Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 337

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 337 (NJ DDR 1965, S. 337); NUMMER 11 JAHRGANG 19 ZEITSCHRIFT FUR REC HT w BERLIN 1965 1. JUNIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT über die unmittelbare Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren (Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger) sowie über die Arbeitsplatzbindung und Bürgschaft Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 21. April 1965 I Pr 112 2/65 I 1. Die Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie erfordert die umfassende Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren als Ausdruck ihres Rechts auf aktive Mitgestaltung des gesamten gesellschaftlichen Lebens. Diese Mitwirkung dient der Erhöhung der Garantien für die Verwirklichung des sozialistischen Rechts und der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens. Die Bevölkerung wirkt im Strafverfahren bei der Aufdeckung von Straftaten, ihrer Ursachen und begünstigenden Umstände mit. Ihre Mitwirkung besteht aber auch in der weiteren Erziehung des Verurteilten, in der Festigung von Ordnung und Sicherheit in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens, in der gegenseitigen Erziehung zur Achtung der Gesetze und der Einhaltung der sozialistischen Moral und Ethik. Das gesamte Verfahren muß so gestaltet werden, daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Mitgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden. Sie müssen erkennen in-dem sie das Verfahren und sein Ergebnis entscheidend mitbestimmen , daß es sich bei der Entscheidung des Gerichts um ihre eigene Angelegenheit handelt, daß der im Verfahren begonnene Erziehungsprozeß auf der Grundlage der vom Gericht ausgesprochenen Maßnahmen durch die Kollektive der Werktätigen eigenverantwortlich und zielstrebig fortgesetzt werden und in den jeweiligen Bereichen zu positiven Veränderungen führen muß. Die Bereitschaft der Bevölkerung zur bewußten und .aktiven Mitwirkung im Strafverfahren und bei der Zu-rückdrängung der Kriminalität ist in großem Maße vorhanden. In steigender Anzahl haben Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger im Strafverfahren mitgewirkt, haben Kollektive der Werktätigen die Bürgschaft über straffällig gewordene Bürger und konkrete Aufgaben zur Erziehung von Rechtsverletzern übernommen. Die Rechtspflegeorgane haben große Anstrengungen unternommen, um diese Bereitschaft der Bevölkerung zur Mitwirkung im Strafverfahren im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Organisationen und den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen zu nutzen. Dabei waren ihre Bemühungen jedoch nicht in genügendem Maße auf eine qualifizierte, zielgerichtete und entsprechend den Besonderheiten des jeweiligen Falles richtig differenzierte Mitwirkung der Bevölkerung gerichtet. Zum Teil fehlt die Klarheit über die Notwendigkeit und das Ziel der umfassenden Teilnahme der Bevölkerung an der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität sowie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und den konkreten Inhalt der Mitwirkung im Strafverfahren. Es ist auch noch nicht allgemein erkannt worden, daß allein mit der Übersendung von Schreiben und Formularen an Betriebe und Kollektive und durch telefonische Rücksprachen eine echte Mitwirkung der Bevölkerung am Strafverfahren nicht ermöglicht wird. Die zum Teil nicht genügende Klarheit in der Arbeit der Gerichte über das Ziel der umfassenden Teilnahme der Bevölkerung an der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität sowie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und den konkreten Inhalt der Mitwirkung am Strafverfahren zeigt sich insbesondere darin, daß sie es vielfach noch bei der formalen Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in das Verfahren bewenden lassen, ohne ihre Bemühungen zielstrebig darauf zu konzentrieren, beim Täter selbst und in seiner Umgebung positive Veränderungen herbeizuführen und dadurch die Wirksamkeit der unmittelbaren Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren zu erhöhen. Deshalb kommt es jetzt darauf an, die große Bereitschaft der Bevölkerung durch eine zielgerichtete Leitungstätigkeit so zu nutzen, daß weitere Erfolge im Kampf gegen die Kriminalität und bei der Vorbeugen-1 den Bekämpfung von anderen Rechtsverletzungen erreicht werden. Das ist nur durch eine Verbesserung der Tätigkeit der Gerichte und der Koordinierung ihrer Arbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen möglich die gemeinsam mit den Leitungen der gesellschaftlicher! Organisationen und den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen Klarheit über die Notwendigkeit den Inhalt und die Möglichkeiten der Mitwirkung der Bevölkerung am Strafverfahren schaffen und eine wohlüberlegte Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften entwickeln müssen, die in der jeweiligen Sache I am wirkungsvollsten mitwirken können. So werden! auch die Voraussetzungen zur bewußten, zielgerichteten und differenzierten Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte aus eigener Initiative geschaffen. 2. Die Gerichte haben bei der Eröffnung des Verfahrens und bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses zu prüfen, ob als Voraussetzung für die aktive Mitwirkung der Bevölkerung im Strafverfahren und die differenzierte, sachbezogene inhaltliche Ausgestaltung der vorbehaltlich des Ergebnisses der gerichtlichen Hauptverhandlung zur Erziehung von Rechtsverletzern festzulegenden Maßnahmen in den Kollektiven der Werktätigen gründliche Beratungen durchgeführt worden sind. Dabei ist zu beachten, daß sich diese kollektiven 337;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit beachten. Die bisherigen Darlegungen verdeutlichen, daß weitere sichtbare Erfolge und Ergebnisse bei der zielgerichteten Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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