Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 346

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 346 (NJ DDR 1965, S. 346); Analysen über Erscheinungen der Gruppenkriminalität und ihre vermeintlichen Ursachen bewiesen übereinstimmend, daß zahlreiche Jugendliche darunter ein großer Teil Mitglieder der FDJ ihre Freizeit völlig sinn- und planlos verbringen. Sie erhalten weder von staatlichen noch von gesellschaftlichen Kräften, weder vom Betrieb noch im Wohngebiet eine geeignete Anleitung für ihre Freizeitgestaltung. Eine negative Haltung der Gruppe entwickelt sich meist erst im Verlaufe einer längeren Zeit, wenn die Jugendlichen sich selbst überlassen bleiben. Dann gelingt es einzelnen moralisch labilen Mitgliedern, ihre negative Haltung auf die ganze Gruppe zu übertragen. Hinzu kommt oftmals noch die Beeinflussung der Gruppe von außen, e. B. durch westliche Rundfunk- und Fernsehsendungen. Den spontanen Gruppenbildungen muß deshalb durch eine grundlegende Verbesserung der Jugendarbeit, die natürlich nicht allein Aufgabe der FDJ sein kann, ein Riegel vorgeschoben werden. Es ist notwendig, den Jugendlichen,, die stark zur Kollektivbildung neigen, erstrebenswerte Ideale kollektiven Handelns zu geben. Die Bekämpfung von Gruppenbildungen lediglich durch administrative Maßnahmen bewirkt, daß sich oft schon nach kurzer Zeit ari einer anderen Stelle neue Gruppen bilden. Eine weitere wesentliche Seite der Entwicklung eines gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins junger Menschen ist ihre Haltung zu ihrer hauptsächlichsten Funktion in der Gesellschaft: zur Arbeit. Der Zusammenhang zwischen der Jugendkriminalität und gestörter Bildung und Erziehung sowie mangelhafter Einstellung zur Arbeit wird aus folgender Untersuchung deutlich: Von 2350 erfaßten jugendlichen Tätern hatten 31,5 % keine Berufsausbildung und waren als ungelernte Arbeiter tätig; gingen 3,2% keiner geregelten Arbeit nach; hatten 49,0 % die Schule vor der Erreichung des Schulzieles verlassen; waren 22,3 % wegen Schwierigkeiten in der Erziehung im Elternhaus und in der Schule den Referaten Jugendhilfe bereits seit dem Kindesalter bekannt. Untersuchungen zur Persönlichkeit jugendlicher Straftäter, die Diebstähle begangen haben, zeigen sehr anschaulich, daß ein enger Zusammenhang zwischen einer negativen Einstellung zur Arbeit und der Motivbildung zum Diebstahl oder anderen Eigentumsdelikten besteht. Der Herausbildung einer richtigen Einstellung zur Arbeit, die bereits mit der Entwicklung einer guten Lerneinstellung in der Schule beginnt, ist im Kampf gegen die Jugendkriminalität größte Bedeutung beizumessen. In allen Strafverfahren gegen Jugendliche sind deshalb ihre Lern- und Arbeitsbeziehungen gründlich zu erforschen. Zur Entwicklung eines Systems von Maßnahmen zur Verhütung der Jugendkriminalität Wenn der gegenwärtige Stand der Jugendkriminalität noch nicht den objektiven Möglichkeiten für die Zu-rückdrängung der Kriminalität unter unseren sozialistischen Verhältnissen entspricht, so dürfte dies u. a. seinen Grund darin haben, daß die staatlichen und gesellschaftlichen Organe, die den sozialistischen Aufbau lenken und organisieren, noch nicht genügend erkannt haben, daß das Neue nicht auf gebaut werden kann, wenn nicht zugleich das Alte, das sich in der Begehung von Straftaten besonders deutlich zeigt, ausgeräumt wird. Die Verhütung und Zurückdrängung der Jugendkriminalität ist keine Ressortangelegenheit der Rechtspflege- organe, sondern eine Angelegenheit der gesamten Gesellschaft. Um zu höchstmöglichen Erfolgen zu gelangen, ist die Leitung, Koordinierung und Kontrolle dieses Prozesses durch die Volksvertretungen erforderlich. Sie sind mit der größten Machtbefugnis und Autorität ausgerüstet, und ihre Beschlüsse sind allgemein verbindlich. Die Grundlage für das koordinierte Zusammenwirken aller mit der Erziehung der Jugend beauftragten staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sind das Jugendkommuniquö des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom September 1963, das Jugendgesetz der DDR vom 4. Mai 1964 (GBl. I S. 75) sowie das Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 83). In der Vergangenheit wurden bei der Bekämpfung von Straftaten Jugendlicher im Einzelverfahren bereits gute erzieherische Erfolge erreicht. Die Bereitwilligkeit und die Fähigkeiten der gesellschaftlichen Kräfte zur erzieherischen Einwirkung auf den Verurteilten werden auch nach Abschluß des Verfahrens mit immer größerem Erfolg genutzt. Hier zeigen sich echte Merkmale der Vorbeugung, weil das Ziel der Rechtspflegeorgane darin besteht, jeden gestrauchelten Rechtsverletzer so zu erziehen, daß er nicht erneut straffällig wird. Durch die Einbeziehung gesellschaftlicher, pädagogisch befähigter Kräfte in jedes Jugendstrafverfahren gelingt es immer besser, auch andere, in der Umwelt des jugendlichen Rechtsverletzers lebende Jugendliche positiv zu beeinflussen. Die wesentlich wichtigere Seite der Vorbeugung liegt jedoch im Vorfeld der Begehung von Straftaten. Deshalb muß diese Seite der Verhütung der Jugendgefährdung und der Jugendkriminalität stärker in den Mittelpunkt der gesamten staatlichen Arbeit gestellt werden. Die Zurückdrängung und Überwindung der Jugendkriminalität und die Aufhebung ihrer Ursachen' geschieht nicht im Selbstlauf. Sollen die neuen, sozialistischen Lebensbeziehungen die alten Verhaltens- und Denkweisen verdrängen, so muß dieser Prozeß organisiert, geleitet und inhaltlich wissenschaftlich bestimmt werden. Eine zielstrebige und planmäßige Zusammenarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen des Kreises sowie den örtlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen entwickelte sich im Jahre 1964 in Quedlinburg3. Im Ergebnis dieser Zusammenarbeit beschloß der Kreistag im Oktober 1964 ein Programm zur Organisierung der Initiative und Aktivität der Bevölkerung bei der Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Kriminalität unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverletzungen Jugendlicher. Dieses Programm hat nicht nur deshalb große Bedeutung, weil es sich hier um ein wirklich in sich geschlossenes System von staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Verhütung der Jugendkriminalität handelt. Das Programm verdient auch deshalb besondere Be- achtung, weil es auf der Grundlage einer Analyse der Jugendkriminalität unter der Leitung des Kreistages und unter Berücksichtigung zahlreicher Vorschläge aus Großbetrieben und Gemeindevertretungen, LPGs, Schulen und Wohngebieten vorbereitet wurde. Ich vertrete nicht die Auffassung, daß der Inhalt des Quedlinburger Programms schematisch auf andere Bezirke und Kreise übertragen werden sollte. Die Arbeitsweise, die in Quedlinburg entwickelt wurde, entspricht 3 Vgl. die Auszüge aus den Vorschlägen für einen Perspektivplan zur Zurückdrängung der Jugendkriminalität und zur Schaffung eines Systems vorbeugender Maßnahmen, NJ 1964 S. 454, sowie den Beitrag von Goldenbaum in diesem Heft. D. Red. 346;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 346 (NJ DDR 1965, S. 346) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 346 (NJ DDR 1965, S. 346)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie und hat konseauent den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Willens zur Wiedergutmachung. Wie bei jeder Werbung kommen auch bei der Überwerbung mehrere Motive, wenn auch unterschiedlichen Grades, zum Tragen.

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