Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410); wendige Eingriff am besten mit den Produktionsbelangen der LPG abzustimmen und der zweckmäßigste Ausgleich vorzunehmen ist. Dabei werden bereits im breiten Umfang die ökonomischen und sonstigen Auswirkungen des Bodenentzugs auf die Belange der Eigentümer und sonstigen Berechtigten (z. B. Mieter) sichtbar und können in enger Zusammenarbeit mit diesen erörtert und in die Vorbereitung der Beschlüsse einbezogen werden. Damit sind die persönlichen und die gesellschaftlichen Interessen besser in Einklang zu bringen. Die Sicherung der ökonomischen Belange der LPG und die Beratung ihrer Perspektive bewirkt nunmehr, daß die Bodeneigentümer auch ihre eigene Perspektive in der Landwirtschaft erkennen. Deshalb sehen sie ihren Entschädigungsanspruch jetzt auch eher im Zusammenhang mit der Stärkung ihrer Genossenschaft statt nur im Hinblick auf die eventuelle Beendigung der Mitgliedschaft. Die entsprechenden Festlegungen der LPG sollten in den Vertrag über den Erwerb des Eigentums Aufnahme finden, genauso wie in anderen notariellen Vertragsurkunden die gesellschaftlichen Beziehungen sichtbar gemacht werden. Die rechtsgeschäftliche Überlassung des Eigentums zur Vermeidung staatlicher Inanspruchnahme wird unter diesen Voraussetzungen weniger Schwierigkeiten bereiten. Wichtige Aufgaben erfüllt bei Eingriffen größeren Ausmaßes die Kommission des Rates des Kreises, die nach § 12 zur Vorbereitung der Maßnahme gebildet wird8. Hier werden auch alle die Eigentümer betreffenden Auswirkungen des Bodenentzugs grundsätzlich mit beraten und geklärt. Zweckmäßig erscheint, daß der Notar Mitglied der Kommission ist bzw. enge Verbindung zu ihr sowie zu den betroffenen LPGs unterhält und sich vor der Beurkundung der Verträge genau über die Festlegungen der Kommission und der LPGs unterrichtet. Es ist wichtig, daß der Abschluß der Verträge zwischen Investitionsträger und LPG und zwischen Investitionsträger und den betroffenen Eigentümern zeitlich parallel erfolgt. Nur so lassen sich die Festlegungen über die Ausgleichung der Wirtschaftserschwernisse der LPG mit den Festlegungen über die Entschädigung und den Ausgleich der mittelbaren Nachteile für die Eigentümer und sonstigen Betroffenen richtig abstimmen (Naturalersatz das bedeutet Tauschvertrag , Begrün- de Diese Kommission sollte zugleich die Funktion der Entschädigungskommission nach §13 des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257) ausüben. dung von Nutzungsverträgen an Wirtschaftsgebäuden, Überführung von Gebäuden zu genossenschaftlichem Eigentum und Begründung eines zusätzlichen Inventarbeitrags, Leistung von Investitionsbeiträgen an die LPG aus der Geldentschädigung u. a. m.). Die Verträge mit den Eigentümern müssen genauso wie der Vertrag mit der LPG so rechtzeitig vorbereitet werden, daß sie unmittelbar nach Bestätigung der Aufgabenstellung zur Investitionsmaßnahme (nach Zustimmung des staatlichen Landwirtschaftsleitungsorgans) endgültig abgeschlossen werden können (vgl. § 9 Abs. 1). Die entsprechenden Fristen ergeben sich aus § 8 Abs. 2. Die hier aufgeworfenen Fragen sollten Gegenstand von Beratungen in den Notariaten und Notaraktivs sein, um zu den zweckmäßigsten Arbeitsmethoden zu kommen. Gemeinsam mit den staatlichen Organen, Investitionsträgern und LPGs sollten insbesondere die Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, der Kommissionsarbeit und der Beurkundungstätigkeit laufend ausgewertet werden. * Abschließend sei auf einige Fragen hingewiesen, die bei der Unterstützung der rationellen Bodennutzung durch die Justizorgane besondere Beachtung finden sollten9: Einmal sollten die LPGs in der Richtung Hilfe erhalten, daß sie ihre Rechte zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion bei Eingriffen in die Nutzungsbeziehungen auch voll wahrnehmen. Das heißt vor allem, daß in die Vereinbarungen mit den bodenbeanspruchenden Betrieben die Erfordernisse zum Schutz des landwirtschaftlichen Bodens aus § 5 aufgenommen, die Verträge rechtzeitig vorbereitet, abgeschlossen und ständig kontrolliert werden. Das umfaßt weiter, daß die LPGs bei Verletzung ihrer Rechte Sanktionen durchsetzen (vgl. § 10). Zum anderen sollte bei allen Verstößen gegen die rationelle Bodennutzung eine strenge materielle Verantwortlichkeit der Schuldigen durchgesetzt werden. Gleichzeitig müssen Wettbewerbe, materielle und moralische Anerkennungen genutzt werden, um die Verantwortung aller Werktätigen in den bodenbeanspruchenden Betrieben für die genaue Einhaltung der Vertragsbedingungen ständig zu erhöhen. 9 Vgl. auch „Keine Chance für Bodensünder“, DBZ-Interview mit Arlt/Müdtenberger, Neue Deutsche Bauernzeitung 1965; Nr. 16/17; Oehler, „Für eine sozialistische Bodennutzung“, Sozialistische Demokratie vom 14. Mai 1965 (Beilage). Oberrichter HANS NEUMANN, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Leiter der Inspektionsgruppe Einige Fragen der Schuld und der Strafzumessung bei Verkehrsdelikten Zur gerichtlichen Tätigkeit bei der Bekämpfung von Verkehrsdelikten sind in der Vergangenheit eine Reihe von Beiträgen erschienen1. Im folgenden sollen einige ergänzende Bemerkungen zu dieser Problematik vorgetragen werden, wobei insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem Beitrag von Biebl/Stras-b e r g geboten erscheint. Aus der Statistik ergibt sich, daß 1964 die wegen Ver- l Vgl. Biebl/Strasbeig. „Zur Tätigkeit der Gerichte bei der Bekämpfung von Verkehrsdelikten“, N.l 1964 S. 294 ff.: Lischke/ Schröder. „Zur Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen“. NJ 1965 S. 349 ff.: Osinenda Zur Anwendung des Tatbestands der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (§49 StVO)“. NJ 1965 S. 357 ff. gehen nach § 49 StVO zur strafrechtlichen Verantwortung gezogenen Personen mit 75,4 Prozent die Mehrzahl aller Täter der Verkehrsdelikte stellten2. Äußerst unterschiedlich ist in der Praxis die Reaktion auf diese Straftaten. Dabei kann festgestellt werden, daß die gerichtliche Verurteilung wegen dieser Straftaten überwiegt. So ist auch in dem Beitrag von Biebl/Strasberg noch relativ stark die Tendenz erkennbar, hinsichtlich der wirksamsten Bekämpfungsmethoden gegen diese Vergehen der gerichtlichen Bestrafung wenn auch 2 vgl. Hiller, „Der Einfluß des Alkohols auf die Verkehrs-kriminalität“, NJ 1965 S. 361. 410;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.

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