Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 3 (NJ DDR 1965, S. 3); sozialistischen Gesellschaftsordnung ist. Die Eingaben und Hinweise der Bürger sind für die Rechtspflegeorgane eine wichtige Quelle, aus der sie Erkenntnisse für ihre analytische Tätigkeit, Rechtsprechung usw. schöpfen können. Die sachlich richtige und beschleunigte Bearbeitung der Eingaben stärkt das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem Staat, trägt zur Ausbildung ihres staatsbürgerlichen Bewußtseins bei und führt zur Überwindung von Hemmnissen in der Rechtspflege. Eine weitere wesentliche Aufgabe des gemeinsamen Planes ist die Ausarbeitung .eines langfristigen Programms für die Arbeit mit der Öffentlichkeit. Der Erfolg der staatlichen Führungstätigkeit hängt auch im Bereich der Rechtspflege entscheidend von der ständig wachsenden Teilnahme der Öffentlichkeit ab. Um jedoch die breite Öffentlichkeit zu erreichen und sie für die Probleme der Rechtspflege zu interessieren, ist die Ausnutzung der modernen Publikationsmittel eine unerläßliche Voraussetzung. Die Zusammenarbeit mit den Organen der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens muß daher zu einem festen Bestandteil der Arbeit der Rechtspflegeorgane werden. In der Arbeit mit der Öffentlichkeit muß an Hand geeigneter Materialien und typischer Fälle der überzeugende Nachweis geführt werden, daß Straftaten und andere Rechtsverletzungen die Interessen des einzelnen Bürgers schädigen und die gesellschaftliche Entwicklung hemmen. Insbesondere kommt es darauf an, in der Öffentlichkeit die Überzeugung zu festigen, daß es unter unseren Bedingungen möglich und notwendig ist, die Kriminalität schrittweise zurückzudrängen. Die Rechtspropaganda muß zu einem echten Bestandteil der Volkserziehung, insbesondere der Jugenderziehung werden. Die jungen Menschen verlassen die Schulen mit umfangreichen Kenntnissen über die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, sie besitzen beachtliche naturwissenschaftliche Kenntnisse, aber sie wissen nur wenig über das Recht unseres sozialistischen Staates. Es ist an der Zeit, die Menschen unserer Epoche von Kindheit an zur Achtung der Gesetze und zum Vertrauen in die Gesetze, zum Abscheu vor dem Verbrechen und seinen Folgen zu erziehen. Die Rechtspropaganda muß die Unduldsamkeit der Bürger gegenüber jeglicher Verletzung der Gesetze und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens wecken und ihr Verantwortungsbewußtsein stärken. Zugleich muß die Überzeugung gefestigt werden, daß es unter unseren gesellschaftlichen Bedingungen auch für Menschen, die eine Straftat begangen haben, nicht zu spät ist, zu einem ehrlichen, arbeitsamen Leben zurückzukehren. Zu den wichtigen Aufgaben im Jahre 1965 gehören auch die allseitige Hilfe bei der Bildung der Schiedskommissionen und die Unterstützung der Konfliktkommissionen. Die Bildung der Schiedskommissionen ist ein weiterer bedeutungsvoller Schritt beim Aufbau des Systems der sozialistischen Rechtspflege und in der Entwicklung unserer sozialistischen Demokratie. Beide Organe der gesellschaftlichen Rechtspflege verstehen es immer besser, die Erziehung derjenigen Menschen zu organisieren, die auf diese oder.jene Art vom geraden Weg abgekommen sind. Bei der Weiterentwicklung unserer Rechtsordnung kommt der Ausarbeitung der neuen Gesetzbücher des Strafrechts, des Familienrechts und des Zivilrechts große Bedeutung zu. Walter Ulbricht hat auf dem 7. Plenum unterstrichen, daß die gründliche Vorbereitung des Strafgesetzbuchs, des Familiengesetzbuchs und einiger anderer Gesetzbücher, die wichtige Teile der Gesetzgebung der DDR sind, zu den Hauptaufgaben für 1965 zählt. Die auf der Grundlage des im Parteiprogramm enthaltenen Auftrags durch Beschluß des Staatsrates geschaffenen Gesetzgebungskommissionen haben bereits eine fruchtbare Arbeit geleistet. Zahlreiche Unterkommissionen, in denen neben Juristen viele Ökonomen, Philosophen, Mediziner, Pädagogen und Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft mitarbei'en, haben die speziellen gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse untersucht, welche die Grundlage der künftigen gesetzlichen Regelung sind. Dieses soziologische Material ist sowohl für die Gesetzgebung als auch für die wissenschaftliche Forschung von großem Wert. Alle diese Aufgaben, die im Jahre 1965 vor den Rechtspflegeorganen stehen, werden wir lösen, wenn wir es verstehen, die von Walter Ulbricht auf dem 7. Plenum ausgegebene Losung „Denken und vorwärtsschreiten!“ in unserer täglichen Arbeit schöpferisch zu verwirklichen. Denken das heißt: höhere politische und fachliche Qualifikation der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, Verbesserung der Arbeit mit den Kadern, wissenschaftliche Durchdringung der eigenen Aufgaben, kollektive Beratung und kameradschaftliche Zusammenarbeit, reges geistiges Leben in den Parteiorganisationen. Und auf dieser Grundlage müssen wir vorwärtsschreiten bei der Durchsetzung des Rechtspflege-eriasses und der weiteren Vervollkommnung unserer sozialistischen Rechtspflege! KARL-HEINZ BEYER, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz HANS NAUMANN, wiss. Assistent an der Arbeitsstelle für Staats- und Rechtsfragen der sozialistischen Länder bei der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin HORST WILLAMOWSKI, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz über die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren Es besteht gegenwärtig eine qualitativ unterschiedliche, aber insgesamt wachsende Bereitschaft der gesellschaftlichen Kräfte zur unmittelbaren Mitwirkung am Strafverfahren als einer wichtigen Methode zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität1. Die Initia- 1 Di? folgenden Darlegungen beruhen im wesentlichen auf den Ergebnissen einer Untersuchung, die eine Arbeitsgruppe des Ministeriums der Justiz ln neun Kreisen der Bezirke Potsdam und Karl-Marx-Stadt durchgeführt hat. Die Untersuchung erstreckte sieh auf rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren im n. Quartal 1964. Ihr Ziel bestand darin, die gesellschaftliche Wirksamkeit der unmittelbaren Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte in Gestalt von Vertretern der sozialistischen Kollektive der Werktätigen und gesellschaftlichen Organe (im five zur Mitwirkung lag in der Mehrzahl der Fälle bei den Rechtspflegeorganen; jedoch gibt es bereits eine Reihe von Beispielen für eine auf Initiative der gesellschaftlichen Kräfte zustande gekommene Mitwirkung. folgenden als Kollektive bezeichnet), gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern, Bürgschaften sozialistischer Kollektive und Verhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit zu überprüfen. Zu diesem Zwecke wurde eine Vielzahl von Strafakten ausgewertet; ferner wurden Aussprachen mit den in den Strafverfahren tätig gewordenen Beauftragten der sozialistischen Kollektive, deren Mitgliedern, leitenden Mitarbeitern der Betriebe, Funktionären der gesellschaftlichen Organisationen, der Nationalen Front und der örtlichen Staatsorgane sowie mit Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane geführt. 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 3 (NJ DDR 1965, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 3 (NJ DDR 1965, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit hinsichtlich ihrer Eignung zu prüfen und zu entwickeln. Bei der Übernahme von in den aktiven Dienst Staatssicherheit ist zu gewährleisten daß keine Gefährdung der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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