Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 405 (NJ DDR 1965, S. 405); denssumme je Delikt bei den Straftaten gegen sozialistisches Eigentum, die sich in den genannten drei Jahren stark verminderte: 1961 19621963 742 MDN 579 MDN 458 MDN Grundsätzlich ist die Entwicklung in den Jahren 1961 bis 1963, die zu einer Einschränkung der latenten Kriminalität führte, positiv einzuschätzen. Sie zeigt uns zugleich, daß wir auch in den nächsten Jahren bei der statistisch ausgewiesenen Eigentumskriminalität nicht mit einem ständigen und starken Rückgang rechnen können, denn es gibt auch bei uns gegenwärtig zweifellos eine noch nicht unbeträchtliche Latenz auf diesem Gebiet. Das heißt, daß in einer Periode, da in der Wirtschaft das exakte Rechnen, Messen und Wiegen eine nie gekannte Bedeutung erlangt, die Bedingungen für das Verheimlichen von Straftaten noch ungünstiger werden und demzufolge eine vorübergehende Zunahme (die nicht mit einem Anstieg der Kriminalität gleichzusetzen ist) nicht ausgeschlossen werden kann. Ähnlich verhält es sich bei den Delikten zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Wenn wir die Erfahrungen berücksichtigen, die wir im Zusammenhang mit der gewachsenen Wirksamkeit der Konfliktkommissionen gewonnen haben, so ist es nicht ausgeschlossen, daß im Prozeß der Entwicklung und Festigung der Schiedskommissionen vor allem in den Wohngebieten zunächst ebenfalls mehr bisher noch latente Kriminalität aufgedeckt wird. Es kommt darauf an. die Entwicklung der Eigentumsdelikte, die derzeit insgesamt rund 58 % aller festgestellten Straftaten ausmachen, in den nächsten Jahren sehr sorgfältig und differenziert zu verfolgen. Zwar wird sich die Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung auf diesem Gebiet erst in mehreren Jahren statistisch messen lassen, so daß selbst bei einer vorübergehenden Zunahme der statistischen Zahlen von einem Jahr zum andern Alarmstimmungen völlig fehl am Platze sind, zumal letztere eine sachliche Einschätr zung erschweren und die Praxis irritieren können. Es ist aber erforderlich, der kontinuierlichen Verfolgung dieser Kriminalität mehr Beachtung zu widmen und insbesondere zu sichern, daß alle bekannt werdenden Straftaten gewissenhaft verfolgt werden. Es gab in den vergangenen Jahren zeitweise Erscheinungen, daß die Bekämpfung geringfügiger Eigentumsstraftaten als nicht besonders wichtig angesehen wurde. Solche Tendenzen sind auch gegenwärtig noch nicht völlig überwunden, wie die Behandlung mancher Anzeigen aus der Bevölkerung erkennen läßt. Damit muß endgültig Schluß gemacht werden, nicht nur im Interesse des allseitigen Schutzes der Rechte der Bürger, sondern auch im Interesse einer hohen Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung. Es ist natürlich immer richtig, die Bekämpfung schwerer Verbrechen mit besonderer Energie zu betreiben. Jede Vernachlässigung der Verhütung und Bekämpfung mittelschwerer und geringfügiger Straftaten, die mehr als 90 % der gesamten Kriminalität ausmachen, verurteilt den gesamten Kampf gegen die Kriminalität zur Erfolglosigkeit. Es würde überhaupt keine Aussicht bestehen, die Kriminalität auch die schweren Verbrechen allmählich weiter zurückzudrängen; denn es ist eine alte, auch für uns nützliche Erfahrung der Kriminologie, daß viele Kapitalverbrechen von Tätern begangen werden, deren kriminelle „Laufbahn“ mit geringfügigen Delikten begann, denen schon in den Anfängen nicht genügend gewehrt wurde. Besondere Probleme der Verkehrskriminalität Die Verkehrsdelikte sind die einzige Deliklgruppe. bei der unverkennbar ein Anstieg eingetreten ist. Dies hängt aber nur zum Teil mit der Entwicklung der Verkehrsunfälle zusammen. Die registrierten Verkehrsdelikte sind in weit schnellerem Maße angestiegen als die registrierten Verkehrsunfälle“. Weder die Verkehrsunfälle noch die unfallverursachende Verkehrskriminalität haben proportional zur stark angewachsenen Verkehrsdichte zugenommen. Es ist im Gegenteil die konkrete Häufigkeit sowohl der Unfälle als auch der unfallverursachenden Kriminalität in bezug auf den wachsenden Kraftfahrzeugbestand wesentlich geringer geworden. Es zeigen sich positive Ergebnisse der vorbeugend-erzieherischen Arbeit auf diesem Gebiet; dennoch gibt es noch größere Möglichkeiten für die weitere Eindämmung von Unfällen und Kriminalität mit erzieherischen Mitteln. Deutlich wird aber auch, daß wirkungsvolle Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen auf diesem Gebiet künftig wesentlich davon abhängig sind, wie die objektiven Bedingungen für den unfallfreien Verkehrsablauf systematisch verbessert werden. Der erhebliche Anstieg der registrierten Verkehrskriminalität beruht in der Hauptsache darauf, daß in immer größerem Umfang Strafbestimmungen angewendet wurden, die mehr Vorbeugungscharakter haben (§§ 49 StVO, 91 StVZO), ohne daß es zu Verkehrsunfällen gekommen ist. Oft war nicht einmal eine konkrete Gefährdung gegeben. Mitunter kam es in diesen Fällen auch zur überspitzten Anwendung des Strafrechts. Die bisherigen Erfahrungen sollten allgemein bei der Schaffung von Tatbeständen für abstrakte Gefähr-dungs- und einfache Begehungsdelikte im künftigen Strafrecht berücksichtigt werden. Bei den Straftaten mit technischem Einschlag wird die größere Effektivität der Verhütungs-und Bekämpfungsmaßnahmen stets wesentlich von den objektiven Bedingungen abhängig sein davon, wie ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet wird. Das gilt ebenso für die Arbeitsschutzdelikte. Auch hier wird der Hauptweg in der Schaffung einer gefahrlosen Technik bestehen, ohne daß freilich die Erziehungsarbeit unterschätzt werden darf. Letztere muß dann aber schon konsequenterweise dort beginnen, wo die Technik geboren wird, und nicht erst da, wo sie zur Anwendung kommt. Die systematische Verallgemeinerung der in Arbeitsschutzverfahren gewonnenen Erkenntnisse kann dazu wesentlich beitragen. Zu den schweren Gewaltverbrechcn Die schweren Gewaltverb reellen treten heute in der Deutschen Demokratischen Republik nicht mehr in großer Zahl auf. Die Belaslungsziffern je 100 000 Einwohner für Mord und Totschlag, Notzucht sowie Raub und Erpressung liegen sehr viel niedriger als in Westdeutschland. DDR Westdeutschland Mord,Totschlag 0,7 2,3 Notzucht 4 11 Raub Erpressung 2 12 Für Westdeutschland sind hier noch die Zahlen des Jahres 1963 zugrunde gelegt. Nach den schon zitierten Äußerungen des Bonner Innenministers ist gerade bei diesen Straftaten im Jahre 1964 in Westdeutschland eine weitere Zunahme eingetreten. Die vorstehende Tabelle läßt erkennen, daß die Kriminalitätshäufigkeit in Westdeutschland bei den Verbrechen der vorsätzlichen Tötung dreimal, der Vergewaltigung fast dreimal und des Raubes sogar sechsmal häufiger ist als in der DDR. 8 Vgl. Hiller. „Der Einfluß des Alkohols auf die Verkehrskriminalität“. N.7 1985 S. 361. Wegen der Ursachen und weiterer Einzelheiten vgl. Stiller u. a Kriminalitälsursaehen und ihre Überwindung, Berlin 1964, S. 254 ff. 405;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 405 (NJ DDR 1965, S. 405) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 405 (NJ DDR 1965, S. 405)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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