Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 347

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 347 (NJ DDR 1965, S. 347); jedoch den Forderungen des Parteiprogramms der SED und des Rechtspflegeerlasses. Die Aufgaben, die das Quedlinburger Programm für die einzelnen Fachabteilungen des Rates des Kreises festlegt, und die Empfehlungen an die gesellschaftlichen Organisationen sind konkret und grenzen die Verantwortung exakt ab. Alle Aufgaben sind kontrollierbar, und der Kreistag fordert Rechenschaft über ihre Realisierung. In Auswertung des Programms des Kreistages Quedlinburg und ähnlicher Beschlüsse des Magistrats von Groß-Berlin und des Bezirkstages Gera sollten durch eine Arbeitsgruppe von Praktikern und Wissenschaftlern Grundsätze dafür ausgearbeitet werden, wie der Prozeß der Überwindung der Ursachen der Jugendkriminalität zentral, in den Bezirken und in den Kreisen unter aktiver Mitwirkung der Bevölkerung geführt werden muß. Bei der Schaffung eines geschlossenen Systems zur Verhütung der Jugendkriminalität und zur Überwindung ihrer Ursachen obliegt den Organen der Rechtspflege, insbesondere der Staatsanwaltschaft, eine hohe Verantwortung. Vor allem ist eine höhere Qualität, der analytischen Arbeit erforderlich. Die Frage, welches staatliche oder gesellschaftliche Organ zu einem bestimmten Zeitpunkt konkrete Informationen benötigt, wie solche Informationen aussehen sollen, damit ein hoher Nutzeffekt erzielt werden kann, und welche Faktoren informationswürdigen Charakter haben, sind von grundsätzlicher Bedeutung für die Erhöhung der gesamten Leitungstätigkeit. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, den entsprechenden Ständigen Kommissionen der Volksvertretungen oder den Fachorganen der Räte auf der Grundlage seiner Kenntnisse aus Jugendstrafverfahren konkrete, durchsetzbare Vorschläge zur Überwindung bestimmter Hemmnisse zu unterbreiten. Zur Gewährleistung einer engen Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit allen anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die mit der Jugenderziehung beauftragt sind, werden in Zukunft in allen Bezirken und Kreisen die pädagogisch befähigtsten Staatsanwälte speziell als Jugendstaatsanwälte tätig sein. Der Jugendstaatsanwalt muß einen engen Kontakt zu den genannten Organen hersteilen und nach Möglichkeit in der Ständigen Kommission für Jugendfragen der örtlichen Volksvertretung mitarbei-ten. Er muß mit dem Leben der Jugend eng verbunden sein, die Probleme der Jugendlichen, ihre Gedanken und Diskussionen weitgehend kennen und vor allem ihre entwicklungsbedingten Besonderheiten respektieren. KÄTE GOLDENBAUM, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Organisierung des gesellschaftlichen Kampfes zur Verhütung der Jugendkriminalität Seit dem Inkrafttreten des Rechtspflegeerlasses haben es die Rechtspflegeorgane verstanden, die Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen, insbesondere den Volksvertretungen, und den gesellschaftlichen Organisationen zu entwickeln und auszubauen. Viele Analysen über die Erscheinungen und die typischen Ursachen der Jugendkriminalität waren Gegenstand von Beratungen in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, den Räten oder ihren Fachabteilungen. Sie bildeten nicht selten die Grundlage wichtiger Beschlüsse der örtlichen Organe. Die Rechtspflegeorgane blieben jedoch in ihrem Bemühen um die komplexe Beseitigung der Ursachen der Jugendkriminalität teilweise noch sehr isoliert. Dadurch wurden die Möglichkeiten für die Verhütung der Jugendkriminalität nicht voll genutzt. Obwohl eine Reihe von. Ursachen, die immer wieder zur Jugendkriminalität führten und führen, durch die Ergebnisse der wissenschaftlichen Forschung und die analytische Tätigkeit der juristischen Praxis seit langem bekannt sind, blieb ihre Beseitigung in der Vergangenheit noch zu sehr dem Zufall, der Einzelinitiative und dem Einzelfall überlassen. Ein Grund dafür ist, daß die Kriminalitätsanalysen noch nicht aussagekräftig genug sind. Die Analysen, die den Volksvertretungen und ihren Organen prinzipielle und konkrete Schlußfolgerungen für die Verwirklichung ihrer Aufgaben aus den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen sollen1, werden in der Regel nur durch Organe der Rechtspflege ausgearbeitet. Die Analyse der typischen Ursachen der Jugendkriminalität ist für die anderen staatlichen Leitungsorgane nur dann von größerem Wert, wenn sie einen umfassenden Überblick vermittelt, also auch die positiven und 1 Vgl. hierzu Semler/Kern, Rechtspflege - Sache des ganzen Volkes, Berlin 1964, S. 185 ff. negativen Wechsel- und Gegenwirkungen bestimmter gesellschaftlicher Erscheinungen auf deckt. Das aber ist nur möglich, wenn die Analyse das Ergebnis einer Gemeinschaftsarbeit mehrerer staatlicher Organe, teilweise auch gesellschaftlicher Organisationen ist und zu ihrer Ausarbeitung von Fall zu Fall Spezialisten hinzugezogen werden. Die Notwendigkeit und Richtigkeit der Entwicklung einer solchen Gemeinschaftsarbeit bestätigte sich u. a. bei der Vorbereitung von Programmen zur Verhütung und Zurückdrängung der Jugendkriminalität durch den Kreistag Quedlinburg und den Magistrat von Groß-Berlin. Auf einige Erfahrungen bei der Ausarbeitung und Realisierung dieser Programme soll hier eingegangen werden. * Im Kreis Quedlinburg begann der Kreistag durch seine Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz zu Beginn des vergangenen Jahres mit der Vorbereitung eines Programms zur Aktivierung aller gesellschaftlichen Kräfte bei der Verhütung und Zurückdrängung der Jugendkriminalität.2 In dieser Kommission arbeitete der Staatsanwalt des Kreises aktiv mit. Grundlage der Arbeit war eine umfassende Analyse der Jugendkriminalität, die auf den Erfahrungen der Rechtspflegeorgane, mehrerer Fachabteilungen des Rates und der gesellschaftlichen Organisationen beruhte. Die Analyse bestätigte u. a., daß die Fehlentwicklung Jugendlicher häufig sehr früh einsetzt oftmals schon im frühen Kindesalter und die Begehung einer Straftat meist nur der objektivierte, extremste Ausdruck dafür ist. Ursächlich für die Fehlentwicklung waren in 2 Vgl. hierzu den Beitrag von Streit in diesem Heft und Jahn/Reinwarth, „Zur Leitungstätigkeit der Gerichte“, NJ 1964 S.453, sowie die Auszüge aus den Vorschlägen für das Programm, NJ 1964 S. 454. 347;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten hat auf der Grundlage der Befehle, Richtlinien und anderen Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der in die Hilfeleistung. einztibeziefven. :. kfce zu Pets neh Staaten und Westberlins sind dabei konsequent zu vermeiden.

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