Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 376 (NJ DDR 1965, S. 376); gen, die vom Gegenstand des Zivilrechts erfaßt werden. Eine wichtige Aufgabe ist es auch hier, im Interesse der Sicherung der Hechte der Bürger das Prinzip der materiellen Verantwortlichkeit anzuwenden. Das Wohnungsmietrecht wird zwei wichtige Gesichtspunkte zu beachten haben: den Komplex der Instandhaltungen des Wohnraumes und die sich daraus ergebende zivilrechtliche Regelung der Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sowie die Entwicklung neuer Gemeinschaftsbeziehungen im Wohngebiet. Eine wesentliche Vertiefung erfuhren die Gedanken der Grundkonzeption für das ZGB bezüglich desjenigen Abschnitts, der den Fragen der zivilrechtlichen Ausgestaltung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bürger sowie des Vermögens, der Regelung der materiellen Verantwortlichkeit für Schadenszufügungen außerhalb vertraglicher Beziehungen gewidmet sein wird. Das Kapitel über den Schutz der Rechte der Bürger vor Schadenszufügung muß im Sinne der Grundgedanken des Staatsratsvorsitzenden über die Schaffung weiterer wesentlicher grundrechtlicher Elemente in den Rechtsnormen des ZGB prinzipiell ausgestaltet werden. Deshalb wurde auf Grund der Untersuchungen vorgeschlagen, daß dieser Teil nicht nur die Ansprüche auf Wiedergutmachung für erlittenen und eingetretenen Schaden enthalten, sondern auch die Pflichten zu einer solchen Verhaltensweise formulieren soll, die Schadenszufügungen überwindet und verhindert. Die Rechte und Pflichten zur Verhütung und Abwehr drohender Schäden sowie zur Wiedergutmachung bei erlittenen Schäden müssen konkret festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist auch die materielle Verantwortlichkeit juristischer Personen für Schäden zu regeln, die ihre Mitarbeiter in Ausübung beruflicher Pflichten herbeiführten. Bei der Ausarbeitung des Erbrechts sind die Grundsätze des künftigen Familiengesetzbuchs, insbesondere die Bestimmungen über die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse der Ehegatten, zu berücksichtigen. Neben der gesetzlichen Erbfolge wird das Recht der Bürger geregelt werden, über ihren Nachlaß von Todes wegen durch letztwillige Verfügung zu bestimmen. Die Untersuchungen haben ergeben, daß ein praktisches Bedürfnis für das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten besteht, allerdings mit der Maßgabe der nicht beschränkten Verfügungsbefugnis des überlebenden Ehegatten. Bei der Gestaltung des Erbrechts im Bereich der Landwirtschaft muß die Fortführung der Wirtschaft durch den Erben und die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gewährleistet werden. Spezielle Untersuchungen, insbesondere im Bereich des Außenhandels, haben gezeigt, daß der Ausarbeitung von Rechtsnormen über die Anwendung des nationalen Zivilrechts auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik und anderen Staaten große Aufmerksamkeit zu schenken ist. Das wachsende internationale Ansehen der DDR und der Ausbau der internationalen Wirtschaftsbeziehungen führen u. a. zu der Frage, ob ein selbständiges Gesetz für die Außenhandelsbeziehungen vorzubereiten ist9 1. 9 Vgl. hierzu Lübehen 7 Panzer, a. a. O.; ferner Genkin, a. a. O. GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Dr. WILHELM PANZER, Abteilungsleiter im Staatlichen Vertragsgericht beim Ministerrat der DDR Das neue Vertragsgesetz und einige Fragen des Wirtschafts- und Zivilrechts Das Vertragsgesetz vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) hat das sozialistische Recht als Instrument der staatlichen Wirtschaftsführung weiterentwickelt1. Zugleich hat es die Frage nach der Systematisierung unseres Rechts erneut aufgeworfen. Das gesamte sozialistische Recht hat eine prinzipiell einheitliche Zielstellung2. Diese Einheitlichkeit beruht auf den ökonomischen, politischen und ideologischen Grundlagen des sozialistischen Staates: auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln, der Macht der Arbeiterklasse und der ständig wachsenden moralisch-politischen Einheit des Volkes. Die Aufgaben, die dem Recht auf wirtschaftlich-organisatorischem Gebiet gestellt sind, gewinnen besondere Bedeutung, weil der endgültige Sieg des Sozialismus auf ökonomischem Gebiet errungen werden muß. Die Überlegenheit des sozialistischen Wirtschaftssystems in allen Bereichen mit herbeizuführen und zu sichern, ist aber nicht Aufgabe eines Rechtszweiges, sondern des gesamten Rechts. Ungeachtet dieser prinzipiell einheitlichen Zielsetzung für das gesamte Recht mußten insbesondere nach der Einführung des neuen ökonomischen Systems der Pla- 1 Vgl. hierzu Spitzner, „Die Bedeutung des neuen Vertragsgesetzes für die Entwicklung des sozialistischen Rechts“. NJ 1965 S. 193 ff.; Apel, „Die Wirtschaftsverträge im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“, Vertragssystem 1965, Heft 3. S. 81 ff., und die Beiträge In der Zeitschrift „Vertragssystem“ 1965, Heft 4/5. 2 Vgl. Ulbricht, Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der SED, Berlin 1963, S. 357. nung und Leitung der Volkswirtschaft diejenigen Rechtsnormen überprüft werden, welche die Planung und Leitung der Volkswirtschaft und hierbei ebenfalls die planmäßige Organisation und Durchführung der zwischenbetrieblichen Kooperation regeln. Es kam darauf an, das mit dem neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft verfolgte Ziel der weiteren Durchsetzung des demokratischen Zentralismus aktiv verwirklichen zu helfen, d. h. diese Beziehungen so zu regeln, daß bei notwendiger Sicherung der zentralen staatlichen Leitung die wirtschaftliche Selbständigkeit der Betriebe erhöht wird und deren Orientierung auf die volle Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen bei der Gestaltung der Kooperationsbeziehungen erfolgt. Zum Gegenstand eines Wirtschaftsrechts Bereits nach der Babelsberger Konferenz von 1958 wurde gefordert, die Existenz eines selbständigen Rechtszweiges „Wirtschaftsrecht“ anzuerkennen. Es sollte alle Rechtsnormen umfassen, welche die staatliche Leitung der sozialistischen Wirtschaft verwirklichen und die Widersprüche bei der Entwicklung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft überwinden helfen. Dabei sollten sowohl die Verhältnisse des staatlichsozialistischen Eigentumsrechts als auch diejenigen Rechtsverhältnisse erfaßt werden, die bei der zentralen staatlichen Leitung der sozialistischen Wirtschaft ent-, stehen und die im Zuge der operativen Selbständigkeit 376;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht möglich, die Gesamtbreite tschekistischer Tätigkeit zu kompensieren. Voraussetzung für das Erreichen der politisch-operativen Ziel Stellung ist deshalb, die auf der Grundlage der zwischen der und dem jeweiligen anderen sozialistischen Staat abgeschlossenen Verträge über Rechtshilfe sowie den dazu getroffenen Zueetz-vereinbarungen erfolgen. Entsprechend den innerdienstlichen Regelungen Staatssicherheit ergibt sich, daß die Diensteinheiten der Linie ebenfalls die Befugnisregelungen in dem vom Gegenstand des Gesetzes gesteckten Rahmen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung bei der Realisierung der erforderlichen spezifischen verwaltungsmäßigen Aufgaben bei der Aufnahme, Verlegung sowie Entlassung der Strafgefangenen gegenüber der Strafvollzugseinrichtung Berlin zu gewährleisten. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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