Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 373 (NJ DDR 1965, S. 373); BANS RANKE, Erster Stellvertreter des Ministers der Justiz Einige Ergebnisse soziologischer Untersuchungen zur Vorbereitung des Entwurfs eines Zivilgesetzbuchs Nach der Ausarbeitung der Grundkonzeption für ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) wurde es notwendig, für jeden einzelnen Teil des Gesetzes die in ihm zu regelnden konkreten gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse, ihre objektiven Gesetzmäßigkeiten und Entwicklungstendenzen zu erforschen und die Bedingungen der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsnormen zu analysieren1. Diese Untersuchungen waren sowohl von der inhaltlichen Aufgabe als auch von der Methode und der Organisation der Arbeit her neu und lieferten wichtige Erkenntnisse für die Methodik der Gesetzgebung. Aufgabe und Methoden der soziologischen Untersuchungen Die für die Ausarbeitung der einzelnen Teile des ZGB gebildeten 16 Unterkommissionen, denen Rechtspraktiker, Rechtswissenschaftler, Ökonomen, verantwortliche Mitarbeiter wirtschaftsleitender Organe, Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft u. a. angehören, wurden als Forschungsgruppen tätig. Grundlage ihrer Untersuchungen war ein Forschungsprogramm, in dem die zu untersuchenden Bereiche, die für die gesetzliche Regelung zu beantwortenden inhaltlichen Fragen und die wichtigsten Methoden der Arbeit festgelegt waren. Bei der Ausarbeitung dieses Programms zeigte sich, daß die zu untersuchenden gesellschaftlichen Verhältnisse und die zu klärenden Fragen weit über den Bereich der Rechtspflegeorgane, insbesondere über den der Rechtsprechung, hinausgingen. Der herkömmliche Begriff „Justizgesetzgebung“ erweist sich für die großen neuen Gesetze das Familiengesetzbuch, das Zivilgesetzbuch und das Strafgesetzbuch als zu eng. Er entspricht nicht dem Charakter und dem Inhalt dieser Gesetze, die auf die Entwicklung und Gestaltung sozialistischer Gesellschaftsverhältnisse und sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen gerichtet und nicht vom fConfliktfall her aufgebaut sind. Selbstverständlich werden die Gesetze präzise Rechtsnormen enthalten, die auch eine exakte Entscheidung jedes Rechtsstreits gewährleisten. Das erfordern die Gesetzlichkeit und der Schutz der Rechte der Bürger. Es zeigte sich ferner, daß die Untersuchungen nur in beschränktem Umfang Probleme betrafen, die sich in der Rechtsprechung widerspiegeln. Der größte Teil der Untersuchungen war in Verantwortungsbereichen anderer zentraler staatlicher Organe und wirtschaftsleitender Organe zu führen. Deswegen mußten differenzierte, für den jeweiligen Bereich geeignete Untersuchungsmethoden angewendet werden. Die wichtigsten Methoden waren: 1. Ausarbeitung von Analysen, Berichten und Gutachten auf der Grundlage der Untersuchungen zentraler staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen. Solche Untersuchungen wurden z. B. im Bereich des Volkswirtschaftsrates, des Landwirtschaftsrates, des Ministeriums für Handel und Versorgung, des Ministeriums des Innern, des Ministeriums für Finanzen, des Amtes für Erfindungs- und Patentwesen, der Zentralverwaltung für Statistik, der Deutschen Versicherungs-Anstalt sowie bei dem Bundesvorstand des FDGB, dem 1 Vgl. Ranke, „Zu einigen konzeptionellen und methodologischen Fragen der Zivilgesetzgebung“. Staat und Recht 1964, Heft 12, S. 2087 ft., insbesondere S. 2094 ff. Zentralrat der FDJ und dem Bundesvorstand des DFD durchgeführt. 2. Untersuchungen und Erhebungen im Bereich der Rechtspflegeorgane, insbesondere Analysen der Rechtsprechung, der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Notariate. 3. Repräsentative Untersuchungen und Studium der Praxis in ausgewählten Betrieben und Territorien, z. B. im Bezirk Halle auf dem Gebiet des Dienstleistungswesens, in den Bezirken Leipzig und Berlin auf dem Gebiet des Wohnungswesens sowie in den Bezirken Erfurt, Gera und Suhl auf dem Gebiet des Kaufrechts. 4. Befragungen von Bürgern und sozialistischen Kollektiven. Diese Methode war von spezieller Bedeutung für die Untersuchung solcher Verhältnisse und Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern, über die es naturgemäß keine staatlich erfaßbaren Materialien gibt, so z. B. auf dem Gebiet der Schenkung, der Leihe, der Verwahrungsverhältnisse usw. Hier kam es darauf an, sowohl in ländlichen Gebieten als auch in Städten die Lebenspraxis und die Rechtsanschauungen der Bürger zu studieren. Für die Untersuchung der Bedingungen der Zivilgesetzgebung in der Periode des umfassenden Aufbaus des Sozialismus war es ferner notwendig, besonders wichtige Materialien über die ökonomische Entwicklung auszuwerten, beispielsweise die Direktive zum Perspektivplan bis 1970, die Jahrbücher für Statistik, Materialien zur Umbewertung der Grundmittel, Analysen der Ar-beiter-und-Bauern-Inspektion. Von großem Wert war auch die Auswertung der Eingaben der Bürger. Bei der Festlegung der inhaltlichen Fragen konzentrierte sich das Untersuchungsprogramm u. a. auf folgende Sachgebiete: die Rechtsstellung der Bürger und der zivilrechtliche Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte; die Rechtsstellung und die zivilrechtliche Regelung der juristischen Personen; die Eigentumsverhältnisse; die Verhältnisse des Bodeneigentums und der Bodennutzung; das Allgemeine Schuldrecht; die wichtigsten Vertragsbeziehungen, soweit sie nicht vom Vertragsgesetz erfaßt werden (z. B. Kauf, Wohnungsmiete, Dienstleistungen. Transport- und Beförderungsleistungen, Kredit- und Sparverträge, Versicherungsverhältnisse); der zivilrechtliche Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger sowie des Vermögens; Verhütung und Wiedergutmachung von Schäden außerhalb vertraglicher Beziehungen; das Erbrecht; Regeln zur Anwendung des nationalen Zivilrechts in den internationalen Zivilrechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Betrieben der DDR und Bürgern und Betrieben anderer Staaten (Kollisionsrecht). Von besonderer Bedeutung für die Untersuchungen war die ständige Zusammenarbeit mit der Kommission zur Ausarbeitung des Gesetzes über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft. Die Untersuchungen bestätigten die grundsätzliche Erwägung, daß bei der Ausarbeitung des ZGB von der Einheit des sozialisti- 373;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 373 (NJ DDR 1965, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 373 (NJ DDR 1965, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der vorab erwähnten Tendenz der Kompetenzverschiebungen zugunsten des Polizeiapparates und zugunsten der Vorerhebungen im System der Strafverfolgung. Zusammenfassend läßt sich resümieren: daß den Polizeibehörden der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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