Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 372

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 372 (NJ DDR 1965, S. 372); Verletzers. Diese Frage beschäftigt neben den Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane Tausende von Bürgern. Das Wesen des Erziehungsgedankens unserer Rechtspflege wird den Werktätigen aber oftmals nur abstrakt-theoretisch erläutert. Es wird ihnen noch zu wenig durch die hilfreiche Einflußnahme der Rechtspflegeorgane auf die zur Erziehung berufenen Kollektive der Werktätigen praktisch demonstriert. Folglich findet wohl das Prinzip der Ahndung von Straftaten mit Strafen ohne Freiheitsentzug Verständnis, weil es dem allgemeinen Wissen um den Sinn des Erziehungsgedankens in unserer Rechtspflege entspricht; aber auf Grund der den Bürgern bekannten einzelnen Fälle des Verhaltens von bedingt Verurteilten und unzureichender Qualität der erzieherischen Einflußnahme auf den Rechtsverletzer gibt es zahlreiche Vorurteile und Unverständnis. Gerade im Hinblick auf die Zunahme bedingter Verurteilungen und die notwendige wirksamere Gestaltung der gesellschaftlichen Erziehung des Rechtsverletzers bedarf es wirklich schöpferischer Tätigkeit der Rechtspflegeorgane, um die gesellschaftlichen Kräfte auf diese Problematik zu orientieren. Nicht nur eine gute, gezielte Zusammenarbeit mit Volksvertretungen und anderen staatlichen Organen, mit gesellschaftlichen Massenorganisationen und Ausschüssen der Nationalen Front ist vonnöten; nicht nur ein ganzes System der gesellschaftlichen Erziehung wird gebraucht. Mehr als zuvor muß die Differenziertheit, die Vielfältigkeit und Vielgestaltigkeit der mit den betreffenden Verurteilten, ihrem Verhalten, ihrer Persönlichkeit verbundenen Erziehungsproblematik beachtet werden. Erst dann können die Kollektive, die eine Bürgschaft übernommen haben, die gesellschaftlichen Kräfte überhaupt, wirklich sinnvoll und überzeugend ihren erzieherischen Einfluß ausüben, wenn sie auf den Täter bezogene, gut durchdachte und treffende Erziehungshinweise erhalten. Das trifft auf die erzieherische Ausgestaltung der Bürgschaft und der Bindung an den Arbeitsplatz zu und ist überhaupt von grundsätzlicher Bedeutung für den Gesamterfolg unserer Erziehungspolitik in Strafsachen. Einheitliches Wirken aller Rechtspflegeorgane Angesichts solcher tiefgreifenden Wechselwirkungen zwischen der Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane und der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Bürger bedürfen die bei der Durchführung des Rechtspflegeerlasses in der Praxis aufgetretenen Erscheinungen und Probleme des sehr aufmerksamen Studiums und der gemeinsamen Auswertung durch alle zentralen Rechtspflegeorgane, um rechtzeitig und wirk- Hinweis Zahlreiche Anfragen an die Redaktion zeigen, daß Heft 8 der „Neuen Justiz“, in dem der Entwurf des Familiengesetzbuchs erläutert wurde, im Zeitungshandel schnell vergriffen war. Wir bitten alle diejenigen Bürger und Institutionen, die das Heft noch benötigen, sich an die Absatzabteilung des Staats Verlages, 108 Berlin. Roßstraße 6, zu wenden. Berliner Interessenten erhalten das Heft in der Verkaufsstelle des Staatsverlages, 108 Berlin, Roßstraße 6. Die Redaktion sam Fehlentwicklungen begegnen-zu können. Das bislang dazu von ihnen Unternommene ist bereits von hohem Wert. Die Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts und der anderen zentralen Rechtspflegeorgane sind konstruktiv. Sie beweisen, daß die Entwicklungstendenzen durchaus bekannt sind. In ihrer Aussagekraft sind sie geeignet, die Einheitlichkeit der sozialistischen Rechtsanwendung und damit den Grundsatz der Gleichheit der Bürger vor dom Gesetz durchzusetzen. Doch das kann von zentralen Richtlinien und Beschlüssen keineswegs allein erwartet werden, auch nicht von zentralen Beratungen, wenngleich gerade die genannten Probleme ständig der Beratung in den Leitungskollektiven der zentralen Organe, der Beratung mit den Leitern der nachgeordneten Organe und regelmäßiger Zusammenkünfte der Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane bedürfen. Vordringliche Aufmerksamkeit muß jetzt auf die Sicherung der Einheit von Beschlußfassung und schöpferischer Verwirklichung der Beschlüsse der zentralen Rechtspflegeorgane durch ihre nachgeordneten Organe gerichtet werden. Bislang ermöglichten Untersuchungen in der Praxis, operative Einsätze und die Vorbereitung von zentralen Tagungen in unmittelbarer Verbindung mit den Werktätigen und örtlichen Rechtspflegeorganen den zentralen Rechtspflegeorganen, ihre eigene Tätigkeit wissenschaftlicher zu gestalten. Der Umsetzungsprozeß aber von den zentralen Rechtspflegeorganen bis zu den Rechtspflegeorganen in den Kreisen ist noch lük-kenhaft; die einheitliche Verwirklichung der Grundsätze des Rechtspflegeerlasses ist noch nicht völlig gesichert. Hierauf sind die Kräfte und Fähigkeiten der zentralen Rechtspflegeorgane noch nicht genügend konzentriert. Die zentralen Beschlüsse und Maßnahmen sollten entschiedener und einheitlicher falschen Entwicklungstendenzen entgegenwirken; ebenso sollten gute Erfahrungen schnell zum Allgemeingut aller Rechtspflegeorgane gemacht werden. Die Fortentwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger und damit die Stärkung der gesellschaftlichen Kraft zur Lösung der Aufgaben unserer Rechtspflege verlangt die Sicherung der Einheitlichkeit des Wirksamwerdens aller staatlichen Rechtspflegeorgane im Sinne des Rechtspflegeerlasses und der bei seiner Durchführung gesammelten besten Erfahrungen. Hierin ist die vom Obersten Gericht zu sichernde Einheitlichkeit der sozialistischen Rechtsanwendung eingeschlossen eine das Wesen des Rechtspflegeerlasses vollkommen erfassende Rechtsanwendung durch alle Gerichte, die jeder Routine, jedem Schematismus begegnet, eine prinzipienlose Gleichmacherei in der Beurteilung von Rechtsverletzungen und der Täter wie die Nivellierung unserer Gesetze ausschließt, jedoch alle echten unterschiedlichen Bedingungen berücksichtigt und so jeder Tendenz leerer praktizistischer Tätigkeit entgegenwirkt. Hierzu gehört ferner eine verstärkte Koordinierung zwischen den zentralen Rechtspflegeorganen bei der Anleitung der nachgeordneten Organe sowie bei der Durchführung gemeinsamer Untersuchungen und anderer wichtiger Maßnahmen. Der Rechtspflegeerlaß des Staatsrates hat die Ziele genannt, die Wege abgesteckt: Durch die noch vollkommenere Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane der nach wie vor aktuellen Hauptfrage zur schöpferischen einheitlichen Verwirklichung des gesamten Gedankengutes des Rechtspflegeerlasses durch alle Rechtspflegeorgane werden die Bürger die Postulate unserer humanistischen Rechtsordnung in ihrem eigenen Erleben vollends verwirklicht sehen, sich mit Recht und Rechtspflege unserer gesellschaftlichen Entwicklungsetappe vollends identifizieren und danach handeln. Das entspricht unserer sozialistischen Rechtsordnung, wahrhafter Rechtsstaatlichkeit. 372;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 372 (NJ DDR 1965, S. 372) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 372 (NJ DDR 1965, S. 372)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität ausschließt. Die Voraussetzungen strafrechtlicher Verantwortlichkeit für Straftaten der allgemeinen Kriminalität werden in der Regel bei schwerwiegenden Straftaten mit erheblichen gesellschaftsschädigenden Auswirkungen vorliegen. Bei Jugendlichen im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit einen unvergleichlich höheren Nutzen erbringen. In diesen Fällen hat es sich als taktisch günstig erwiesen, die in ihren Aussagen selbst den Vergleich anstellen zu lassen.

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