Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 443 (NJ DDR 1965, S. 443);  Es ergibt sich aus der Differenziertheit gerade der subjektiven Seite bei diesen Vergehen die Frage, ob hier nicht auch eine unterschiedliche gesetzliche Regelung in der Richtung erfolgen sollte, daß bei solchen Handlungen, die aus grober Rücksichtslosigkeit oder Verantwortungslosigkeit heraus begangen werden, auch ohne das Vorliegen einer konkreten Gefahrensituation eine strafrechtliche Verantwortlichkeit eintritt. Davon zu unterscheiden wären solche Handlungen, bei denen sich der Täter, obwohl seine Fahrtüchtigkeit infolge Alkoholgenusses erheblich beeinträchtigt ist, dennoch bemüht, Gefahren möglichst auszuschließen, indem er absichtlich langsam fährt oder sich unbelebte Straßen aussucht12. Hier sollte eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nur Platz greifen, wenn tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation verursacht worden ist. Für diese wäre der Rechtsverletzer vorausgesetzt, daß der Kausalzusammenhang zwischen seinem Verhalten 12 Lutzke / Petasch / Schubert, a. a. O. und der entstandenen Gefahrenlage gegeben ist dann strafrechtlich verantwortlich. Das wäre eine notwendige Konsequenz aus der Regelung, daß für das Nichtvorliegen eines strafrechtlichen Vergehens unbedeutende Auswirkungen nicht ausreichen, sondern auch die Schuld unbedeutend sein muß. Gerade bei Verkehrsdelikten fallen diese beiden Seiten oft auseinander. Es gibt Fälle, in welchen nur geringe Schuld vorliegt, aber schwerste Folgen eintreten, und solche, in denen der Täter in höchstem Grade rücksichtslos oder verantwortungslos handelt, ohne daß negative Folgen eintreten oder Gefahrenzustände verursacht werden. In letzteren Fällen sollte für den Fall des Fahrens unter erheblicher alkoholischer Beeinflussung die strafrechtliche Verantwortlichkeit beibehalten werden. Durch die hohen Anforderungen an den Grad des Verschuldens könnte ausgeschlossen werden, daß hier das Strafrecht als allgemeines Disziplinierungsmittel eingesetzt wird. RUDOLF WINKLEk, Gruppenleiter im Ministerium der Justiz, SONJA JAENCHEN und Dr. KURT GÖRNER, Hauptinstrukteure im Ministerium der Justiz Erfahrungen mit der Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen Seit dem Erlaß der Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit der Schiedskommissionen ist nahezu ein Jahr vergangen. In dieser Zeit konnten Erfahrungen bei der schrittweisen Bildung der Schiedskommissionen gemäß den von den Kreistagen beschlossenen Plänen1 sowie in der Tätigkeit dieser gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege gesammelt werden. Der Stand der Bildung von Schiedskommissionen Bis zum 31. März 1965 wurden 610 Schiedskommissionen mit 7139 Mitgliedern gewählt. Im zweiten Quartal kommen mehrere hundert Kommissionen hinzu. Im Bezirk Schwerin gab es z. B. am 31. März 1965 38 und bis Mitte Mai 73 Schiedskommissionen. Im Bezirk Rostock waren bis Ende März 21 Schiedskommissionen gewählt; diese Zahl erhöhte sich bis Mai auf 45 Kommissionen. Innerhalb der einzelnen Bezirke gibt es noch erhebliche Unterschiede bei der Bildung der Schiedskommissionen. So wurden im Bezirk Leipzig z. B. im Kreis Delitzsch 6 und im Kreis Geit-hain 10 Schiedskommissionen gewählt; in den Kreisen Eilenburg und Grimma und in den Stadtbezirken Leipzig-West und Leipzig-Nord dagegen gab es bis zum 30. April 1965 noch keine Schiedskommissionen. Die bisherige Entwicklung beweist, daß der Stand der Bildung der Schiedskommissionen nicht von der Qualität der Leitung durch den Rat des Kreises zu trennen ist. Wo diese Leitung von der Erkenntnis der politischen Bedeutung der Schiedskommissionen ausgeht und straff erfolgt und wo sowohl im Kreis als auch im Bezirk alle in der Arbeitsgruppe vertretenen Organe aktiv sind, geht die Bildung der Schiedskommissionen planmäßig voran, so z. B. in den Kreisen Weißwasser, Kamenz, Burg und Eisenberg. Wo aber die Bedeutung, welche die Schiedskommissionen bei der weiteren Entwicklung und dem Ausbau der sozialistischen Demokratie haben, unterschätzt wird, wo es Mängel in der Leitung durch den Rat gibt, stellen sich Schwierigkeiten ein. Nach den bisherigen Feststellungen schreitet die Bildung von Schiedskommissionen in einigen städtischen Wohngebieten nicht so schnell voran, wie in kleinen Vgl. Jaenchen ' Winkler. „Zur Richtlinie Uber die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen“, NJ 1964 S. 515 H. Städten und größeren Gemeinden. In den städtischen Wohngebieten muß deshalb die Wahl der Schiedskommissionen mehr als bisher unter umfassender Einbeziehung der Hausgemeinschaften vorbereitet werden. Die Ausschüsse der Nationalen Front bemühten sich, als Kandidaten für die Schiedskommissionen gesellschaftlich aufgeschlossene Bürger zu gewinnen, die noch nicht mit Funktionen überlastet sind. Von den bisher gewählten Mitgliedern der Schiedskommissionen sind 52 % Mitglieder demokratischer Parteien, 48 % sind parteilos. 33% der Mitglieder der Schiedskommissionen sind Frauen. Die Kandidaten wurden überwiegend in Einwohnerversammlungen und Mitgliederversammlungen der LPGs sowie durch Kurzbiographien in der Kreispresse vorgestellt. Vielfach wurden auch Veranstaltungen gesellschaftlicher Organisationen, Kraftfahrerschulungen, Versammlungen der Freiwilligen Feuerwehr u. a m. genutzt, um die Bevölkerung mit der Bedeutung und den Aufgaben der Schiedskommissionen bekannt zu machen und zugleich Kandidaten vorzustellen. Auf Grund einer sorgfältigen Auswahl der Kandidaten gab es bei deren Vorstellung vor der Bevölkerung nur ganz vereinzelt Ablehnungen. Bei der Bildung der. Schiedskommissionen muß auch weiterhin darauf geachtet werden, daß deren Zusammensetzung der Struktur der Bevölkerung entspricht und daß Frauen, junge Menschen und parteilose Bürger als Kandidaten gewonnen werden. Es sollten auch mehr Frauen als Vorsitzende und Stellvertreter des Vorsitzenden einer Schiedskommission gewählt werden. In zahlreichen Kreisen tauschten Vorsitzende der Schiedskommissionen unter Anleitung des Kreisgerichts Erfahrungen aus. Einige Räte der Bezirke und einige Bezirksgerichte haben gute Erfahrungen in Beratungen mit den Stellvertretern für Inneres der Kreise und den Kreisgerichtsdirektoren bzw. in Beratungen des Präsidiums des Bezirksgerichts verallgemeinert. Zusammen fassend kann gesagt werden, daß in den Kreisen, in denen sich die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte regelmäßig mit dem Stand der Bildung und mit den Erfahrungen der Tätigkeit der Schiedskommissionen beschäftigen, die Wahl planmäßig und gut vorbereitet erfolgt. 443;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 443 (NJ DDR 1965, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 443 (NJ DDR 1965, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der militärischen Spionage tätig. Sie sind damit eine bedeutende Potenz für die imperialistischen Geheimdienste und ihre militärischen Aufklärungsorgane. Die zwischen den westlichen abgestimmte und koordinierte militärische Aufklärungstätigkeit gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität an andere Schutz- und Sicherheitsorgane, öffentliche Auswertung Übergabe von Material an leitende Parteiund Staatsfunktionäre, verbunden mit Vorschlägen für vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulu.

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