Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 233

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 233 (NJ DDR 1965, S. 233); Nach einer repräsentativen Umfrage geben Frauen folgende Gründe dafür an, daß sie nicht berufstätig sind14: 44,6% Geburt und Betreuung der Kinder 29,2 % schlechter Gesundheitszustand 11,7% Invalidität und Alter 7,6% Eheschließung 0,4% Direktstudium 6,5 % sonstige Gründe Aus der Gruppe der nichtberufstätigen Frauen bis zu 40 Jahren geben 85 Prozent als Grund die Kinder an. In späteren Jahren wird dann häufiger auf den Gesundheitszustand verwiesen15. Auf Grund der von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik vorgenommenen Erhebung über das Familieneinkommen in Arbeiter- und Angestelltenhaushalten ergibt sich folgender Zusammenhang zwischen Berufstätigkeit der Frau und Kinderzahl: Bei Haushalten mit einem Kind waren 69,7 %, bei solchen mit zwei Kindern waren 64,2% und bei Haushalten mit drei Kindern waren 55,5 % der Frauen berufstätig16. Wesentliche Hilfe und Voraussetzung für die Berufstätigkeit der Ehefrauen mit Kindern sind die staatlichen Einrichtungen zur Betreuung und Erziehung der Kinder. Zur Zeit werden allerdings auch sehr viele Kinder auf andere Weise betreut, und zwar vor allem durch die Solidarität in der Familie, durch die Hilfe der Großmütter und anderer Verwandter. Von der Familie her wirken vor allem drei Faktoren auf den Entschluß der Frauen ein, berufstätig zu sein: die Anzahl der Kinder, das Einkommen des Mannes und das eigene Einkommen der Frau. Steigendes Einkommen des Mannes führt in allen Familiengruppen (d. h. von Ehen ohne Kinder bis zu kinderreichen Familien) zu einem Rückgang der Berufstätigkeit der Frau. Demgegenüber führt die steigende Anzahl der Kinder in Abhängigkeit vom Einkommen des Mannes zu einer Zunahme der Berufstätigkeit17. Untersuchungen der Hochschule für Ökonomie zeigen, daß nicht unmittelbar zum Zeitpunkt der größten Geburtenhäufigkeit, sondern sechs bis sieben Jahre später, also zum Zeitpunkt der Einschulung, die Frauenbeschäftigung stark abnimmt. Während die größte Geburtenhäufigkeit bei den unter 25 Jahre alten Frauen liegt, geht die Berufstätigkeit besonders bei den 25- bis 30jährigen Frauen zurück18. Die Situation in der Familie hat je nach dem erreichten Qualifizierungsstand auf die Berufstätigkeit der Frau unterschiedliche Auswirkungen. Es arbeiten von je 100 Frauen ohne Berufsausbildung 59,4 % mit Facharbeiterausbildung 66,6 % mit Fachschulausbildung 75,8% mit Hochschulabschluß 84,0 % Auch der Anteil der Frauen, die verkürzt arbeiten, ist bei den beruflich qualifizierten geringer als im Durchschnitt19. Die Anzahl der verkürzt arbeitenden Frauen nimmt allerdings ständig zu. Ihr Anteil betrug 1961 17 Prozent und 1963 bereits 23 Prozent. In Arbeiter- und Angestelltenhaushalten arbeiten nach den Ergebnissen der repräsentativen Befragung sogar 32 Prozent der Frauen verkürzt. Ihre durchschnittliche 14 Repräsentative Erhebung, a. a. O., S. 10. 15 Repräsentative Erhebung, a. a. O., S. 8. 10 Jahresbericht 1963 über die Ergebnisse der Familieneinkommenserhebung in Arbeiter- und Angestelltenhaushalten vom August 1963, Tabelle 4. 17 Ebenda. IS Knauer. „Forderungen des Frauen komm uniques im Perspektivplan durchsetzen“. Die Wirtschaft vom 7. Januar 1965, Nr. 1, S. 8. 19 Repräsentative Erhebung, a. a. O., S. 14. Arbeitszeit beträgt 27 Wochenstunden. 75 Prozent der verkürzt arbeitenden Frauen haben Kinder unter 14 Jahren20. Jährlich gehen etwa 80 000 Frauen zur Teilbeschäftigung über21. Fragen der Familiengröße Die Ehe findet vor allem durch die Geburt und Erziehung der Kinder ihre Erfüllung. In der DDR überwiegen die Familien mit ein oder zwei Kindern. Etwa 25 Prozent aller Kinder leben in Familien mit drei und mehr Kindern, wie sich auf Grund einer Probe-Volkszählung ergeben hat. 1962 wurden als erstes Kind 41 Prozent, als zweites Kind 27,8 Prozent, als drittes Kind 14,7 Prozent, als viertes Kind 7,6 Prozent, als fünftes (und mehr) 8,9 Prozent aller Kinder geboren22. Ebenfalls nach einer Probe-Volkszählung (in Leipzig-Land) leben 41 Prozent der Kinder in Haushalten mit einem Kind, 35 Prozent in Haushalten mit zwei Kindern, 15 Prozent in solchen mit drei Kindern, 6 Prozent in Haushalten mit vier und 4 Prozent in Haushalten mit fünf und mehr Kindern23. Es gibt eine gewisse steigende Tendenz der Fruchtbarkeitsziffern. 1952 betrug sie1 16,7 und 1963 17,6 Prozent (bezogen auf je 1000 der Bevölkerung)24. Jedoch bleibt die Geburtenfreudigkeit in der DDR weit hinter der Heiratsfreudigkeit zurück. Das durchschnittliche Familieneinkommen wächst25. Der sozialistische Staat unterstützt die Familien bei der materiellen Versorgung der Kinder direkt durch Geburtenbeihilfen, Kindergeld und Steuerermäßigung sowie durch indirekte Formen, wie z. B. die Kindereinrichtungen. Dennoch beeinflußt gegenwärtig die Anzahl der Kinder den Lebensstandard der Familie. Von den Wohnverhältnissen gehen unterschiedliche Wirkungen auf die Familien, speziell auf die Anzahl der Kinder aus. Die Mietpreise sind günstig, während jedoch die Größe der Wohnungen häufig dem Wunsch nach mehr Kindern entgegensteht. Die Aufgabenverteilung in der Familie In vielen Familien gibt es auch unter Einbeziehung der Kinder eine kameradschaftliche Arbeitsteilung, die sich auf die Familienatmosphäre gut auswirkt und es den Frauen ermöglicht, berufstätig zu sein und sich weiterzuentwickeln. Insbesondere bei den jüngeren Männern bildet sich in beachtlichem Maße das Verantwortungsbewußtsein für die Betreuung und Erziehung der Kinder und für die Arbeiten im Haushalt heraus. Dennoch liegt im allgemeinen die Hauptlast dieser Arbeiten noch bei den Frauen26 *. Die Forderung nach einer Arbeitsteilung in der Familie muß nicht allein im Interesse der Frauen erhoben werden, sondern zugleich im Interesse der Familiengemeinschaft. Viele Ehen leiden darunter, daß den Frauen Kindererziehung und Hausarbeit allein obliegen. Das ist nicht allein wegen des Umfangs der Arbeiten der Fall. Vielmehr stört eine ablehnende Haltung des Mannes in diesen Fragen die Gemeinschaft und Kameradschaftlichkeit in der Ehe und verringert oder beeinträchtigt gar den Einfluß'der Familie auf die Entwicklung der Kinder. Umgekehrt ist gerade die gemeinsame Sorge um die Kinder und die arbeitsteilige Erledigung der Hausarbeiten geeignet, die Gemeinschaft zu festigen. Deshalb möchten wir 20 Repräsentative Erhebung, S. 12. 21 Vgl. Knauer, a. a. O. 22 statistisches Jahrbuch der DDR 1964, S. 522. 23 Rohrberg, Zur Verbesserung der materiellen Lage von Familien mit Kindern, unveröffentlichte Dissertation 1964. S. 71. 24 Statistisches Jahrbuch der DDR 1964. S. 505. 25 Statistisches Jahrbuch der DDR 1964, S. 17. 26 Nach der repräsentativen Erhebung wird im Durchschnitt 12% der Hausarbeit von Männern ausgeführt. Vgl. a. a. O., S. 20. 233;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 233 (NJ DDR 1965, S. 233) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 233 (NJ DDR 1965, S. 233)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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