Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 216

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 216 (NJ DDR 1965, S. 216); ten Auslagen eine Entschädigung von 1,20 MDN für jede Stunde. Hinsichtlich der Zeugen, die anderen sozialistischen Produktionsgenossenschaften angehören, freiberuflich tätig bzw. selbständige Erwerbstätige oder Handwerker oder nicht berufstätig sind, ist gegenüber der bisherigen Regelung keine Änderung eingetreten. Die Neuregelung berücksichtigt auch die praktische Notwendigkeit, daß bei der Entschädigung der Zeugen jede angefangene halbe Stunde als volle Stunde gerechnet wird. Der Verzicht auf die Zeugengebühr-ren wird durch die neue Anordnung wieder größere Bedeutung erlangen. Die Verzichterklärung kann abgegeben werden, wenn ein Anspruch auf Zahlung von Entschädigung und Reisekosten gegenüber dem Gericht besteht. Die Bestimmungen über die Entschädigung für die Erstattung von Gutachten haben sich nicht geändert (§§ 9, 10). Sie gehen davon aus, daß grundsätzlich Mitarbeiter staatlicher Dienststellen, volkseigener Betriebe, wissenschaftlicher Institutionen oder Enrichtungen mit der Erstattung von Gutachten beauftragt werden sollen. Dabei ist unter dem Begriff „Erstattung“ sowohl die Ausarbeitung des Gutachtens als auch seine Vertretung in der Gerichtsverhandlung oder beides zu verstehen. Der Anspruch auf Entschädigung (§ 9 Abs. 2) ist dem Gericht nachzuweisen und zu belegen. In besonderen Ausnahmefällen ist der Kostenbearbeiter berechtigt, über den Rahmen der Gebührensätze hinauszugehen. Hierbei sind der Charakter des Gutachtens und der Schwierigkeitsgrad zu berücksichtigen. In diesen Fällen sollte der Vorsitzende der Kammer bzw. des Senats konsultiert werden. Keinesfalls ist die Ausnahmeregelung ein Privileg für Gutachter einer bestimmten Fachrichtung (z. B. medizinische oder philatelistische). Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer erfolgt wie bisher nach Tarif A Ziff. 4 der Anordnung Nr. 1 vom 9. Dezember 1955 über die Verwaltungsgebührentarife zur Verordnung über die staatlichen Verwaltungsgebühren (GBl.-Sonder-druck Nr. 144). Um aber auch für das Auftreten eines Dolmetschers in der gerichtlichen Verhandlung eine differenzierte Berechnungsgrundlage zu haben, ist neu festgelegt worden, daß hierfür entsprechend dem Schwierigkeitgrad der Übersetzung eine Entschädigung von 3 bis 7 MDN für jede Stunde gezahlt wird (§ 11 Abs. 2) Für die schriftliche Übersetzung sind nach wie vor die Verwaltungsgebührentarife . zugrunde zu legen. Die an die Dolmetscher und Übersetzer zu zahlenden Entschädigungsbeträge können dem Kostenschuldner nicht als Auslagen in Ansatz gebracht werden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, daß Dolmetscher und Übersetzer die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger Nach § 8 Abs. 1 GKG werden „in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten . die Gebühren nach dem Werte des Streitgegenstandes erhoben“. Für diese Wertberechnung sind nach § 9 Abs. 1 GKG die Vorschriften der §§ 3 bis 9 ZPO und des § 148 Konkursordnung und weitere Bestimmungen des GKG maßgebend. Im Zusammenhang mit der hier zu erörternden Frage ist noch auf § 17 GKG hinzuweisen, nach dem die gerichtliche Streitwertfestsetzung auch für die Berechnung der Gebühren maßgebend ist. Welcher Streitwert ist zugrunde zu legen, wenn im Ergebnis der unter Leitung des Gerichts schon in der Güteverhandlung begonnenen Klärung der Sach- und Rechtslage (§ 499c ZPO) der Antragsteller seinen Anspruch einschränkt und nach Eintritt in die Streitverhandlung z. B. nicht, wie im Güteantrag angegeben, 100 MDN, sondern 60 MDN monatlichen Unterhaltsbeitrag beantragt? Gestützt auf § 4 Abs. 1 und § 253 Abs. 1 ZPO, wonach für die Wertberechnung der Zeitpunkt der Klageerhebung entscheidend und die Erhebung der Klage erfolgt ist, wenn der sie enthaltende Schriftsatz der verklagten Partei zugestellt wurde, wird häufig die Schlußfolgerung gezogen, der in diesem Schriftsatz angekündigte Klageantrag sei auch in den hier genannten Fällen Grundlage für die Streitwertbestimmung. Dabei wird jedoch verkannt, daß dem Streitverfahren eine Güteverhandlung vorangeht und in diesem Stadium des Verfahrens der in dem das Verfahren einleitenden Schriftsatz angekündigte Antrag zunächst als Das Bezirksgericht Rostock hat mit Urteil vom 11. Dezember 1963 II BOB 22/63 - (NJ 1964 S. 767) eine Bank verurteilt, einem Bankkunden Schadenersatz zu leisten. Es handelte sich um den Fall, daß ein unbefugter Dritter mit Hilfe einer gefälschten Vollmacht vom Gehaltskonto des Bankkunden hatte Geld abheben können, weil ein Bankangestellter vor Gericht wahrnehmen. Dem jeweiligen Kostenschuldner darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil erwachsen. RUDI WOISCHN1K, Abteilungsleiter, ERNST-GUNTER SEVERIN. Hauptinstrukteur im Ministerium der Justiz Güteantrag nach § 499a ZPO zu behandeln ist. Erst für das Streitverfahren gilt der Güteantrag als Klageschrift. Nach § 499e Abs. 1 letzter Satz ZPO sind dabei jedoch die Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen, „die der Antragsteller in der Güteverhandlung etwa vorgebracht hat“. Klage im Sinne des § 4 Abs. 1 ZPO ist also erhoben im Umfange des nach § 499e Abs. 1 ZPO gestellten Antrags: nur insoweit kann sie Grundlage der Berechnung des Streitwerts sein. Im hier genannten Beispiel wäre also der Streitwert nach dem im Streitverfahren geltend gemachten Unterhaltsanspruch von monatlich 60 MDN zu errechnen. Die von dieser Auffassung häufig abweichende Wertberechnung für die Gebührenerhebung insbesondere durch die Kostensachbearbeiter ist im wesentlichen auf Zweifel zurückzuführen, ob der Antragsteller seine Änderung des Antrags bereits in der Güteverhandlung vorgebracht hat, und darauf, daß diese Zweifel durch das Protokoll nicht ausgeräumt werden. Dies insbesondere deshalb, weil in der Regel nach Beendigung der Güteverhandlung sofort streitig verhandelt wird und nach § 499g Abs. 2 ZPO in diesen Fällen die Aufnahme der Ergänzungen und Änderungen des Güteantrags in das Protokoll der Güteverhandlung unterbleiben kann. Um unzulässig hohe Gebührenerhebungen zu vermeiden, sollte diese Kann-Bestimmung nicht mehr angewendet werden. HANS-JOACHIM SCHUBERT, wiss. Mitarbeiter am Institut für Zivil-recht der Martin-Luther-Universität Halle seine Pflichten nicht erfüllt hatte. Dem Ergebnis der Entscheidung des Bezirksgerichts ist durchaus zuzustimmen, nicht aber der Begründung. Das Gericht geht richtig davon aus, daß der geltend gemachte Anspruch aus den vertraglichen Beziehungen zwischen dem Bankkunden (Kläger) und" der verklagten Bank herzuleiten ist. Es hat aber nicht den Charakter Zur Wertberechnung im erstinstanzlichen Zivilverfahren für die Gebührenerhebung Zum Anspruch des Bankkunden gegen die Bank im Falle der Leistung an unberechtigte Dritte 216;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 216 (NJ DDR 1965, S. 216) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 216 (NJ DDR 1965, S. 216)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Gewährleistung des Schutzes und der inneren Sicherheit der DDR. dlpuv Schaltung jeglicher Überraschungen erfordert, die Arbeit der operati einheiten der Abwehr mit im und nach dem Operationsgebiet entsprechend den getroffenen Festlegungen und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der ausrichten auf die operative Bearbeitung von Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X