Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404); 5 % im Vergleich zu den vor 1961 im Jahresdurchschnitt registrierten Zahlen. Dabei ist noch zu bedenken, daß die Latenz auf diesem Gebiet unter den seinerzeitigen Bedingungen zweifellos um ein Vielfaches größer war als im Jahre 1964. Diese Entwicklung widerspiegelt auf einem kleinen Teilgebiet, wie der jahrelangen wirtschaftlichen Ausplünderung des Arbeiter-und-Bauern-Staates, welche die herrschenden Kreise der Bundesrepublik im großen Maßstab betrieben, endlich ein Riegel vorgeschoben wurde. Die folgende Aufstellung zeigt, daß auch bei anderen bisher nicht genannten Deliktsgruppen, die zusammen die große Mehrzahl aller festgestellten Straftaten ausmachen, trotz zeitweiliger Schwankungen seit 1961 insgesamt eine mehr oder weniger starke Verminderung eingetreten ist. Deliktsgruppen absolute Zahlen für die Jahre 1957-1960 1961-1964 Veränderung auf Prozent vorsätzliche Körper- Verletzung 45 977 38 414 83,6 % Sexualdelikte (ohne Notzucht) 33 601 27 927 83,1 % Wirtschaftsdelikte (WS1VO) 10 545 5 444 51,6 % Eigentumsdelikte zusammen 358 955 353 165 98,4 % Es kann nicht Aufgabe dieses Beitrags sein, die verschiedenen voneinander abweichenden Bewegungstendenzen im einzelnen zu analysieren. Die folgenden Bemerkungen beschränken sich auf die Darlegung derjenigen Umstände und Faktoren, die unzweifelhaft einen erheblichen Einfluß auf die Zahlenbewegung ausgeübt haben. Der sehr starke Rückgang der Verbrechen und Vergehen gegen die Wirtschaftsstrafverordnung ist wesentlich durch die Veränderung des ökonomischen Profils seit 1957 bedingt. Der Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse, die Führung der Mittelschichten auf den Weg des Sozialismus durch die Entfaltung der Genossenschaftsbewegung auf dem Lande und in der Stadt und die staatliche Beteiligung in ihren verschiedenen Formen haben die objektiven Bedingungen derart verändert, daß der Raum für Verstöße gegen die Wirtschaftsordnung notwendig zusammenschmolz. Hier vollzieht sich eine ähnliche Entwicklung wie einige Jahre früher bereits bei den Konkursverbrechen, die einfach in dem Maße aussterben mußten, wie Konkurse selbst immer seltener wurden. Spezifische Aspekte der Eigentumskriminalität Was die in Form der konventionellen Eigentumsdelikte gegen das Eigentum gerichteten Straftaten angeht, so ergeben sich schon rein quantitativ verschiedene Charakteristiken. Neben der Tatsache, daß auch sie insgesamt leicht abnehmen, ist zunächst auffällig, daß die Gesamttendenz bei den Delikten, die gegen persönliches Eigentum gerichtet sind, sinkend ist, während die Straftaten gegen sozialistisches Eigentum zumindest in den letzten Jahren nicht nachlassen, sondern eher einen leichten Anstieg zeigen. Die Anzahl der Straftaten gegen sozialistisches Eigentum ist aber trotzdem noch wesentlich geringer als die Anzahl der gegen persönliches Eigentum gerichteten Delikte. Andererseits ist der Durchschnittsschaden, der durch Eigentumsdelikte am sozialistischen Eigentum verursacht wird, erheblich größer als bei den Straftaten gegen persönliches Eigentum. Er betrug während der letzten vier Jahre (von 1961 bis 1964 einschließlich) je Delikt bei sozialistischem Eigentum 577 MDN bei persönlichem Eigentum 183 MDN. Das hohe Mittel beim sozialistischen Eigentum resultiert wesentlich daraus, daß durch eine relativ kleine Anzahl Verbrechen in Form von Untreue, Betrug und Unterschlagung sehr erhebliche Schäden verursacht werden. Um den Verbrechern, die sich mitunter jahrelang schamlos in großem Umfang am Gemeinschaftseigentum bereichern, noch besser und schneller das Handwerk zu legen, ist nicht nur die strenge Bestrafung nötig. Vielmehr müssen auch die zuständigen wirtschaftsleitenden, staatlichen und gesellschaftlichen Or--gane und Einrichtungen ihrer Verantwortung gerecht werden und überall dort, wo Vermögenswerte zu verwalten sind, ein strenges Regime der Rechnungsführung und Kontrolle sichern. Ungeachtet dessen, daß die Entwicklung der registrierten Straftaten gegen das sozialistische Eigentum in den letzten Jahren auch von den Methoden der Strafverfolgung abhängig ist, erweist es sich als notwendig, den Charakter des sozialistischen Eigentums und seine Bedeutung in ökonomischer, politischer, sozialer und rechtlicher Hinsicht wieder stärker zum Gegenstand der Erziehungs- und Aufklärungsarbeit zu machen. Mit der Durchführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der damit verbundenen gesellschaftlichen Entwicklung werden die Möglichkeiten für die Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung der Eigentumskriminalität weiter an-wachsen. Aus der heutigen Sicht erscheint die vorübergehende Zunahme der statistisch erfaßten Eigentumskriminalität in den Jahren 1961 bis 1963 keineswegs bedenklich. Denn hier fand nicht ein Anstieg der Kriminalität, sondern ein für die wirksame Kriminalitätsbekämpfung unerläßlicher Prozeß seinen Ausdruck, der heute noch nicht abgeschlossen ist und in dessen Verlauf die tatsächlich vorkommenden Straftaten besser aufgedeckt werden. Bekanntlich krankt die Kriminalitätsbekämpfung in den kapitalistischen Ländern nicht zuletzt daran, daß die statistisch ausgewiesenen Verbrechen und Vergehen anerkanntermaßen nur ein verschwindend geringer Bruchteil der tatsächlich vorhandenen Kriminalität sind und daß das Dunkelfeld immer größere Ausmaße annimmt. Zweifellos sind in der DDR die Bedingungen für das Bekanntwerden und die Aufdeckung der Kriminalität von Anfang an wesentlich günstiger gewesen. Sie wurden jedoch im Gefolge der nach den Sicherungsmaßnahmen des Jahres 1961 sich vollziehenden gesamtgesellschaftlichen Entwicklung immer stärker wirksam. Im Prozeß der wissenschaftlicheren und namentlich auch rechnerisch exakteren Wirtschaftsführung sowie der wachsenden Aktivität der werktätigen Massen, die schon 1961 im Produktionsaufgebot ihren sichtbaren Ausdruck fand, wuchsen das Rechtsbewußtsein und die Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen. Unterstützt und gefördert wurde dies durch die in diesen Prozeß organisch sich einfügende weitere Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege selbst. Aus der allmählich zunehmenden Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte in der Rechtspflege erwuchsen neue Potenzen bei der Führung der Gesellschaft im Kampf gegen die Kriminalität. Allein die öffentliche Behandlung einer großen Anzahl geringfügiger Straf rech tsverletzungen durch die Konfliktkommissionen hatte notwendig zur Folge, daß weitere den Staatsorganen bis dahin unbekannt gebliebene Rechtsverstöße ans Tageslicht kamen. Dasselbe ergab sich bekanntlich, als sich die Rechtspflegeorgane stärker auf die Bekämpfung und Aufdeckung der Kriminalität in bestimmten Bereichen der Industrie, des Bauwesens und der Landwirtschaft konzentrierten. In diesem Prozeß wurden zunehmend vor allem relativ geringfügige Strafrechtsverletzungen aufgegriffen. Ein deutliches Zeichen dafür ist die durchschnittliche Scha- 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 404 (NJ DDR 1965, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zur Beweisführung genutzt werden. Die Verfasser konzentrieren sich dabei bewußt auf solche Problemstellungen, die unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft vor jeglichen feindlichen Anschlägen,kriminellen Handlungen und sonstigen aus Rechtsverletzungen resultierenden Schäden und Gefahren unter Nutzung aller Potenzen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft unmittelbar einordnet. Unter den gegenwärtigen und für den nächsten Zeitraum überschaubaren gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen kann es nur darum gehen, feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen kommen kann. Die dazu erzielten Forschungsergebnisse beruhen auf einem ausgewogenen empirischen Fundament. Die Ergebnisse der Forschung bestätigen die Erkenntnis, daß es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Täterpersönlichkeit dargestellt wurden - beim Täter zur Entscheidung für die Begehung der Straftat, ihre Fortsetzung, ihre Unterbrechung oder Beendigung führ-ften.

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