Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 33

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 33 (NJ DDR 1965, S. 33); BERLIN 1965 2. JANUARHEFT SSENSCHAFT ¥ RUDOLF BAUMGART, Sektorenleiter, und MARTIN BAUMANN, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Verbesserung der Arbeitsorganisation der Gerichte und Qualifizierung der Richter Erfordernisse der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit Verschiedene Untersuchungen haben ergeben, daß die Arbeitsorganisatipn der Gerichte noch nicht immer und überall den Anforderungen entspricht, die der Rechtspflegeerlaß und andere Dokumente des Staatsrates an die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane stellen1. Obwohl die Zahl der Straf-, Zivil- und Arbeitsrechtssachen insgesamt gesehen kleiner geworden ist, gibt es z. B. immer noch zahlreiche Beschwerden über die Häufung von Resten, über lange Prozeßdauer und zum Teil erhebliche Fristüberschreitungen. Diese Erscheinungen beeinträchtigen die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung und das Vertrauen der Bevölkerung in die sozialistische Rechtspflege. Die Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung, die umfassendere Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte in die gerichtliche Tätigkeit erfordern einen größeren Aufwand an Zeit und Arbeitskraft. Deshalb müssen sich die Gerichte auf das Wesentliche konzentrieren; sie müssen nach Wegen suchen, um mit dem geringsten Aufwand den höchsten Nutzeffekt in der Arbeit zu erzielen. Das verlangt exakte Feststellungen über Arbeitsanfall, Arbeitsablauf und Arbeitsorganisation in den Gerichten sowie über Arbeitsstil und Zeitaufwand jedes einzelnen Richters. Darüber müssen die Direktoren der Kreisgerichte und die Bezirksgerichte einen Überblick haben, damit sie in ihrer Leitungstätigkeit auf eine entsprechende Qualifizierung der Richter und die Entwicklung organisatorischer Fähigkeiten hinwirken können. Die Lösung dieser Probleme ist eine Teilaufgabe innerhalb der Schaffung des Systems der wissenschaftlich fundierten Leitung der sozialistischen Rechtspflege. Die Fragen der Arbeitsorganisation dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern 'sind in engstem Zusammenhang mit dem Inhalt der gerichtlichen Tätigkeit, der Erzielung einer hohen gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung, zu sehen. Die nachfolgenden Darlegungen sind nicht als allgemein gültiges Ergebnis von Untersuchungen aufzu- l Die nachstehenden Bemerkungen beruhen auf den Ergebnissen einer Revision, die das Ministerium der Justiz im Sommer 1964 im Bezirk Schwerin durchführte. Ziel dieser Revision war es, festzustellen, ob die Arbeitsorganisation der Gerichte und der Arbeitsstil der einzelnen Richter den im Reehtspflege-erlaß enthaltenen neuen Maßstäben entsprechen, sowie einzuschätzen, wie das System der Qualifizierung und Weiterbildung der Richter wirksam geworden ist. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind ein erster Beitrag zur Herausbildung von Methoden der wissenschaftlichen Leitung der Organisation der Arbeit und der Weiterbildung der Kader. Sie erfordern weitergehende Untersuchungen der Praxis der Gerichte in strukturell anderen Bezirken und Kreisen. fassen; sie stellen sich vielmehr zur Aufgabe, die Mitarbeiter der Gerichte dazu anzuregen, ihre eigene Arbeitsorganisation zu überprüfen und die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. Zur Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte und der Kreisgerichtsdirektoren Obwohl das Plenum des Bezirksgerichts Schwerin in seinem Beschluß vom 31. März 1964 richtige Schlußfolgerungen zur Vervollkommnung der Leitungstätigkeit bei der Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses gezogen hatte, standen Fragen der Arbeitsorganisation, des Arbeitsablaufes in den Senaten des Bezirksgerichts und den Kammern der Kreise srichte sowie der Arbeitsstil der einzelnen Richter nur unzureichend im Blickpunkt der Leitungstätigkeit. Sie spiegelten sich auch nicht in den Arbeitsplänen wider. Das trifft auch für die Leitungstätigkeit der Direktoren der Kreisgerichte zu, die zur Einhaltung der Fristen, zur Aufdeckung und Ausschöpfung von Reserven, zur Kontrolle des Arbeitsablaufs in den Kammern und Geschäftsstellen sowie zur Lenkung der gesamten Arbeitsorganisation des Gerichts im allgemeinen zuwenig Initiative entfalteten. Die notwendige Verbindung der arbeitsorganisatorischen Fragen mit dem Inhalt der Arbeit kann am besten dadurch hergestellt werden, daß bereits im Quartalsarbeitsplan konkret festgelegt wird, z. B. bei der Analyse eines Teilgebiets der Rechtsprechung zugleich darüber zu berichten, mit welchen Methoden die Ergebnisse erzielt werden. Wenn die Aufgaben so exakt geplant werden und ihre Durchführung kontrolliert wird, dann können in den Dienstbesprechungen auch gründliche, kritische Beratungen stattfinden, die notwendig sind, um den Arbeitsstil jedes einzelnen auf das Niveau der Fortgeschrittensten zu heben. Regelmäßige, gut vorbereitete Dienstbesprechungen sind auch geeignet, eine echte Wettbewerbsatmosphäre zur Erreichung bester Arbeitsergebnisse zu schaffen. Dazu gehört allerdings Klarheit, Initiative und Konsequenz der Direktoren, um alte Gewohnheiten der Bearbeitung von „Einzelfällen“ zu überwinden. Diese Erfordernisse werden noch nicht von allen Kreisgerichtsdirektoren erfüllt. Deshalb ist ihrer Qualifizierung auf dem Gebiet der Menschenführung besondere Aufmerksamkeit zu schenken; denn bei aller Sachlichkeit der Arbeitsatmosphäre darf nicht vergessen werden, daß die Arbeit von Menschen ausgeübt wird, die in der Regel nach besten Leistungen streben. Die Direktoren müssen sich deshalb noch 33;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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