Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 410

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410); wendige Eingriff am besten mit den Produktionsbelangen der LPG abzustimmen und der zweckmäßigste Ausgleich vorzunehmen ist. Dabei werden bereits im breiten Umfang die ökonomischen und sonstigen Auswirkungen des Bodenentzugs auf die Belange der Eigentümer und sonstigen Berechtigten (z. B. Mieter) sichtbar und können in enger Zusammenarbeit mit diesen erörtert und in die Vorbereitung der Beschlüsse einbezogen werden. Damit sind die persönlichen und die gesellschaftlichen Interessen besser in Einklang zu bringen. Die Sicherung der ökonomischen Belange der LPG und die Beratung ihrer Perspektive bewirkt nunmehr, daß die Bodeneigentümer auch ihre eigene Perspektive in der Landwirtschaft erkennen. Deshalb sehen sie ihren Entschädigungsanspruch jetzt auch eher im Zusammenhang mit der Stärkung ihrer Genossenschaft statt nur im Hinblick auf die eventuelle Beendigung der Mitgliedschaft. Die entsprechenden Festlegungen der LPG sollten in den Vertrag über den Erwerb des Eigentums Aufnahme finden, genauso wie in anderen notariellen Vertragsurkunden die gesellschaftlichen Beziehungen sichtbar gemacht werden. Die rechtsgeschäftliche Überlassung des Eigentums zur Vermeidung staatlicher Inanspruchnahme wird unter diesen Voraussetzungen weniger Schwierigkeiten bereiten. Wichtige Aufgaben erfüllt bei Eingriffen größeren Ausmaßes die Kommission des Rates des Kreises, die nach § 12 zur Vorbereitung der Maßnahme gebildet wird8. Hier werden auch alle die Eigentümer betreffenden Auswirkungen des Bodenentzugs grundsätzlich mit beraten und geklärt. Zweckmäßig erscheint, daß der Notar Mitglied der Kommission ist bzw. enge Verbindung zu ihr sowie zu den betroffenen LPGs unterhält und sich vor der Beurkundung der Verträge genau über die Festlegungen der Kommission und der LPGs unterrichtet. Es ist wichtig, daß der Abschluß der Verträge zwischen Investitionsträger und LPG und zwischen Investitionsträger und den betroffenen Eigentümern zeitlich parallel erfolgt. Nur so lassen sich die Festlegungen über die Ausgleichung der Wirtschaftserschwernisse der LPG mit den Festlegungen über die Entschädigung und den Ausgleich der mittelbaren Nachteile für die Eigentümer und sonstigen Betroffenen richtig abstimmen (Naturalersatz das bedeutet Tauschvertrag , Begrün- de Diese Kommission sollte zugleich die Funktion der Entschädigungskommission nach §13 des Gesetzes über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz Entschädigungsgesetz vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257) ausüben. dung von Nutzungsverträgen an Wirtschaftsgebäuden, Überführung von Gebäuden zu genossenschaftlichem Eigentum und Begründung eines zusätzlichen Inventarbeitrags, Leistung von Investitionsbeiträgen an die LPG aus der Geldentschädigung u. a. m.). Die Verträge mit den Eigentümern müssen genauso wie der Vertrag mit der LPG so rechtzeitig vorbereitet werden, daß sie unmittelbar nach Bestätigung der Aufgabenstellung zur Investitionsmaßnahme (nach Zustimmung des staatlichen Landwirtschaftsleitungsorgans) endgültig abgeschlossen werden können (vgl. § 9 Abs. 1). Die entsprechenden Fristen ergeben sich aus § 8 Abs. 2. Die hier aufgeworfenen Fragen sollten Gegenstand von Beratungen in den Notariaten und Notaraktivs sein, um zu den zweckmäßigsten Arbeitsmethoden zu kommen. Gemeinsam mit den staatlichen Organen, Investitionsträgern und LPGs sollten insbesondere die Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der Investitionen, der Kommissionsarbeit und der Beurkundungstätigkeit laufend ausgewertet werden. * Abschließend sei auf einige Fragen hingewiesen, die bei der Unterstützung der rationellen Bodennutzung durch die Justizorgane besondere Beachtung finden sollten9: Einmal sollten die LPGs in der Richtung Hilfe erhalten, daß sie ihre Rechte zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion bei Eingriffen in die Nutzungsbeziehungen auch voll wahrnehmen. Das heißt vor allem, daß in die Vereinbarungen mit den bodenbeanspruchenden Betrieben die Erfordernisse zum Schutz des landwirtschaftlichen Bodens aus § 5 aufgenommen, die Verträge rechtzeitig vorbereitet, abgeschlossen und ständig kontrolliert werden. Das umfaßt weiter, daß die LPGs bei Verletzung ihrer Rechte Sanktionen durchsetzen (vgl. § 10). Zum anderen sollte bei allen Verstößen gegen die rationelle Bodennutzung eine strenge materielle Verantwortlichkeit der Schuldigen durchgesetzt werden. Gleichzeitig müssen Wettbewerbe, materielle und moralische Anerkennungen genutzt werden, um die Verantwortung aller Werktätigen in den bodenbeanspruchenden Betrieben für die genaue Einhaltung der Vertragsbedingungen ständig zu erhöhen. 9 Vgl. auch „Keine Chance für Bodensünder“, DBZ-Interview mit Arlt/Müdtenberger, Neue Deutsche Bauernzeitung 1965; Nr. 16/17; Oehler, „Für eine sozialistische Bodennutzung“, Sozialistische Demokratie vom 14. Mai 1965 (Beilage). Oberrichter HANS NEUMANN, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Leiter der Inspektionsgruppe Einige Fragen der Schuld und der Strafzumessung bei Verkehrsdelikten Zur gerichtlichen Tätigkeit bei der Bekämpfung von Verkehrsdelikten sind in der Vergangenheit eine Reihe von Beiträgen erschienen1. Im folgenden sollen einige ergänzende Bemerkungen zu dieser Problematik vorgetragen werden, wobei insbesondere eine Auseinandersetzung mit dem Beitrag von Biebl/Stras-b e r g geboten erscheint. Aus der Statistik ergibt sich, daß 1964 die wegen Ver- l Vgl. Biebl/Strasbeig. „Zur Tätigkeit der Gerichte bei der Bekämpfung von Verkehrsdelikten“, N.l 1964 S. 294 ff.: Lischke/ Schröder. „Zur Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen“. NJ 1965 S. 349 ff.: Osinenda Zur Anwendung des Tatbestands der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit (§49 StVO)“. NJ 1965 S. 357 ff. gehen nach § 49 StVO zur strafrechtlichen Verantwortung gezogenen Personen mit 75,4 Prozent die Mehrzahl aller Täter der Verkehrsdelikte stellten2. Äußerst unterschiedlich ist in der Praxis die Reaktion auf diese Straftaten. Dabei kann festgestellt werden, daß die gerichtliche Verurteilung wegen dieser Straftaten überwiegt. So ist auch in dem Beitrag von Biebl/Strasberg noch relativ stark die Tendenz erkennbar, hinsichtlich der wirksamsten Bekämpfungsmethoden gegen diese Vergehen der gerichtlichen Bestrafung wenn auch 2 vgl. Hiller, „Der Einfluß des Alkohols auf die Verkehrs-kriminalität“, NJ 1965 S. 361. 410;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 410 (NJ DDR 1965, S. 410)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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