Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 435

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 435 (NJ DDR 1965, S. 435); Dr. HARRI HARRLAND, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Entwicklung und Bekämpfung der Kriminalität in der DDR im Spiegel der Statistik (Schluß)* Die starke Abnahme der registrierten Straftaten im Jahre 1964 fällt mit einer wirksameren Ausgestallung der Rechtspflege durch die umfassendere Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte zusammen. Das weisen eine ganze Reihe statistischer Ergebnisse aus, auf die im folgenden eingegangen werden soll. Geringste Verurteiltenziffer seit Gründung der DDR Im Jahre 1964 wurden insgesamt 51 890 Strafrechtsverletzer gerichtlich verurteilt. Das ist die bisher geringste Anzahl seit Bestehen der DDR. Im Vergleich zum Jahre 1958 ist damit die Zahl der gerichtlich verurteilten Personen auf 48,8 Prozent zurückgegangen. 27 888 Täter wurden im Jahre 1964 nicht mehr vor Gericht gestellt, sondern hatten sich wegen geringfügiger Straftaten vor gesellschaftlichen Organen der Rechtspflege, vor Konfliktkommissionen und zu einem geringen Teil bereits vor Schiedskommissionen, zu verantworten. Das war die bisher höchste jährliche Zahl von Strafrechtsverletzern, mit denen die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege befaßt waren. Die jährliche Anzahl der Beschuldigten, deren Strafsachen an die gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege übergeben wurden, hat sich seit 1961 um das Dreieinhalbfache erhöht. Das Anteilverhältnis der gerichtlich Verurteilten und derjenigen Täter, deren Strafsachen an Konflikt- und Schiedskommissionen übergeben wurden (beide zusammen für jedes Jahr = 100), veränderte sich in dieser Zeit wie folgt: Jahr Verurteilte Übergabe an Konflikt- und Schiedskommissionen 1961 86,5 13,5 1964 65,0 35,0 Erstmalig im Jahre 1964 war die Übergabe an Kon- flikt- und Schiedskommissionen die am häufigsten angewandte strafrechtliche Sanktion gegen Strafrechtsverletzer. Die bedingten Verurteilungen, die 26 869 betrugen, folgten aber gleich an zweiter Stelle. Damit wird besonders deutlich, in welch großem Umfang heute bereits eine wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung von der Qualität der Tätigkeit der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege, namentlich der Konfliktkommissionen. abhängig ist. Von den insgesamt 83 232 Beschuldigten, deren Strafsachen seit 1961 an Konflikt- und Schiedskommissionen übergeben wurden, sind bisher (bis einschließlich 31. Dezember 1964) lediglich 4.9 Prozent erneut als Strafrechtsverletzer in Erscheinung getreten. Das ist eine sehr erfreuliche Tatsache, die erkennen läßt, daß hier wesentliche gesellschaftliche Potenzen für die wirkungsvolle Kriminalitätsbekämpfung erschlossen wurden. Allerdings darf nicht übersehen werden, daß dieser Prozentsatz im Jahre 1963 noch bei nur 3,5 lag. Differenzierung der strafrechtlichen Sanktionen Ausdruck der qualitativen Veränderungen, die sich seit Inkrafttreten des StEG von 1957 vollzogen haben, sind die wesentlichen Wandlungen in der Zusammensetzung der strafrechtlichen Sanktionen während der Der erste Teil des Beitrags 1st ln NJ 1965 S. 401 ff. veröffentlicht. letzten acht Jahre. Das alte Strafensystem, das im wesentlichen auf Freiheits- und Geldstrafen beruhte wenn man die Erziehungsmaßnahmen des Jugendstrafrechts unberücksichtigt läßt , wurde in historisch kürzester Zeit von Grund auf überholt. Die graphische Darstellung der strukturellen Veränderungen der drei größten und hauptsächlichsten Gruppen strafrechtlicher Sanktionen (Freiheitsstrafen, Strafen ohne Freiheitsentzug, Übergaben an Konflikt- oder Schiedskommissionen) auf der 3. Umschlagseite dieses Heftes vermittelt einen Eindruck von den Umwälzungen, die sich in der Ahndung strafrechtlicher Verstöße vollzogen haben, sobald man nicht nur die Entscheidungen an sich, sondern vor allem die Tatsache vor Augen hat, daß die Entwicklungskurven der Strafen ohne Freiheitsentzug und der Beratungen vor den Konfliktkommissionen trotz aller noch vorhandenen Mängel Ausdruck einer stärkeren gesellschaftlichen Ausübung der Rechtspflege sind. In den letzten Jahren haben in besonders starkem Maße die Freiheitsstrafen abgenommen: davon nach der Strafdauer: Jahr insgesamt bis zu 1 Jahr über 1 Jahr 1961 100 100 100 1962 81,6 74.4 93,4 1963 65,4 63.6 68.3 1964 48,1 39,6 61,7 Innerhalb von vier Jahren sind die Freiheitsstrafen insgesamt um über die Hälfte zurückgegangen. In derselben Zeit ist der Anteil derjenigen gerichtlich Verurteilten. gegen die Strafen ohne Freiheitsentzug (bedingte Verurteilung, öffentlicher Tadel, gerichtlich angeordnete Erziehungsmaßnahmen bei Jugendlichen und Geldstrafen) verhängt wurden, schnell angewachsen. Er betrug: 1961 1962 1963 1964 47,2 55,9 58.5 69,0 Der absoluten Zahl nach hat es freilich gegenüber 1961 nur eine Steigerung um rund 6000 (um 19 Prozent) gegeben. Der Anteil hat schneller zugenommen, weil sich die Anzahl der überhaupt gerichtlich verurteilten Personen in dieser Zeit sehr stark verminderte. In dieser Periode vollzog sich ein Differenzierungsprozeß im großen Maßstab, der nicht mehr nur auf die Gerichtsentscheidungen beschränkt blieb, sondern erstmalig in Gestalt der Konfliktkommissionen gesellschaftliche Organe erfaßte, die in zunehmender Zahl und wie die Entwicklung zeigt erfolgreich in Fällen geringfügiger Strafrechtsverletzungen einen Teil der bis dahin ausschließlich staatlichen Funktionen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege ausübten. Die Freiheitsstrafen gingen schnell und erheblich zurück. Das gilt insbesondere für die Strafen bis zu 6 und bis zu 12 Monaten Dauer. An ihre Stelle traten zunehmend Strafen ohne Freiheitsentzug. Gleichzeitig wuchs der Anteil derjenigen Fälle erheblich an. in denen wegen geringfügiger Strafrechtsverletzunaen Übergaben an Konfliktkommissionen erfolgten. Dies geschah naturgemäß zu einem großen Teil auf Kosten 4.75;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 435 (NJ DDR 1965, S. 435) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 435 (NJ DDR 1965, S. 435)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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