Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 332

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 332 (NJ DDR 1965, S. 332); V,ucknektcn Prof. D. Dr. Erwin Jacobi 15. Januar 1884 5. April 1965 Mit Erwin Jacobi verliert die Karl-Marx-Universität Leipzig einen hervorragenden, verdienstvollen Gelehrten, der als Professor für Staatsrecht, Arbeitsrecht und Kirchenrecht mehr als vier Jahrzehnte lang zur Erhöhung ihres wissenschaftlichen Rufes beigetragen hat. Nachdem die antifaschistisch-demokratischen Kräfte Erwin Jacobi im Jahre 1945 wieder in alle seine früheren Ämter, aus denen er von den faschistischen Machthabern entfernt worden war, eingesetzt hatten, widmete er seine ganze Kraft der Entwicklung einer demokratischen Rechtswissenschaft sowie der Ausbildung einer neuen Generation von Juristen. Von 1947 bis 1948 war Erwin Jacobi Rektor der Leipziger Universität. Unter seinem Rektorat wurden die entscheidenden Erfolge bei der Umgestaltung der Universität zu einer wahren Bildungsstätte des Volkes, vor allem bei der Verwirklichung des Arbeiter-und-Bauern-Studiums, erzielt. Viele namhafte Wissenschaftler folgten in dieser Zeit dem Rufe der Universität. Während seiner Amtszeit als Dekan der Leipziger Juristenfakultät, die ohne Unterbrechung von 1949 bis 1958 währte, vollzog sich die Neugestaltung des staats-und rechtswissenschaftlichen Studiums. Unter seiner Leitung errang die Fakultät in Fortsetzung ihrer guten Traditionen wieder eine führende Stellung in der Rechtswissenschaft. Bis zur Emeritierung im Jahre 1958 war Erwin Jacobi Direktor des bereits 1921 von ihm gegründeten Instituts für Arbeitsrecht, das durch seine eigene wissenschaftliche Arbeit und die der Institutsangehörigen auch internationale Anerkennung als wissenschaftliche Forschungsstätte gefunden hat. Als Forscher hat Erwin Jacobi auf den von ihm vertretenen Fachgebieten, insbesondere dem des Arbeitsrechts, eine fast unübersehbare Arbeit geleistet. Er gehörte zu den Mitbegründern der Arbeitsrechtswissenschaft als selbständiger Rechtsdisziplin. Seine Publikationen auf diesem Gebiet, vor allem die „Grundlehren des Arbeitsrechts" (1927), galten lange Zeit international als Standardwerke. Nach 1945 hat sich Erwin' Jacobi, veranlaßt durch das Studium der Lehren des Marxismus-Leninismus und der Erkenntnisse der sowjetischen Arbeitsrechtswissenschaft, vor allem Problemen zugewandt, die für die Entwicklung und Festigung der sozialistischen Produktionsverhältnisse besonders bedeutsam waren. Bekannt sind aus dieser Zeit seine Publikationen über das neue Kollektivvertragsrecht, über die Bekämpfung der Fluktuation, über die Ausbildung und Qualifizierung der Werktätigen (1956) und über die Konfliktkommissionen (1957). Seine Forschungsarbeit und seine ständige Teilnahme an Beratungen wissenschaftlicher Fragen trugen zur Ausarbeitung der Grundlagen der sozialistischen Ärbeits-rechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik bei. Das wissenschaftliche Werk Erwin Jacobis wurde durch seine Berufung zum Sekretär der philologisch-historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften und zum korrespondierenden Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gewürdigt. Aus Anlaß der 550-Jahr-Feier der Karl-Marx-Universität wurde ihm der Vaterländische Verdienstorden in Silber verliehen. Postum wurde er mit dem Orden „Bonner der Arbeit" ausgezeichnet. Erwin Jacobi hat Generationen von Studenten und Praktikern umfassende Kenntnisse und die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Arbeit vermittelt. Viele seiner ehemaligen Schüler sind heute als verantwortliche Funktionäre in der Rechtspflege oder in der Wirtschaft oder als Rechtswissenschaftler tätig. Für alle sind seine Vorlesungen und Übungen unvergeßlich. Durch seine Erfahrungen und seine pädagogischen Fähigkeiten, seine Aufgeschlossenheit für alles Neue und seine nie erlahmende Energie, seine vielseitige Bildung und seine hohen menschlichen Eigenschaften, die sich besonders in Bescheidenheit und Güte äußerten, hat Erwin Jacobi mit dazu beigetragen, die Persönlichkeit der ihm anvertrauten Studenten zu formen. Die Juristen der Deutschen Demokratischen Republik werden des Menschen, Gelehrten und Erziehers Erwin Jacobi stets in Verehrung und Dankbarkeit gedenken. Stellv. Minister Hans Ranke zum 60. Geburtstag Am 17. Mai begeht der Erste Stellvertreter des Ministers der Justiz, Genosse Hans Ranke, seinen 60. Geburtstag. Hans Ranke gehört zu den Juristen, die nach 1945 ihre Fähigkeiten und ihre ganze Kraft dem Aufbau einer anti-faschistisch-demokratischen Justiz zur Verfügung stellten. Er war zunächst als Richter bei den damaligen Amtsgerichten Berlin-Köpenick und Berlin-Mitte eingesetzt und wurde danach Landgerichtsdirektor und Präsident des Landgerichts Berlin. Im Jahre 1950 wurde er zum Präsidenten des Kammergerichts von Groß-Berlin berufen. Diese verantwortungsvolle Funktion übte Hans Ranke sieben Jahre lang aus. Er wirkte an vielen grundsätzlichen Entscheidungen des Kammergerichts mit. Als Abgeordneter der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin setzte er sich für eine enge und fruchtbare Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Organen ein. Als Leiter der Abteilung Prozeßrecht des damaligen Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft nahm Hans Ranke maßgeblich an der Neugestaltung unseres Strafprozeßrechts teil. Zahlreiche Beiträge zu grundsätzlichen und speziellen Problemen des Strafprozeßrechts zeugen von seiner schöpferischen wissenschaftlichen Tätigkeit. Auf Grund seiner bedeutenden, vielseitigen Leistungen wurde Hans Ranke im Juli 1957 zum Stellvertreter und später zum Ersten Stellvertreter des Ministers der Justiz berufen. In dieser Funktion hat ei mit großem Verantwortungsbewußtsein an der Lösung aller wichtigen Aufgaben des Ministeriums der Justiz mitgearbeitet. Er erwarb sich große Verdienste um die Entwicklung der Zusammenarbeit unserer Gerichte mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, um die Qualifizierung der Kader und die Schaffung neuer Gesetze, insbesondere um die bisherigen Arbeiten zur Fertigstellung des künftigen sozialistischen Zivilgesetzbuchs. Flans Ranke gehört zu den führenden Funktionären unserer Justiz, die sich jederzeit ohne Vorbehalt, mit großer Beharrlichkeit und mit Erfolg für die strikte Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die ständige Vervollkommnung unserer Rechtspflege einsetzen. Für seine hervorragende Arbeit wurde er im Jahre 1962 mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. Wir wünschen Minister Hans Ranke noch viele Erfolge in seinem Wirken für die Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege und der Gesetzgebung. 332;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 332 (NJ DDR 1965, S. 332) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 332 (NJ DDR 1965, S. 332)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Beweis-Richtlinie des Obersten Gerichts. ergeben Vertrauliche Verschlußsache - Lehrmaterialien. Die Befragung von verdächtigen Personen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Bedeutung des Ermittlungsver-fahrens im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit durch gewaltsame feinölich-negative Handlungen, Flucht- und Suizidversuche der Verhafteten und anderes. Die Sicherheit der Transporte kann auch durch plötzlich auftretende lebensgefehrliche Zustände von transportierten Verhafteten und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und Leiter gelohnt und realisiert haben. Sie sind aber auch eine wesentliche Voraussetzung für die zielgerichtete tschekistische Befähigung und Erziehung aller operativen Mitarbeiter. Denn die Qualifizierung der Arbeit mit Anforderungs bildern zu geiben. Bei der Erarbeitung: von Anforderungsbildern für im muß grundsätzlich ausgegangen werden von der sinnvollen Vereinigung von - allgemeingültigen Anforderungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, können die Befugnisregelungen des Gesetzes zur Abwehr dieser Gefahr wahrgenommen werden. Das Staatssicherheit kann selbst tätig werden.

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