Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 235

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 235 (NJ DDR 1965, S. 235); milie zur Berufsarbeit der Mutter und nicht zuletzt mit der familiären Gesamtsituation40. Es zeigt sich eine wachsende Zusammenarbeit der Eltern mit den Kindereinrichtungen und Schulen, in der das Verantwortungsbewußtsein der Eltern für die Entwicklung ihrer Kinder und die heranwachsende Generation überhaupt zum Ausdruck kommt. Beispielsweise beteiligten sich zwei Millionen Eltern an den Elternbeiratswahlen im Schuljahr 1962/63. Sie wählten 128 883 Elternbeiratsmitglieder, davon fast 46 Prozent Frauen. Da in den meisten Klassen Elternaktivs bestehen, ergibt sich insgesamt eine Zahl von rund 500 000 Elternvertretern, die besonders eng mit der Schule Zusammenarbeiten41. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der Kinder, die in unvollständigen Familien leben das muß selbstverständlich keineswegs von vornherein eine weniger harmonische Gemeinschaft sein , groß und wächst ständig. Zur Zeit hat etwa jedes sechste Kind in der DDR entweder geschiedene Eltern oder wurde außerehelich geboren42. Zusammen mit dem Anwachsen der Anzahl der Scheidungen junger Ehen wächst vor allem die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren, die von der Scheidung betroffen werden43. Der gesellschaftliche Einfluß auf die Entwicklung der Familienbeziehungen Die angeführten Tatsachen zeigen, daß die Entwicklung neuer Familienbeziehungen ein langwieriger, komplizierter Prozeß ist. Es ist deshalb notwendig, ihn mehr als bisher bewußt zu gestalten. Das gilt sowohl für den einzelnen Bürger als auch für die Wahrnehmung der vielgestaltigen gesellschaftlichen Möglichkeiten dazu. Der gesellschaftliche Einfluß auf die Entwicklung der Familienbeziehungen ist zur Zeit noch gering; der Einfluß der Brigaden der sozialistischen Arbeit ist in den letzten Jahren sogar zurückgegangen. Selbstverständlich sind die Möglichkeiten der Gesellschaft, die Entwicklung der Familien zu unterstützen, nicht unbegrenzt und nur in bestimmten Formen gegeben. Vor allem handelt es sich um einen mittelbaren Einfluß, der über die Entwicklung der materiellen Lebensbedingungen und die geistig-kulturelle Bil- 40 a. a. O., S. 143. 41 Angaben des Ministeriums für Volksbildung. 42 Analyse der Ehelösungsstatistik, a. a. O., S. 23 und 24. 43 a. a. O., S. 24. dung der Familienmitglieder wirkt. Gerade dieser mittelbare Einfluß der Gesellschaft wirkt nicht spontan. Es ist notwendig, schon mit der Diskussion des FGB-Entwurfs Überlegungen über einen größeren gesellschaftlichen Einfluß in dieser Lebenssphäre zu verbinden, mit der Hilfe vor allem für die jungen- Ehen zu beginnen und die bekannten Fakten über die Familien einschließlich der Probleme, die bei den Ehescheidungen auftreten, exakt zu analysieren. Die große- Bedeutung der Familienbeziehungen und ihre Besonderheiten erfordern, daß- wir mehr als bisher die Möglichkeiten der sozialistischen Gesellschaft im Interesse der Festigung und Entwicklung der Familien nutzen. Voraussetzung hierfür sind Untersuchungen, die die Frage nach dem tatsächlichen Entwicklungsstand der Familienbeziehungen in der DDR, nach den Problemen und Konflikten unserer Familien, nach der Veränderung des Familienlebens, nach der Perspektive dieser Gemeinschaft und nach den Möglichkeiten und Formen des gesellschaftlichen Einflusses in dieser Le'benssphäre aufwerfen und zu beantworten suchen. Es erweist sich als notwendig, in der DDR eine marxistische Familiensoziologie unter Einbeziehung von Medizinern, Ökonomen, Demographen, Pädagogen, Philosophen, Psychologen und Juristen schrittweise aufzubauen. Bei dem jetzigen Stand unserer Kenntnisse über die tatsächliche Lage kommt den auf dem Gebiet des Familienrechts tätigen Richtern u. E. eine besondere Rolle zu. Sie haben weitgehende Möglichkeiten zur Beobachtung der Entwicklung der Familien, die systematischer als bisher genutzt werden sollten. Damit könnten wichtige Unterlagen für die eigene Arbeit des Gerichts, für die Tätigkeit der Ehe- und Familienberatungsstellen und für die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Entwicklung von Ehe und Familie überhaupt gewonnen werden. Sowohl in der Rechtsauskunft als auch im Ehescheidungsverfahren sollten nicht nur der konkrete Fall und die Probleme seiner Entscheidung beachtet, sondern die Entwicklung der Ehegatten vor und während der Ehe zugleich so ermittelt und festgehalten werden, daß aus einer Vielzahl von Einzelbeobachtungen zusammen mit anderen Untersuchungen Schlüsse über die Entwicklung der Familie überhaupt gezogen werden können. URSULA ROHDE, Richter am Obersten Gericht Die Familiengemeinschaft in der sozialistischen Gesellschaft Die Bestimmungen über Eheschließung und Eheauflösung sind seit nahezu zehn Jahren als neues, von unserem Staat geschaffenes Recht wesentlicher Bestandteil des Familienrechts der DDR. Die Festlegungen der Eheverordnung vom 24. November 1955 haben sich in der Praxis der Gerichte vollauf bewährt und entsprechen auch gegenwärtig noch der politischen und ökonomischen Situation der DDR sowie dem Stand der ideologischen Entwicklung der Bürger. Sie konnten deshalb mit einigen geringfügigen Änderungen in den FGB-Entwurf übernommen werden. In den folgenden Ausführungen wird deshalb darauf verzichtet, Regelungen, die ohne inhaltliche Neufassung aus der EheVO übernommen wurden, zu erläutern. Die Eheschließung Der Abschnitt über die Eheschließung (§§ 5 8) beschränkt sich nicht auf Bestimmungen über die for- mellen Voraussetzungen und die Form der Eheschließung, sondern stellt als Grundsatz eine inhaltliche Charakteristik des Wesens der Ehe und der Rolle und Funktion der Familie in der sozialistischen Gesellschaft voran (§ 5 Abs. 1 und 2). Zu prüfen war, ob die bisherige Bestimmung über die Ehemündigkeit (§ 1 EheVO) übernommen werden konnte. Es gab und gibt noch in der Bevölkerung Diskussionen über das für die Eheschließung erforderliche Alter. Die Anregungen hierzu gehen in zwei verschiedene Richtungen: Teils erstreben sie, das Ehemündigkeitsalter herabzusetzen (insbesondere für Frauen), teils begehren sie eine Heraufsetzung (insbesondere für Männer). Die erste Auffassung geht im wesentlichen davon aus, daß im Falle der Schwangerschaft einer Frau unter 18 Jahren die Eheschließung nicht versagt werden 235;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 235 (NJ DDR 1965, S. 235) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 235 (NJ DDR 1965, S. 235)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allein von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat das durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung der sowie der sozialistischen Staatengemeinschaft erfolgreich und ungestört zu verwirklichen. Die zeigt sich - in der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe und Aktivitäten gegen die und die anderen sozialistischen Staaten vorgetragenen menschen-rechts-demagogischen Angriffe auf die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen hauptsächlich unter Dugendlichen und jungerwachsenen Bürgern der und auf die damit im Zusammenhang stehende Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zutragen. Die erforderliche hohe gesellschaftliche und politiS politisch-operativen Arbeit insgesamt ist durch einf samkeit der Arbeit mit den zu erreichen.

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