Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 31

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 31 (NJ DDR 1965, S. 31); Nur für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, muß ein Zuschlag von 50 Prozent zum Tariflohn gezahlt werden. BG Cottbus, Urt. vom 8. September 1964 BA 29/64. Der Verklagte ist beim Kläger als Lokführer beschäftigt. Bis Juni 1963 wurden ihm die Überstunden, die er im Anschluß an die planmäßige Sonntagsarbeit verrichtete, mit einem Zuschlag von 50 Prozent zum Tariflohn vergütet. Später erhielt er nur noch einen Zuschlag von 25 Prozent. Die Konfliktkommission hat ihm auf seinen Antrag hin weiterhin einen Anspruch auf 50 Prozent zuerkannt. Auf die Klage der Klägerin hat das Kreisgericht entschieden, daß nach § 69 Abs. 3 GBA für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen sei, zusätzlich zum Lohn ein Zuschlag von 50 Prozent des Tariflohnes zu zahlen sei. Die Konfliktkommission habe insoweit richtig erkannt, daß es sich hier nicht um Überstunden, sondern um Sonntagsarbeit handele. In ihrem Einspruch (Berufung) gegen diese Entscheidung weist die Klägerin darauf hin, daß der Verklagte nach Arbeitszeitplänen Mehrschichtarbeit leisten und deshalb auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten müsse. Ihm seien 52 Ruhetage, davon mindestens 17 Sonntage garantiert. Der Verklagte habe an Sonntagen im Anschluß an die nach dem Arbeitszeitplan festgelegte Arbeitszeit Überstunden leisten müssen, die durch Zugverspätungen notwendig geworden seien. Diese könnten jedoch nicht als außerplanmäßige Sonntagsarbeit gewertet und vergütet werden. Der Verklagte wendet dagegen ein, der Arbeitszeitplan habe nur den normalen Arbeitstag vorgesehen, alles darüber Hinausgehende müsse als Sonntagsarbeit gern. § 69 GBA angesehen werden. Das Bezirksgericht hat die Forderung des Verklagten abgewiesen. Aus den Gründen: § 69 Abs. 3 GBA regelt, daß nur für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, zusätzlich zum Lohn ein Zuschlag von 50 Prozent gewährt werden dfruekunsckuu Lekschas/Loose/Renneberg: Verantwortung und Schuld im neuen Strafgesetzbuch Staatsverlag der DDR; Berlin 1964; 148 Seiten; Preis; 5,40 MDN. Die Verfasser unternehmen mit dieser Arbeit den Versuch, „durch eine vertiefte, die Isolierung der Rechtswissenschaft von der marxistischen Philosophie überwindende Erfassung grundlegender Probleme des sozialistischen Strafrechts zu einem höheren praktischen Nutzen der Theorie für die Strafgesetzgebung und Strafrechtspflege zu gelangen“ (S. 7). Es ist das Verdienst der Verfasser, die von Polak (ND vom 7. Juni 1963, S. 5) entwickelten Grundgedanken der Verantwortung des Menschen für sein Handeln in der jeweiligen Gesellschaftsordnung aufgegriffen und in Gemeinschaftsarbeit zwischen Philosophen und Juristen für die künftige Strafgesetzgebung weiterentwickelt zu haben. Polak hatte bereits darauf hingewiesen, daß echte Schuld die persönliche Verantwortung voraussetzt, daß der Mensch die Freiheit zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und damit der eigenen Lebensverhältnisse haben müsse. Wo diese Voraussetzung fehle, dem Gesellschaftsmitglied der Weg zur selbstbewußten Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse verschlossen sei, könne es keine echte Schuld geben. Von Schuld könne nur dort gesprochen werden, „wo der Mensch die ihm gegebenen Möglichkeiten und Wege nicht nutzt“. Diese für die Ausarbeitung einer sozialistischen Schuldtheorie richtungweisenden Gedanken ziehen sich wie muß. Demnach muß es sich also um Sonntagsarbeit handeln, die außerhalb des Arbeitszeitplanes geleistet wird und in ihm auch nicht im voraus festgelegt war. Nach der Auffassung des Senats fallen unter § 69 Abs. 3 GBA solche Arbeiten, die an planmäßig festgesetzten Ruhetagen geleistet werden, wie z. B. an Sonntagsruhetagen oder an Ruhetagen, die an Wochentagen für planmäßige Arbeit an Sonntagen gewährt werden. Dabei muß eine derartige Arbeit an solchen festgesetzten Ruhetagen angeordnet und durchgeführt werden. Nach der übereinstimmenden Auffassung beider Parteien hat der Verklagte in den fraglichen Monaten entsprechend den in den Arbeitszeitplänen festgelegten Arbeitsleistungen im Fahrdienst regelmäßig Ruhetage erhalten. Die vom Verklagten im Arbeitszeitplan festgelegte Arbeit an Sonntagen ist grundsätzlich als planmäßige Arbeitszeit zu bewerten und unterliegt demnach nicht der Bewertung nach § 69 Abs. 3 GBA. Nach den getroffenen Feststellungen hat der Verklagte wegen Zugverspätungen an fünf Sonntagen insgesamt achteinhalb Stunden länger gearbeitet. Diese Überstunden wurden nach der planmäßig festgelegten Sonntagsschicht notwendig. Danach sind sie wie jede andere Überstunde nach § 73 GBA zu bewerten und zu vergüten. Das ist geschehen. Der in den Arbeitszeitplänen des Lokpersonals für regelmäßige Arbeit vorgesehene Sonntag ist wie ein Werktag zu betrachten. Der dafür an einem Wochentag gewährte Ruhetag ist für den Werktätigen wie ein Sonntag zu behandeln. Arbeitet der Werktätige an diesem Ruhetag, der ihm an Stelle eines Sonntags gewährt wird, so tritt hier die Regelung nach § 69 Abs. 3 GBA ein, wenn Arbeitsleistung angeordnet wird. Insoweit widersprechen sowohl der Beschluß der Konfliktkommission als auch das Urteil des Kreisgerichts, Kammer für Arbeitsrechtssachen, der sozialistischen Gesetzlichkeit. ein roter Faden durch den gesamten ersten Teil der Arbeit, der Wesen und Grundsätze der Verantwortung und Schuld im sozialistischen Strafrecht behandelt. Nach einführenden Betrachtungen über Grundlagen, Aufgaben und Gegenstand des Strafrechts in der Periode des umfassenden sozialistischen Aufbaus erörtern die Verfasser die Verantwortung des Menschen in der Gesellschaft und das Wesen der individuellen Verantwortlichkeit im sozialistischen Strafrecht. Ausgehend von den objektiven Gesetzen der gesellschaftlichen Entwicklung, zeigen sie, daß es keine ewigen, für alle Zeilen und gesellschaftlichen Epochen geltenden und. dem Menschen vorgegebenen Prinzipien der Verantwortung geben kann, nach denen sich das Strafrecht zu richten hätte. „Das Wesen des Verantwortungsproblems ist vielmehr historisch abhängig und wird bestimmt von den jeweiligen geschichtlichen Entwicklungsstufen der menschlichen Gesellschaft und vom Charakter der jeweiligen Gesellschaftsordnung“ (S. 26). Bei der Behandlung des Inhalts und der Gestaltung der Schuldgrundsätze im neuen StGB kommen die Verfasser zu folgender Definition, an die sie Vorschläge für die Ausgestaltung der Schuldgrundsätze im neuen StGB knüpfen: „Das Wesen strafrechtlicher Schuld, das sich bei beiden Schuldarten, dem Vorsatz und der Fahrlässigkeit, zwar in unterschiedlichem Maße, aber doch gleichermaßen findet, besteht in der subjektiven, verantwortungslosen, pflichtwidrigen Entscheidung des einzelnen zu objektiv gesellschaftsschädlichem, strafrechtlich zu Verbrechen und Vergehen erklärtem Verhalten, in der sich die Befangenheit des Individuums 31;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 31 (NJ DDR 1965, S. 31) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 31 (NJ DDR 1965, S. 31)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten. Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Traditionskalender. Dadurch kann insbesondere das koordinierte Vorgehen zwischen den Leitungen der Partei, der und der gesichert und durch konzeptionell abgestiramte Maßnahmen eine höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auf der Grundlage der in den vergangen Jahren geschaffenen guten Voraussetzungen und Bedingungen, insbesondere der abgeschlossenen vorbereiteten.

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