Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 434

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 434 (NJ DDR 1965, S. 434); Gesetzen der Bundesrepublik lebenslängliche Freiheitsstrafen ausgesprochen werden können. Demzufolge werden nach diesem Gesetz faktisch alle übrigen nazistischen Verbrechen amnestiert. Die Regierung der UdSSR hatte bereits- am 23. Dezember 1964 eine Erklärung zur Verjährung von Nazi-Kriegsverbrechen abgegeben, in der es heißt: „Die Hitlerverbredier, die die Welt in die Katastrophe des zweiten Weltkrieges gestürzt und Meere von Menschenblut vergossen haben, müssen einer gebührenden Strafe zugeführt werden, wo und wie lange sie sich auch dem Arm der Gerechtigkeit entziehen mögen. Dies verlangt die elementare Gerechtigkeit, dies verlangen die Interessen der Erhaltung und Festigung des Friedens und der Ruhe auf Erden."1 Und in einer Note an die Regierung der Bundesrepublik hat die Regierung der UdSSR am 16. Januar 1965 erklärt: „Die Sowjetregierung wird im Einklang mit ihren Rechten und Pflichten auch weiterhin alle Maßnahmen treffen; um Verbrechen der Hitlerfaschisten aufzudecken. Zuständige Sowjetorgane werden nach wie vor den Instanzen der Bundesrepublik Deutschland Unterlagen über Naziverbrecher zustellen, unabhängig davon, auf welche Fristen die Bundesregierung die Sammlung derartiger Unterlagen begrenzt haben möchte. Die Sowjetregierung geht davon aus. daß die Naziverbrecher, die ungeheuerliche Straftaten auf dem Gewissen haben, auf keinen Fall und unter keinen Umständen der gerechten Strafe entgehen dürfen.“2 Dementsprechend verabschiedete das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR am 4. März 1965 den Erlaß „Über die Bestrafung von Personen, die Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen begangen haben, und zwar unabhängig davon, wann diese Verbrechen begangen wurden“1 2 3 4. In der Erklärung der Regierung der UdSSR vom 26. April 1965 heißt es zu dem westdeutschen Verjährungsgesetz vom 25. März 1965: „Das in der deutschen Bundesrepublik angenommene Gesetz ist nichts anderes als ein Versuch, die faschistischen Henker und Mörder, die schwerste Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit begangen haben, vor der gerechten Bestrafung zu bewahren. Zugleich ist dieses Gesetz eine grobe Heuchelei, ein Versuch, die Weltöffentlichkeit. Millionen rechtschaffener Menschen in allen Ländern der Erde irrezuführen, die gegen den im November vorigen Jahres verkündeten Beschluß der Regierung der deutschen Bundesrepublik, die Naziräuber von der Verantwortung für die begangenen Verbrechen zu entbinden. voller Empörung protestiert haben. Über das Gesetz vom 25. März 1965 hinaus wird in Westdeutschland zur Zeit ein Gesetzentwurf beraten, durch den solchen Kriegsverbrechern Straffreiheit zugebilligt werden soll, die sich bei Begehung der Tat „in untergeordneter Stellung befunden, nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Anweisung oder Befehl von Vorgesetzten gehandelt“ haben. Die Befreiung von der Verantwortlichkeit für diese Verbrechen wird damit motiviert, daß die Beschuldigten in ihrer Entschlußfähigkeit durch den Befehl des Vorgesetzten eingeschränkt waren. Es ist nützlich, sich hierzu das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofs in Erinnerung zu rufen, das zum Problem des Handelns auf verbrecherischen Befehl folgendes sagt: „Es wurde auch seitens der meisten dieser Angeklagten eingewandt, daß sie das. was sie taten, auf Befehl Hitlers taten und deshalb nicht für Handlungen verantwortlich gemacht werden können, die sie in Ausführung dieser 1 Dokumentation der Zeit 1965. Heft 326. S. 49 f. 2 Dokumentation der Zeit 1965. Heft 329. S. 43. 3 Bulletin des Obersten Sowjets der UdSSR 1965. Heft 10. S. 186 truss.). 4 Neues Deutschland vom 27. April 1965 (Ausg. B), S. 7. Befehle begangen haben. Das Statut sieht in Artikel 8 ausdrücklich vor: ,Die Tatsache, daß ein Angeklagter auf Befehl seiner Regierung oder eines: Vorgesetzten handelte, gilt nicht als Strafausschließungsgrund:, kann aber als Strafmilde-rungsgrund berücksichtigt werden.’ Die Bestimmungen dieses Artikels stehen im Einklang mit dem Recht aller Nationen. Daß ein Soldat den Befehl erhalten hat, unter Verletzung des Völkerrechts zu töten oder zu martern, ist niemals als Entschuldigungsgrund für solche Handlungen der Brutalität anerkannt worden ,“5 Das Nürnberger Urteil unterstreicht wiederholt, daß sich niemand auf einen offensichtlich verbrecherischen Befehl berufen kann, um sich damit der strafrechtlichen Verantwortung zu entziehen. Es war deshalb auch ein Fehler des Internationalen Militärgerichtshofs, Hitlers Generalstab und das Oberkommando seiner Wehrmacht nicht zu verbrecherischen Organisationen zu erklären. Diese Entscheidung widersprach der wirklichen Lage der Dinge und den Beweisdokumenten, die im Laufe des Nürnberger Prozesses vorgelegt worden waren. Obwohl aber Generalstab und Oberkommando des faschistischen Deutschland nicht zu verbrecherischen Organisationen erklärt wurden, stellt der Internationale -Militärgerichtshof in seinem Urteil dazu fest: „Sie sind in großem Maße verantwortlich gewesen für die Leiden und Nöte, die über Millionen Männer. Frauen und Kinder gekommen sind. Sie sind ein Schandfleck für das ehrenhafte Waffenhandwerk geworden Viele dieser Männer haben mit dem Soldateneid des Gehorsams gegenüber militärischen Befehlen ihren Spott getrieben. Wenn es ihrer Verteidigung zweckdienlich ist, so sagen sie. sie hatten zu gehorchen: hält man ihnen Hitlers brutale Verbrechen vor. deren allgemeine Kenntnis ihnen nachgewiesen wurde, so sagen sie, sie hätten den Gehorsam verweigert. Die Wahrheit ist. daß sie an all diesen Verbrechen rege teilgenommen haben oder in schweigender Zustimmung verharrten, wenn vor ihren Augen größer angelegte und empörende Verbrechen begangen wurden, als die Welt je zu sehen das Unglück hatte. Dies mußte gesagt werden. Wo es der Sachverhalt rechtfertigt, sollen diese Leute vor Gericht gestellt werden, damit jene unter ihnen, die dieser Verbrechen schuldig sind, ihrer Bestrafung nicht entgehen.“6 Wir sind verpflichtet, uns dieser Worte in einer Zeit zu erinnern, in der das „Argument“ des Gehorsams gegenüber verbrecherischen Befehlen in der Rechtsprechung westdeutscher Gerichte benutzt wird, um Bagatellstrafen oder gar Freisprüche bei Nazi- und Kriegsverbrechen zu rechtfertigen7. Die westdeutschen Militaristen und Revanchisten bemühen sich heute, den Nürnberger Prozeß gegen die faschistischen Kriegsverbrecher zu verleumden, ihn in Vergessenheit geraten zu lassen und die faschistischen Grausamkeiten im zweiten Weltkrieg anzuzweifeln. Die Menschen aber, die die Ereignisse iener Jahre bewußt miterlebt haben, kann man nicht täuschen, und es ist ihre Pflicht, all denen, die später geboren wurden. die Wahrheit über die faschistischen Greueltaten zu vermitteln. Für die Aufdeckung und Entlarvung der Nazi- und Kriegsverbrechen und für die Verfolgung und gerechte Bestrafung der Täter haben daher die Materialien des Nürnberger Prozesses eine höchst aktuelle Bedeutung. Sie dienen auch weiterhin dem Kampf um den Frieden und um die Sicherheit der Menschheit. (übersetzt von Lothar B aier. Berlin) 5 Der Nürnberger Prozeß, herausgegeben von Steiniger. Berlin 1957. Bd. I. S. 174. 6 Ebenda, S. 230/31. 7 Vgl. hierzu die Dokumentation „Die Haltung der beiden deutschen Staaten zu den Nazi- und Kriegsverbrechen“. Berlin 1965, S. 89 ff. 434;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 434 (NJ DDR 1965, S. 434) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 434 (NJ DDR 1965, S. 434)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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