Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 36

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 36 (NJ DDR 1965, S. 36);  Die Ladung der Parteien erfolgt häufig erst kurz vor dem Termin, nachdem die Sache oft wochenlang unbearbeitet blieb. Dadurch hat der Antragsgegner oft nur zwei bis drei Tage zur Abgabe der von ihm geforderten Stellungnahme. Die Folge davon ist meist eine neue Vertagung des Termins. Alle von den Parteien angebotenen Beweise werden regelmäßig auch erhoben. So wurden z. B. in der Ehesache F 86 63 des Kreisgerichts Schwerin-Land alle benannten zehn Zeugen geladen, obwohl das Beweisergebnis auch mit geringerem Aufwand hätte erreicht werden können. Stellungnahmen anderer Organe werden zu späA angefordert. So verlangte z. B. das Kreisgericht Sternberg die Stellungnahme zur Sorgerechtsregelung erst nach der vorbereitenden Verhandlung, so daß das Referat Jugendhilfe bis zum nächsten Termin kaum in der Lage war, sich umfassend zu äußern. Gutachten werden beigezogen, selbst wenn es unzulässig ist bzw dafür keine Veranlassung vorliegt Das gilt insbesondere für die Beiziehung von Blutgruppengutachten, auch wenn nichts auf einen Mehrverkehr hindeutet. Die Urteile werden nicht unmittelbar im Anschluß an die streitige Verhandlung abgesetzt. Die in § 18 Abs. 2 EheVerfO als Ausnahmefall vorgesehene Dreitagefrist. ist noch die Regel. Im zivilrechtlichen Anschlußverfahren ergehen oftmals Entscheidungen dem Grunde nach, obwohl bei besserer Vorbereitung auch über die Höbe des Anspruchs hätte entschieden werden können. Zur Qualifizierung der Richter und der technischen Mitarbeiter Alle hier dargelegten Unzulänglichkeiten und Mängel in der Arbeitsorganisation der Gerichte und im Arbeitsstil der Richter haben eine Vielzahl von Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Natürlich gibt es eine Reihe von objektiven Gründen, wie zeitweilige Arbeitsüberlastung infolge Fehlens von Arbeitskräften. technisch veraltete Einrichtungen, räumlich schlechte Arbeitsbedingungen ü. ä., die das Entstehen und teilweise Anwachsen von Arbeitsresten begünstigen und die Herausbildung eines sozialistischen Arbeitsstils hemmen. Die entscheidende Ursache ist jedoch die unterschiedliche, zum Teil nicht völlig befriedigende Qualifikation der Richtei und der technischen Mitarbeiter der Gerichte. Das zeigt sich daran, daß die Mängel in der Arbeitsweise der Richter häufig im Zusammenhang mit inhaltlichen Mängeln der Arbeit auftreten. Ungenügende Konzentration des Verfahrens und „Schiebeverfügungen“, überflüssige und falsche Beweiserhebungen in Zivilsachen erweisen sich bei näherer Prüfung der Rechtsprechung als Folge ungefesligter materiellrechtlicher und prozeßrechtlicher Kenntnisse. Das unterstreicht erneut die Notwendigkeit, die Analyse der Rechtsprechung stärker mit der Einschätzung der Arbeitsorganisation und des Arbeitsstils zu verbinden. Das im Grunde nicht vollständige Begreifen der Kompliziertheit des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses in der DDR und der dabei auftretenden Widersprüche führt'zu den verschiedensten inhaltlichen Fehlern in der Arbeit der Rechtspflegeorgane und hindert die Herausbildung des wissenschaftlichen Arbeitsstils der Richter. Die Qualifizierung und Weiterbildung der Kader ist daher das hauptsächliche Mittel, um die subjektiv bedingten Mängel in der Arbeit der Gerichte zu überwinden und einen wissenschaftlichen Arbeitsstil zu entwickeln. Das Bezirksgericht Schwerin hat erste bedeutsame Schritte zur Überwindung einer von der Rechtsprechung isolierten Kaderarbeit getan. In Beratungen des Präsidiums und des Plenums wurde im Zusammenhang mit der Einschätzung der Rechtsprechung auf bestimmten Gebieten versucht, Schlußfolgerungen sowohl hinsichtlich der Qualifizierung der Kader als auch der richtigen Besetzung der Funktionen zu ziehen. Die Rechtsmittelsenate, die Mängel in der Qualifikation einzelner Riditer der Kreisgerichte feststellen, werten diese nicht nur mit dem betreffenden Richter aus, sondern übermitteln ihre Feststellungen auch schriftlich dem verantwortlichen Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts. Die Feststellungen, z. B. über ungenügende Rechtskenntnisse, über ungenügendes Verstehen gesellschaftlicher Zusammenhänge usw., werden in sogenannten Kaderblättern (Schnellhefter für jeden Richter) zusammengefaßt und dienen als Grundlage für Qualrfizierungsmaßnahmen. Diese Methode, die um die Feststellungen der Inspektionsgruppe ergänzt werden sollte, ist verallgemeinerungswürdig. Ihre ersten Erfolge zeigen sich bereits in der Arbeit. Seit einigen Monaten veranstaltet das Bezirksgericht für bestimmte Richter monatliche Konsultationen äuf dem Gebiet des Zivilrechts, die von allen Teilnehmern begrüßt werden. Der Vorsitzende des Zivilsenats des Bezirksgerichts legt, ausgehend von Feststellungen der Rechtsmittelanalyse und der Zivilrechtsprechung der Kreisgerichte allgemein, im Einvernehmen mit den Teilnehmern die Thematik fest, gibt Literaturhinweise und behandelt die Probleme in seminaristischer Form. Bisher wurden z B. Probleme des Mahnverfahrens, des Beweisrechts und des Zwangsvollstreckungsverfahrens diskutiert. Das Bezirksgericht hat jetzt auch für Richter auf dem Gebiet des Strafrechts mit ähnlichen Maßnahmen begonnen und z. B. Fragen der Schuld und der Kausalität erörtert. Auf die Beratungen mit den Arbeitsrichtern unter Leitung des Vorsitzenden des Senats für Arbeitsrechtssachen wurde bereits weiter oben hingewiesen. Über diese Maßnahmen hinaus organisierte das Bezirksgericht für alle Richter Lektionen zu Problemen des LPG-, des Arbeits- und des Strafrechts, die sinnvoll durch Lektionen über die Entwicklung der sozialistischen Landwirtschaft und der Industrie im Bezirk Schwerin ergänzt wurden. Diese Lektionen wurden von Wissenschaftlern und leitenden Funktionären des Bezirks gehalten. Wenngleich fundierte rechtliche Kenntnisse die primäre Voraussetzung für eine den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses entsprechende Rechtsprechung sind, so kommt doch den gesellschaftswissenschaftlichen Grundkenntnissen, insbesondere den ökonomischen Kenntnissen, eine besondere Bedeutung zu5. Das Bezirksgericht Schwerin veranstaltete deshalb die erwähnten speziellen Lektionen über die ökonomische Entwicklung des Bezirks, die das Verständnis für viele Probleme der Rechtsprechung erleichterten. Die Verbesserung der Arbeitsorganisation der Gerichte verlangt aber nicht nur eine Qualifizierung der Richter, sondern ebenso Weiterbildungsmaßnahmen für Sekretäre, Protokollanten, Schreibkräfte und die anderen Mitarbeiter des Gerichts. Diesen Fragen muß generell mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden, zumal ein großer Teil der mittleren und technischen Kräfte Jugendliche sind, deren berufliche und persönliche 5 Vgl. H. Benjamin, „Probleme der Beziehungen zwischen Ökonomie und Recht in der Tätigkeit der Rechtspfiegeorgane“; 1MJ 1964 S. 584 H. 36;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 36 (NJ DDR 1965, S. 36) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 36 (NJ DDR 1965, S. 36)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vorgebracht werden können, die vom Gegner für sein gegen die Sicherheitsorgane der gezielt vorgetragenen Angriffe aufgegriffen und zur Hetze und Verleumdung der ausgenutzt werden.

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