Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 414 (NJ DDR 1965, S. 414); Zum, Cutwu das TamiUaM.qasatzUu.cks Zum bisherigen Verlauf der Diskussion über den FGB-Entwurf Seit dem 14. April 1965 wird in der Öffentlichkeit lebhaft über den Entwurf des Familiengesetzbuchs diskutiert. Diese Diskussion ist Ausdruck unserer sozialistischen Demokratie, eine Form der Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten, der Mitwirkung aller Schichten unserer Bevölkerung an der Gesetzgebung. Bis zum 5. Juni 1965 fanden bereits 4956 Veranstaltungen statt, an denen 138 892 Bürger teilnahmen. Davon legten 33 995 in der Diskussion ihre Gedanken zum Entwurf dar. Das Ministerium der Justiz hat bisher 8007 Meinungsäußerungen von Bürgern erfaßt, die etwa je zur Hälfte Stellungnahmen allgemeinen Charakters und Änderungsvorschläge sind. Ebenfalls etwa je zur Hälfte beteiligten sich Männer und Frauen an der Diskussion. Allerdings sind die Zahl und auch der Inhalt der Meinungsäußerungen zu verschiedenen Abschnitten des FGB-Entwurfs recht unterschiedlich. Die meisten Vorschläge der Bürger beziehen sich auf die mit der Ehe und ihrer Vorbereitung zusammenhängenden Fragen, wie Ehemündigkeitsalter, Verlöbnis und Form der Eheschließung. Zu dieser großen Anzahl von Stellungnahmen hat zweifellos die in der Presse geführte Diskussion um das richtige Heiratsalter beigetragen. Sehr großes Interesse finden auch die Beziehungen zwischen Familie, Staat und Gesellschaft, insbesondere die Verantwortung von Staat und Gesellschaft für die Stabilität der Ehen. Nach der Anzahl der Zuschriften ergibt sich für die übrigen Problemkreise folgende Reihenfolge: Namensrecht, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Vermögensbeziehungen der Ehepartner, 'elterliche Pflichten bei der Kindererziehung, die Unterhaltsansprüche der außerhalb der Ehe lebenden Kinder, Ehescheidungsprobleme, Umgangsrecht des nicht mehr erziehungsbe-rechtigten Elternteils nach der Ehescheidung, Wechsel des Erziehungsrechts, Fragen der Vaterschaftsfeststellung, Unterhaltsregelung zwischen Verwandten, Erbrecht der Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten nach der Scheidung und schließlich die Regelung der Annahme an Kindes Statt. Allgemein vermitteln die dem Ministerium der Justiz bisher vorliegenden Meinungsäußerungen den Eindruck, daß die Eigenart des FGB-Entwurfs, die konkrete Regelung von Konfliktfällen mit den Grundsätzen unserer Familienmoral in einem Gesetz zu verbinden, akzeptiert und als natürlich empfunden wird. Das Neue des Entwurfs, nämlich ein Familiengesetzbuch zu schaffen, das eine Anleitung zum Verhalten und Leben der Familie in unserer Gesellschaft gibt, wurde weitgehend verstanden. Auch in Familien, die gut Zusammenleben, war der Entwurf Anlaß, zu überprüfen, wie man die Gleichberechtigung von Mann und Frau noch besser verwirklichen, das Familienleben noch besser den Anforderungen unserer Gesellschaft entsprechend gestalten könne. In zahlreichen Zuschriften wird gefordert, bestimmte Familienbeziehungen noch weiter auszugestalten. Das gilt z. B. für die Pflichten der Kinder gegenüber den Erziehungsberechtigten, die Fürsorgepflicht unter Verwandten u.a. Nur ganz vereinzelt wird der reinen Konfliktregelung das Wort geredet und kritisiert, der Entwurf sei zu „unjuristisch", appelliere zu sehr an die Einsicht der Bürger, und es gebe nicht genügend staat- liche Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Bestimmungen. * Zum Schutz und zur Förderung der Familie durch Staat und Gesellschaft (§ 1) wird wiederholt gefordert, durch größere staatliche Aufwendungen mehr Möglichkeiten zur Unterbringung der Kinder zu schaffen und dadurch die Berufstätigkeit der Frauen zu fördern. Zahlreiche Zuschriften enthalten konkrete Vorschläge für die Verbesserung der sozialen Situation der berufstätigen Mütter. Kritisch wird auf die noch ungenügende Berufslenkung hingewiesen und die große Bedeutung einer richtigen Berufswahl für den glücklichen Verlauf einer Ehe hervorgehoben. Es ist charakteristisch, daß sich zu diesen Fragen ebenso wie zur Gleichberechtigung von Mann und Frau, zur Arbeitsteilung in der Familie und zu den sich aus der gemeinsamen Verantwortung ergebenden Aufgaben der Ehepartner (§§ 2, 9,10) vorwiegend Frauen äußern. Mit der Forderung nach vollständiger Arbeitsteilung und uneingeschränkter Gleichberechtigung in der Ehe wird der Vorschlag verbunden, auch den Männern fakultativ einen Haushaltstag zu gewähren, wenn die Frau wegen Urlaubs, Kur, Qualifizierung usw. nicht in der Lage ist, davon Gebrauch zu machen. Ebenso solle Witwern und Männern, denen das Erziehungsrecht für die Kinder übertragen wurde, ein Haushaltstag zugestanden werden. Einige männliche Diskussionsteilnehmer sprechen sich für die Einschränkung der Berufstätigkeit oder sogar für die Aufgabe des Berufs der Frau aus, wenn die Haushaltsführung darunter leide. Meist sind es Angehörige der älteren Generation, die sich gegen eine Mithilfe des Mannes im Haushalt wenden und diese Arbeit der Frau allein überlassen wollen. Andererseits wird in zahlreichen Zuschriften hervorgehoben, daß es für viele junge Männer bereits eine Selbstverständlichkeit ist, einzukaufen, die Kinder abzuholen und einen Teil der Hausarbeiten zu übernehmen. In den Stellungnahmen der Frauen wird meist vorgeschlagen, Erleichterungen zu schaffen, die eine bessere Bewältigung der Hausarbeit oder überhaupt erst eine berufliche Qualifizierung ermöglichen. Einige Frauen äußern sich jedoch skeptisch zur Berufstätigkeit. Sie weisen darauf hin, daß durch die Ganztagsbeschäftigung der Frau die Beziehungen der Ehepartner (auch die sexuellen Beziehungen) leiden und im Hinblick auf die Kindererziehung Konflikte auftreten könnten, weil zu wenig Zeit bliebe, sich der Familie zu widmen. Im allgemeinen zeigen aber die Zuschriften, daß für die jüngere Generation die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die vollständige Arbeitsteilung keine Streitfrage mehr ist. Es sind nicht so sehr subjektive Vorbehalte, sondern zur Zeit vielfach objektive Bedingungen, die der vollen Verwirklichung des Gleichberechtigungsgrundsatzes noch entgegenstehen. Probleme der Kindererziehung und der Aufgaben von Elternhaus, Schule und Jugendorganisation (§§ 3, 42 bis 45) werden überwiegend von weiblichen Diskussionsteilnehmern aufgeworfen. Daraus kann die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die mit der Betreuung und Versorgung der Kinder zusammenhängenden Fragen trotz der vorbehaltlosen Anerkennung der 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 414 (NJ DDR 1965, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 414 (NJ DDR 1965, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung. Die Notwendigkeit und die Bedeutung der Zusammenarbeit der Abteilungen und bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die weitere Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X