Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 318

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 318 (NJ DDR 1965, S. 318); reichen, ist es nicht erforderlich, vor erweiterter Öffentlichkeit zu verhandeln. Dafür reicht auch eine Auswertung im Kollektiv aus. Aussetzung des Verfahrens Die Gerichte setzen sowohl in der vorbereitenden als auch in der streitigen Verhandlung das Verfahren zum Zwecke der Aussöhnung der Parteien aus. In Einzelfällen machen sie allerdings von § 15 EheVerfO auch dann Gebrauch, wenn schwer zu erkennen ist, ob eine begründete Aussicht auf Erfolg für die Aussöhnung der Parteien besteht. Die Begründung der Aussetzungsbeschlüsse läßt noch zu wünschen übrig. Oft fehlt auch die Belehrung darüber, daß sie beschwerdefähig sind. Allgemein hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß den Parteien nach der Aussetzung in geeigneter Weise geholfen werden muß, ihre Differenzen zu überwinden. Deshalb ist es richtig, gesellschaftliche Maßnahmen festzulegen und eine spezielle Anleitung der geeigneten Kräfte zu veranlassen. Es genügt nicht, die Parteien bei der Aussetzung aufzufordern, sie sollten sich wegen ihrer Eheangelegenheit an ein Kollektiv wenden, ohne daß das Gericht entsprechende Maßnahmen einleitet. Wie richtig zu verfahren ist, zeigte das Kreisgericht Hohenstein-Ernstthal. In der Ehesache R. beantragte die Ehefrau die Scheidung, weil der Verklagte sehr dem Alkohol zuspreche. Nachdem sich diese Behauptung in der vorbereitenden Verhandlung bestätigt hatte, ordnete das Gericht deren Wiederholung an. Zum neuen Termin wurden Vertreter des Arbeitskollektivs und der Sportgemeinschaft, denen der Ehemann angehört, hinzugezogen. Da sich die Klägerin aus berechtigten Gründen nicht sogleich zur Klagerücknahme entschließen konnte, aber mit der Aussetzung des Verfahrens einverstanden war, wurden gemeinsam Maßnahmen erörtert und festgelegt, wie auf den Verklagten eingewirkt werden könne. In der Folgezeit berichteten Arbeitskollektiv und Sportgemeinschaft der Zivilkammer über den Erfolg ihrer Bemühungen und über das jetzige Verhalten des Verklagten. Der Ehemann hatte inzwischen den übermäßigen Alkoholgenuß eingestellt. Die Ehefrau nahm die Klage zurück. Unter Umständen sind auch staatliche Organe um Unterstützung zu bitten, so z. B. das Referat Jugendhilfe, wenn es Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung der Kinder gibt. Die Abteilung Wohnungswesen ist nicht nur dann zu informieren, wenn es um die Bereitstellung geeigneten Wohnraums geht, sondern auch, wenn die ungerechtfertigte Zuweisung einer Wohnung an den aus der Ehe strebenden Ehegatten dazu geführt hat, das Getrenntleben zu erleichtern. Einige Gerichte haben auf Antrag der Parteien das Verfahren ausgesetzt, bevor der erste Termin abgehalten wurde. Das ist verfahrensrechtlich nicht möglich. Bei einem solchen Ersuchen sollte nach § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens angeordnet und zugleich geprüft werden, ob der Aussöhnungsversuch der Parteien vom Gericht durch Mithilfe geigneter Art unterstützt werden kann. Allerdings ist in diesem Falle besondere Sorgfalt geboten und je nach Lage der Dinge zu differenzieren. Nicht immer wird auch die Dauer der Aussetzung den Umständen des Einzelfalles entsprechend bemessen. Generelle Aussetzung auf den gesetzlich möglichen Höchstzeitraum deutet auf eine schematische Handhabung hin, um so mehr, als sie nicht immer mit wirksamen Maßnahmen verbunden wird. Sie verzögert das Verfahren und führt nicht selten anstatt zur Aussöhnung zur weiteren Zerrüttung der Ehe. Sie hat vor allem dann keinen Sinn, wenn vorangegangene gesellschaftliche Einwirkungen ergebnislos geblieben sind. Klageabweisung und Klagerücknahme Wird die Klage abgewiesen, so ist die Unterstützung der Parteien zur Normalisierung ihres Ehelebens auch nach Beendigung des Verfahrens besonders notwendig (OG, Urteil vom 19. Dezember 1963 1 ZzF 52/63 NJ 1964 S. 217). Deshalb ist es ratsam, die gesellschaftlichen Kräfte zur Unterrichtung über die ehelichen Verhältnisse nach Möglichkeit bereits in die Verhandlung einzubeziehen. In allen Fällen, in denen gesellschaftliche Kräfte mit besonderen Aufgaben betraut werden, ist es notwendig, mit Hilfe einer Kartei o. ä. die Durchführung zu kontrollieren. Im Falle der Klagerücknahme werden von den Gerichten kaum gesellschaftliche Maßnahmen eingeleitet. Erfolgt sie, bevor sich das Gericht mit der Sache näher befaßt hat, dann wird es schwer zu beurteilen sein, ob solche Maßnahmen notwendig sind. Daher ist die insoweit festgestellte Zurückhaltung berechtigt. Hier kann nur nach Erörterung in der Sache eingeschätzt werden, ob und wenn notwendig, mit Zustimmung der Parteien etwas veranlaßt werden muß. Stellungnahme des Referats Jugendhilfe zur Ehesache Einige Referate Jugendhilfe nehmen in ihrem Bericht nicht nur zur Sorgerechtsregelung, sondern auch zur Ehescheidung selbst Stellung. Das ist nicht zu beanstanden, zumal sich beide Probleme oft nicht voneinander trennen lassen. Sachdienliche Hinweise dieser Art tragen dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Gericht und Referat zu vertiefen und ihre gemeinsame Verantwortung für alle mit dem Eheverfahren zusammenhängenden Fragen sichtbar werden zu lassen, ohne daß hierbei die spezifischen Aufgaben beider Staatsorgane verwischt werden dürfen. Die Angaben des Referats werden vor allem dann nützlich sein, wenn sie zur Klärung des Sachverhalts und der Ursachen der Ehestörung beitragen. Hierdurch wird jedoch eine eigene gründliche Beweisaufnahme des Gerichts nicht ersetzt. Auch ist es nicht etwa an die Auffassung des Referats gebunden. Vorbeugende Tätigkeit des Gerichts und Rechtspropaganda Je weniger sich ein Ehekonflikt bereits zugespitzt und vertieft hat, desto eher ist ein Erfolg zu erwarten. Deshalb sollten auch auf dem Gebiet des Familienrechts vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden, wie dies Ziff. 14 des Beschlusses vorsieht. Für die massenpolitische Arbeit werden deshalb folgende Anregungen gegeben: a) Im Mittelpunkt sollte die Frage stehen: Wie können die Eheleute ihr Zusammenleben so gestalten, daß sie in ihrer Ehe glücklich sind und ihre Kinder unter den günstigsten Umständen aufwachsen? Dagegen sollte man vermeiden, negative Feststellungen aus Ehescheidungsverfahren ausführlich zu behandeln. b) Ausgehend von den Erkenntnissen aus der gerichtlichen Tätigkeit und unter Verwertung der Kenntnisse staatlicher Organe und Einrichtungen (Referat Jugendhilfe, Schulen) und gesellschaftlicher Organisationen sowie der Erfahrungen der Schöffen aus ihrem Arbeitsund Lebensbereich, sollten sich die Gerichte einen Überblick darüber verschaffen, in welchen Betrieben oder Gebieten es eine Häufung von gefährdeten oder zerrütteten Ehen gibt. c) In der Tagespresse sollten öfter Eheprobleme behandelt werden, und zwar in der Weise, daß bestimmte typische Erscheinungen, die sich ehezerrüttend auswir- 318;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 318 (NJ DDR 1965, S. 318) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 318 (NJ DDR 1965, S. 318)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Auf Anforderung operativer Diensteinheiten wurden im Oahre insgesamt Speicherauskünfte - mehr als im Vorjahr - zu Personen und Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Kontrolle und Beaufsichtigung Inhaf- tierter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvolizuges Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X