit der Sühnestelle nicht vernachlässigt werden. Werden die Schiedsmänner bereits mit Beisitzern tätig, dann bereiten sie dadurch wirksam die Bildung der Schiedskommission vor. In der Tätigkeit der Schiedskommissionen überwiegen zur Zeit Beleidigungsfälle und Konflikte aus dem Zusammenleben der Bürger. Die Anzahl der Übergaben geringfügiger Strafsachen ist noch nicht sehr groß, steigt jedoch von Monat zu Monat. In der Übergabepraxis treten gegenwärtig folgende Mängel auf: Es werden ungeeignete, nicht mehr geringfügige oder nicht völlig aufgeklärte Straftaten übergeben; 2 vgl. Körner / Heitmann, „Erste Erfahrungen ln der Organisierung der Tätigkeit der Schiedskommissionen“, Der Schöffe 1965, Heft 4, S. 122. 3 vgl. Görner, „Erste Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen", NJ 1963 S. 712. die Übergabeentscheidung wird formal übersandt, eine Rücksprache mit der Schiedskommission unterbleibt; Bürger werden bei Anzeigen geringfügiger Straftaten unmittelbar an die Schiedskommission verwiesen, obwohl Anträge von Bürgern nur bei Beleidigungen möglich sind. Diese Mängel führten zu berechtigten Einsprüchen der Schiedskommissionen gegen Übergabeentscheidungen. Um die Interessen der betreffenden Bürger zu sichern und die Tätigkeit der Schiedskommissionen wirksamer zu gestalten, muß von den übergebenden Organen gefordert werden, die Ubergabeentscheidungen sehr sorgfältig vorzubereiten. Die Schiedskommissionen bemühen sich verantwortungsbewußt um die Lösung der Konflikte. In Vorbereitung einer Beratung informieren sich zumeist beauftragte Mitglieder der Kommission an Ort und Stelle. Insbesondere Beleidigungsfälle und Hausstreitigkeiten können dadurch oft ohne eine besondere Beratung gütlich beigelegt werden. Bei Beleidigungen wurde bei 25% aller Sachen eine Aussöhnung der Parteien und damit die Lösung des Konflikts vor der Beratung erreicht. Wenn der Konflikt wirklich gelöst wird, entspricht diese Praxis völlig der Schiedskommissions-Richtlinie. Die Schiedskommissionen unternehmen alle Anstrengungen, um mit ihren Beratungen über geringfügige Strafsachen begünstigende Bedingungen für Kriminalität beseitigen zu helfen. Das zeigt folgendes Beispiel: Die Schiedskommission der Gemeinde Paplitz (Kreis Genthin) hatte sich mit dem Vergehen eines Genossenschaftsbauern nach § 49 StVO (Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit) zu befassen. Sie führte die Beratung in der LPG durch. 30 Bürger, meist Genossenschaftsbauern, nahmen daran teil. Bei der Erörterung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat stellte die Schiedskommission fest, daß der LPG-Vor-sitzende den Genuß von Alkohol während der Arbeitszeit geduldet hatte. Deshalb empfahl sie dem LPG-Vorstand, den Alkoholgenuß während der Arbeitszeit strikt zu unterbinden und die Bestimmungen über den Arbeitsschutz durchzusetzen. Bei einer späteren Kontrolle stellte die Schiedskommission jedoch fest, daß der Vorstand nichts unternommen hatte. Sie übte deshalb Kritik an der Leitungstätigkeit des Vorstandes und erreichte, daß ihre Empfehlung nun beachtet wird. Die Erziehungsmaßnahmen werden entsprechend der Schiedskommissions-Richtlinie differenziert angewandt. Aus der Statistik ergibt sich z. B., daß bei Angriffen auf das sozialistische und persönliche Eigentum in 60 %, bei Verkehrsdelikten in 100 % und in Beleidigungssachen in 7 % der Beratungen von der Rüge Gebrauch gemacht wurde. In Beleidigungssachen wird überwiegend die Erziehungsmaßnahme der Entschuldigung angewandt (85 %). Die Beratungen der Schiedskommissionen in Zivil- und sonstigen Streitigkeiten erfolgen zumeist unter Hinzuziehung der Bewohner des betreffenden Hauses. Bei Streitigkeiten, die z. B. mit der Wohnraumverteilung, mit Reparaturen zur Werterhaltung des Wohnbestandes usw. Zusammenhängen, werden Vertreter der örtlichen Organe und der Nationalen Front (Kommissionsmitglieder oder Aktivmitglieder der Wohnungskommission, des Bau- oder Reparaturaktivs u. a.) eingeladen. Die Schiedskommissionen bemühen sich, den Konflikt mit seinen Ursachen und in seinen Zusammenhängen zu erfassen und zu lösen. Dabei gelingt es nicht selten, bereits jahrelange Streitigkeiten zu bereinigen. Die Bevölkerung brachte in Zuschriften und Aussprachen ihre Anerkennung für eine solche Arbeitsweise zum Ausdruck. Wenn nur in 8 von 293 Streitfällen der An- 444;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 444 (NJ DDR 1965, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 444 (NJ DDR 1965, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland, die in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen.

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