Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 361

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 361 (NJ DDR 1965, S. 361); im klaren war, daß er in seinem Zustand nicht mit dem Wagen nach Hause fahren konnte; deshalb wollte er bei seiner in der Nähe des Betriebes wohnenden Tante übernachten. Er hatte aber auch Befürchtungen, daß sein Wagen im Betrieb beschädigt werden könnte. Deshalb holte er das Fahrzeug und wollte es vor dem Hause seiner Tante stehenlassen. Er fuhr dabei eine Strecke von knapp 500 m auf zur Zeit der Tat unbelebter Straße.' Als er seine Tante nicht antraf und auf deren Rückkehr wartete, kam ein Bekannter aus dem Heimatort des R. und bat, mit dem Wagen mitgenommen zu werden. R. lehnte die Fahrt strikt ab, da er stark angetrunken sei und darum nicht fahren dürfe. Darauf einigte man sich dann, daß der Bekannte den Wagen nach Hause fahren sollte. Die Übergabe dieser Sache an die Konfliktkommission war falsch. Bei R. war zwar die Fahrtüchtigkeit durdi vorangegangenen Alkoholgenuß erheblich beeinträchtigt, und er hat in diesem Zustand auch ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße geführt, so daß die Handlung des R. formal den Tatbestand des § 49 StVO erfüllte. Seine Handlung hatte jedoch weder schädliche Folgen, noch ist bei der Fahrt über 500 m unbelebter Straße eine besondere Gefährdung eingetreten. Darüber hinaus zeigt sich sowohl im Motiv der Handlung als auch in der strikten Ablehnung, mit dem Bekannten weiterzufahren, daß R. nicht etwa aus Mißachtung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr gehandelt hat. Das Verfahren hätte daher nach § 164 Abs. 1 Ziff. 1 StPO in Verbindung mit § 8 StEG eingestellt werden müssen. Eine Bestrafung der Handlung als Übertretung ist dadurch nicht ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 StEG). * Zur Gewährleistung einer optimalen gesellschaftlichen Wirksamkeit bei der Bekämpfung der Delikte nach § 49 StVO wie der Verkehrsdelikte überhaupt ist eine enge Zusammenarbeit mit den Werktätigen und den gesellschaftlichen Organisationen erforderlich. Die Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte (z. B. auch von Mitgliedern von Verkehrssicherheitsaktivs und des ADMV) dient sowohl der umfassenden Einschätzung der Person des Täters und der Möglichkeiten zu seiner Erziehung als auch der allseitigen Aufklärung der Straftat. Sie dient ebenso der gründlichen Ermittlung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat und der Einleitung von Maßnahmen zu ihrer unverzüglichen Beseitigung. Nicht zuletzt dient sie auch der Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte zur Durchsetzung vorbeugender Maßnahmen über das Einzelverfahren hinaus und damit zur Zurückdrängung und Verhütung weiterer derartiger Delikte. Statistische JafjOrmatiOHaM, Der Einfluß des Alkohols auf die Verkehrskriminalität Von allen Tätern, die Verkehrsdelikte begingen (= 100), handelten unter Alkoholeinfluß 1960 1961 1962 1963 1964 Verkehrsdelikte insgesamt 47,2 50,7 56,0 62,8 61,9 darunter Verkehrsunfälle und Transportgefährdungen 16,8 23,0 11,8 24,8 21,1 (Von 1960 bis 1963 wurden die Angaben über Täter, die bei der Begehung der Straftat unter Einfluß von Alkohol handelten, von der Anzahl aller Verurteilten erfaßt; ab 1964 werden diese Angaben bei allen Tätern statistisch ausgewiesen, deren Verfahren beim Abschluß durch die Rechtspflegeorgane mit der Feststellung der Schuld endete.) Wie aus den ZtJfilen zu ersehen ist, sind es nicht die unmittelbar zu Verkehrsunfällen führenden Verkehrsdelikte, die den hohen Anteil an alkoholbeeinflußten Tätern ausweisen. Im Jahre 1964 wurden von 7984 Tätern allein 6020 wegen Verletzung des § 49 StVO strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das sind mit 75,4 Prozent die Mehrzahl aller Täter der Verkehrsdelikte. Setzt man alle Verkehrsstraftaten = 100, dann zeigt sich für die Verkehrsdelikte mit Verkehrsunfällen eine sinkende Tendenz. Verkehrsstraftaten davon Jahr insgesamt mit' ohne Unfälle(n) 1957 100 48,5 51,5 1960 100 41,3 58,7 1961 100 36,1 63,9 1962 100 30,1 69,9 1963 100 26,7 73,3 Diese Entwicklung ist, wie bereits die Zahlen oben zeigen, stark von der Verfolgungspraxis der Rechtspflegeorgane beeinflußt. Um dies noch deutlicher zu veranschaulichen, muß man die Verkehrsstraftaten in ihrer Bewegung betrachten. Nimmt man das Jahr 1957 zum Basisjahr = 100, dann verlief die Entwicklung wie folgt: Verkehrsstraftaten Jahr insgesamt davon mit Unfälle(n) ohne 1957 100 100 100 1960 186,3 158,9 212,0 1961 226,0 168,6 280,1 1962 251,7 156,4 341,3 1963 271,5 149,3 386,3 Es wird die Tendenz erkennbar, daß zunehmend Strafverfahren wegen solcher Verkehrsdelikte durchgeführt werden, die keine Verkehrsunfälle zur Folge hatten, also überwiegend Vergehen gegen § 49 StVO (Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit) und gegen § 91 (früher § 92) StVZO (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Die nicht unmittelbar mit Verkehrsunfällen zusammenhängenden Verkehrsdelikte sind damit um nahezu das Vierfache angestiegen. Sie übersteigen das Entwicklungstempo der Straftaten, durch die Verkehrsunfälle verursacht wurden, beträchtlich. Sehr naheliegend ist die Verbindung 'zum unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen. Auch hier handelt fast jeder zweite Täter unter Einfluß von Alkohol. Untersucht man die prozentuale Verteilung der Alkoholtäter nach Altersgruppen, so zeigt sich bei den einzelnen Delikten eine variierende Schwerpunktbildung. Im Jahre 1964 betrugen die Anteile der Altersgruppen (alle Alkoholtäter des Delikts = 100) Delikt 14 bis unter 18 18 25 über 25 Jahre Verkehrsdelikte insgesamt 2,8 37,4 59,8 darunter Verkehrsunfälle und Transportgefährdungen 2,0 41,1 57,0 §49 StVO 1,4 32,4 66,2 Unbefugter Gebrauch von Kfz aus person). Eigentum 11,4 62,8 25,9 aus sozialistischem Eigentum 5,1 58,9 36,0 (Schluß des Beitrags auf S. 36S) 361;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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