Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 286

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 286 (NJ DDR 1965, S. 286); Prinzips der materiellen Interessiertheit innerbetriebliche Wettbewerbe zur Senkung der Tierschäden durchgeführt; - die VVEAB stellt für einen Zielwettbewerb, der quartalsweise ausgewertet wird, 5000 MDN zur Verfügung; - in den VEABs werden mit allen Mitarbeitern Fachschulungen zur Vermeidung von Viehverlusten durchgeführt; - für jedes Transportfahrzeug ist ein Buch zu führen, in das durch den Abnehmer der Vermarktungsstelle alle Transportschäden einzutragen sind; - alle Lkws werden auf ihren Zustand und die Vollständigkeit der für den Viehtransport benötigten Hilfsmittel überprüft; - alle fahrbaren und stationären Entladerampen sind durch den jeweils zuständigen Direktor des VEAB zu überprüfen. Die Bezirkspresse („Freiheit“ vom 16. Januar 1965 und (,Bauern-Eeho“ vom 17. Januar 1965) berichtete über die ökonomische Konferenz. Mit diesen Berichten sollte die Öffentlichkeit mit dem Ziel und dem Inhalt der Gesetz-licKkeitsaufsicht des Staatsanwalts vertraut gemacht und die gesellschaftliche Kontrolle im Kampf gegen die Transport- und Stallschäden verstärkt werden. Auf Grund des Artikels in der „Freiheit“ erhielten wir acht Eingaben von Bürgern. In drei Fällen wurden Vor- schläge für die Bekämpfung der Transportschäden unterbreitet. Diese Eingaben haben wir an das Büro für Neuererwesen der VVEAB weitergeleitet. Die Deutsche Versicherungs-Anstalt, die bei der Versicherungsleistung bisher ungenügend auf die Senkung der Stall- und Transportschäden Einfluß nahm, entwik-kelte neue Schadensanzeigen, die die VEABs zwingen, genaue Angaben über die Ursachen und den Ort des Schadens zu machen. Sechs Wochen nach der ökonomischen Konferenz teilte der Hauptdirektor der VVEAB mit, daß sich schon sehr positive Veränderungen in den Erfassungs- und Aufkaufbetrieben abzeichnen. Eine erneute Kontrolle ergab, daß die Transport- und Stallschäden im Bezirk im ersten Quartal 1965 um 30 % niedriger sind als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Gesetzlichkeitsaufsicht wurde wirksam, weil ein wichtiges, unmittelbar im gesamtstaatlichen Interesse liegendes Problem aufgegriffen und unter Einbeziehung anderer staatlicher Organe und der Werktätigen zu lösen versucht wurde. Das Beispiel lehrt auch, wie wichtig die Information durch die Kreisstaatsanwälte an den Bezirksstaatsanwalt ist. Je besser der Bezirksstaatsanwalt auf jede Information reagiert, desto mehr wird dem Kreisstaatsanwalt die Nützlichkeit seiner Hinweise demonstriert und eine richtige Einstellung zur Gesetzlichkeitsaufsicht gefördert. Zur Qiskussiou Dr. KURT MANECKE, wiss. Mitarbeiter am Institut für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Können sich Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit auswirken? Bergmann (NJ 1964 S. 719) hat das bedeutsame Problem behandelt, ob und wie Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten für den Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu berücksichtigen sind. Diese Frage ist vor allem hinsichtlich der begünstigenden Bedingungen von der Theorie noch nicht genügend geklärt und spielt in der Praxis bei jeder Urteilsfindung eine Rolle, wobei sie in der unterschiedlichsten Weise beantwortet wird. In den vergangenen Jahren bestand z. T. die Tendenz, begünstigende Bedingungen losgelöst von der strafbaren Handlung darzustellen und hieraus Schlußfolgerungen für den Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu ziehen. Dabei wurde oftmals eine Minderung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit behauptet, ohne daß eine derartige Auswirkung der begünstigenden Bedingungen auf den Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im einzelnen untersucht und erwiesen war. Zum Teil waren auch beim Vorliegen gleicher begünstigender Bedingungen mit ähnlicher Wirkungsweise entgegengesetzte Behauptungen zu finden. Verschiedentlich ist auch die Bedeutung der begünstigenden Bedingungen für die Strafzumessung generell verneint worden, z. B. bei Tätern, die dem sozialistischen Aufbau vorsätzlich Schaden zufügten. Diese verschiedenen, einander widersprechenden Meinungen resultieren m. E. vor allem daraus, daß die begünstigenden Bedingungen losgelöst von der strafbaren Handlung gewertet wurden und daß nur ungenügend geprüft wurde, welchen Niederschlag die begünstigenden Bedingungen in der Straftat selbst gefunden haben. Der Einfluß der Ursachen auf den Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Um die Bedeutung der individuellen Ursachen1 der strafbaren Handlung für den Grad der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu erfassen, ist davon auszugehen, daß die vielfältigen Rudimente des Alten im Bewußtsein der Täter in Wechselwirkung mit dejuverschiedensten objektiven Ursachen zu strafbaren Handlungen führen können. Diese Denk- und Lebensgewohnheiten finden in der Straftat selbst ihren Niederschlag und bilden mit die subjektiven Umstände einer strafbaren Handlung. Aus ihnen ergibt sich die Art und das Ausmaß der Mißachtung der gesellschaftlichen Anforderungen durch den Täter und damit der Grad der vorsätzlichen oder fahrlässigen Schuld1 2. Zu den subjektiven Umständen gehören insbesondere die sich in der Strafrechtsverletzung ausdrückenden Anschauungen des Täters, seine Motive und Ziele und die Intensität seines Willens. Aus ihnen ergeben sich (neben der objektiven Schädlichkeit des Delikts) die verschiedensten Schlußfolgerungen für die Art und die Schwere der Straftat und zur Einschätzung der Persönlichkeit des Täters und damit entscheidende Hinweise für die Strafzumessung. Die subjektiven Umstände der Straftat können sowohl zu einer Minderung 1 Der Verfasser stellt sich mit dieser Terminologie auf den Boden der von Hartmann und Lekschas vorgeschlagenen begrifflichen Bestimmung der Ursachen, wonach die Ursachen von strafbaren Handlungen zu verstehen sind als ein „Komplex gesellschaftlicher und individueller Erscheinungen materieller, ideologischer und individuell-bewußtseinsmäßiger Natur, der kraft seines Wesens und damit des ihm eigenen Widerspruchs, d. h. seiner Widerprüchlichkeit zu den neuen humanistischen sozialistischen Beziehungen der Menschen zum Staat, zur Gesellschaft und insbesondere zu den Menschen,-spontan zu einem Verhalten determiniert, das für die sozialistische Gesellschaft, deren Weiterentwicklung und deren materielle oder geistige Lebensprozesse gefährlich ist oder bestimmte Seiten der Lebensprozesse gesellschaftswidrig objektiv hemmt oder schädigt und die Rechtsordnung verletzt“ (vgl. Hartmann/Lekschas, Zur Theorie der Ursachen, Bedingungen und Anlässe der Kriminalität in der DDR, Lehrmaterial für das Fernstudium, 10. Lehrgang, Berlin 1984, S. 53). 2 Zur Frage der Verletzung der sozialen Anforderungen vgl. Friebel.'Orschekowski, „Probleme der Schuld im sozialistischen Strafrecht“, Staat und Recht 1963, Heft 10, S. 1645 ff. 286;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 286 (NJ DDR 1965, S. 286) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 286 (NJ DDR 1965, S. 286)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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