Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 257

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 257 (NJ DDR 1965, S. 257); trotz der ungünstigen äußeren Umstände. Welcher Variante wird nun hier der Vorzug gegeben? 9,4 Prozent der Befragten antworteten: „Wir hoffen, neuen Wohnraum zu erhalten.“ 7,6 Prozent wollen in der Wohnung des Mannes leben (ohne die Eltern), 19,6 Prozent bei den Eltern des Mannes, 16 Prozent bei den Eltern der Frau und 2 Prozent manchmal bei den einen, manchmal bei den anderen Eltern; 16,5 Prozent wollen sich ein Zimmer mieten, und 9,8 Prozent haben die Absicht, vorläufig weiter in einem Wohnheim zu leben. Die restlichen antworteten: „Wir wissen es nicht“ oder ließen die Frage unbeantwortet. * Man kann darüber streiten, ob die jungen Menschen richtig oder unrichtig handeln, wenn sie heiraten, ohne daß elementare äußere Voraussetzungen für ihr Eheleben gegeben sind. Unbestreitbar ist jedoch, daß der hohe Prozentsatz solcher Eheschließungen einen klaren Beweis dafür liefert, daß den Sowjetmenschen eine merkantilistische Einstellung zur Ehe fremd ist. Die Antworten auf die Frage nach der Rolle der Eltern beim Zustandekommen der Ehe zeigen, daß Fälle direkter Konflikte zwischen Eltern und Kindern bei der Eheschließung verhältnismäßig selten sind. Bei einem beträchtlichen Teil dieser Konflikte erweist es sich, daß die Eltern den richtigen Standpunkt vertreten: Sie wenden sich nicht gegen den als Ehepartner gewählten Menschen an sich, sondern dagegen, daß diese Wahl nicht gründlich überlegt und moralisch nicht genügend begründet ist. Im Einklang mit der zunehmenden Beweglichkeit der Bevölkerung haben sich auch die Möglichkeiten für die Wahl des künftigen Ehepartners beträchtlich erweitert. In diesem Zusammenhang sind die Antworten aufschlußreich, die auf die Frage nach dem Ort der der Heirat vorausgegangenen Bekanntschaft gegeben wurden. 9 Prozent der befragten Paare kannten sich von Kindheit an, 21 Prozent lernten sich bei der Arbeit kennen, 17 Prozent bei Schulungen oder beim Studium, 27,2 Prozent an Orten, an denen sie ihre Freizeit' verbrachten (im Klub, bei Tanzveranstaltungen, auf der Eisbahn, im Theater), 5,7 Prozent bei häuslichen Feiern und Geselligkeiten, 5,0 Prozent während des Sommerurlaubs, 5,2 Prozent durch Bekannte, 3,3 Prozent durch Verwandte, 0,7 Prozent in Wohnheimen, 1,6 Prozent auf der Straße und die übrigen 3,8 Prozent an anderen Orten. Demzufolge sind etwa die Hälfte aller Eheschließungen ein Ergebnis anderer Bekanntschaften, die bei der gemeinsamen Arbeit oder beim Lernen oder in Verbindung mit dem Zusammenleben geschlossen wurden. Nach den Ergebnissen der Befragung zu urteilen, geht den meisten Eheschließungen eine verhältnismäßig lange (mehr als einjährige) Bekanntschaft voraus; demnach darf angenommen werden, daß sich die Paare geprüft haben und ihr Entschluß zur Heirat ernst und moralisch fundiert ist. Bei weniger als einem Fünftel aller Eheschließungen besteht der Verdacht, daß sich die Ehepartner vor der Heirat noch nicht wirklich kennengelernt haben. Im Jahre 1913 kamen in Rußland auf 1000 Einwohner 9,2 Eheschließungen, 1925 waren es 9,8, und gegenwärtig sind es 12,1. Diese Zahlen bezeugen vor allem, daß der standesamtliche Akt der Eheschließung an moralischer Autorität gewonnen hat und daß die Zahl der sogenannten nichtregistrierten Ehen zurückgegangen ist, obwohl sie noch eine gewisse Verbreitung haben. In der Zahl der Ehescheidungen behaupten die USA, das „große Schaufenster“ des Kapitalismus, unangefochten den ersten Platz in der Welt: Nach den Angaben für 1959 kam hier etwa eine Ehescheidung auf vier Heiraten. Für die Sowjetunion (1960) lautet diese Zahl rund eine Ehescheidung auf neun Heiraten. Als häufigste Anlässe für die Scheidung werden in den USA die folgenden angegeben: seelische Grausamkeit (50 Prozent aller Scheidungen), böswilliges Verlassen (rund 33 Prozent), Verletzung der Familienunterhaltspflicht (8 Prozent) und eheliche Untreue. Aus der Untersuchung des Materials, das das Leningrader Stadtgericht zur Verfügung stellte, folgt, daß rund 17 Prozent aller dort verhandelten Ehescheidungsklagen damit begründet werden, daß einer der Ehepartner zeugungsunfähig oder daß die Ehe sexuell unbefriedigend ist; bei 28 Prozent der Scheidungen ist eheliche Untreue der Anlaß, bei 21 Prozent Erlöschen der gegenseitigen Zuneigung und Nichtübereinstimmung der Charaktere, bei rund 17 Prozent wird die Scheidung damit begründet, daß der Mann nicht aus dem Krieg heimgekommen ist, und bei 5 Prozent wird sie mit dem Wunsch motiviert, in die alte Familie zurückzukehren (in der Mehrzahl dieser Fälle waren die Familien durch den Krieg auseinandergerissen worden und hatten sich später wiedergefunden). Die Motive der anderen Ehescheidungen waren: Gefängnishaft eines Ehepartners, Grobheit des Mannes, Unvermögen der Frau, den Haushalt zu führen, Streitigkeiten wegen der Wohnung und in Geldsachen sowie Streitigkeiten mit den Eltern. Rund 60 Prozent der Scheidungsanträge gehen vom Mann, rund 40 Prozent von der Frau aus. Von den Frauen wird in mehreren Fällen als zusätzliches Motiv für die Ehescheidung Trunkenheit des Mannes angegeben. Daraus folgt, daß die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Tendenzen in der Sowjetunion ganz andere sind als in den USA. Bemerkenswert ist, daß in der Sowjetunion ein Motiv wie Erlöschung der Zuneigung und Nichtübereinstimmung der Charaktere eine große Rolle spielt. Die Verwandlung der Ehe in einen freiwilligen Bund zwischen Mann und Frau, der auf der persönlichen Wahl beruht und in dem die moralischen Beziehungen über allen anderen dominieren, ist darauf zurückzuführen, daß sich auch alle anderen Seiten des Familienlebens geändert haben. Die für das zaristische Rußland bezeichnenden patriarchalischen Familienverhältnisse werden immer mehr durch die Gleichberechtigung der Ehepartner abgelöst. Hierbei spielt die wirtschaftliche Selbständigkeit der Frauen eine große Rolle. Repräsentative Untersuchungen in 300 Leningrader Arbeiterfamilien (1961) haben gezeigt, daß der Arbeitslohn des Mannes in 146 Familien um 10 Rubel und mehr höher ist als derjenige der Frau; in 54 Familien hat die Frau den höheren Arbeitslohn, und in 100 Familien haben beide Ehe-pgrtner annähernd den gleichen Verdienst. Unter den Arbeitern gibt es heute zwei Haupttypen der Familienstruktur. Zum ersten Typ gehören die Familien, in denen nach wie vor der Wille des Mannes gilt, aber das beruht schon nicht mehr auf Zwang, sondern eher auf der moralischen Autorität des Mannes. Den zweiten Typ bilden Familien, in denen sich hinter der formalen Vorherrschaft des Mannes die faktische Gleichberechtigung der Ehepartner bei der Entscheidung der wichtigen familiären Fragen verbirgt. Dabei ist dieser zweite Typ am weitesten verbreitet: zu ihm gehören rund 60 Prozent der untersuchten Familien. Die wirtschaftliche Selbständigkeit und die Arbeitserfolge der Frauen haben jedoch bei weitem nicht immer ihre Gleichberechtigung in der Familie zur Folge. 257;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 257 (NJ DDR 1965, S. 257) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 257 (NJ DDR 1965, S. 257)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen. Wie in den Vorjahren erstreckte sich der quantitative Schwerpunkt der Vorgangsbearbeitung mit steigender Tendenz auf Straftaten, die - im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X