Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 193

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 193 (NJ DDR 1965, S. 193); NUMMER 7 JAHRGANG 19 ZEITSCHRIF BERLIN 1965 1. APRILHEFT SSENSCHAFT Prof. Dr. habil. OSMAR SP1TZNER, Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR Die Bedeutung des neuen Vertragsgesetzes für die Entwicklung des sozialistischen Rechts Die Volkskammer der DDR hat am 25. Februar 1965 das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsgesetz) beschlossen (GBl. I S. 107). Es tritt am 1. Mai 1965 gleichzeitig mit sieben Durchführungsverordnungen* 1 in Kraft. Das neue Vertragsgesetz hat bereits in der eineinhalb Jahre währenden Ausarbeitungszeit in der Wirtschaftspraxis und Rechtswissenschaft eine besondere Aufmerksamkeit gefunden. Sie ergab sich vor allem daraus, daß mit dem neuen Vertragsgesetz die erste komplexe gesetzliche Regelung der zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen unter den spezifischen Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft geschaffen wurde und darüber hinaus zugleich wichtige Grund-. fragen des sozialistischen Zivilrechts in der DDR unter den Bedingungen des umfassenden Aufbaus des Sozialismus und der technischen Revolution zu entscheiden waren. Die Konzeption des neuen Vertragsgesetzes und seine theoretischen Grundlagen gehen in ihrer Bedeutung über den Geltungsbereich des Gesetzes selbst hinaus. Sie verdienen es, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts und seiner Wissenschaft richtig eingeordnet und erörtert zu werden. Das Vertragssystem Bestandteil des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft Eine wesentliche Schlußfolgerung aus den von Partei und Regierung erarbeiteten Grundsätzen über das neue ökonomische System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft bestand darin, die Stellung des Wirtschaftsvertrages im Gesamtsystem der staatlichen Leitungsmaßnahmen prinzipiell neu zu gestalten. Die Aufgabe bestand darin, die bisherigen hemmenden administrativen Leitungsmethoden zu beseitigen und das Vertragssystem unter Aufgabe der einseitig juristisch orientierten Betrachtungsweise fest in das System der sozialistischen Wirtschaftsleitung einzugliedern. Das Vertragssystem war so zu entwickeln, daß es zu einem untrennbaren Bestandteil des Systems der wissenschaftlich fundierten perspektivischen Pla- 1 Die Durchführungsverordnungen behandeln im einzelnen: 1. Vertragsstrafen und Preissanktionen, 2. die Einbeziehung privater Betriebe in das Vertragssystem, 3. die Wirtschaftsverträge zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, '4. die Ausfuhr- und Einfuhrverträge. 5. die Wirtschaftsverträge der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe 6. die Investitionsleistungsverträge, 7. die Wirtschaftsverträge in den Beziehungen zwischen Konsumgüterhandel und Betrieben der Konsumgüterproduktion. nung der Volkswirtschaft wird und die zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen unter Ausnutzung der objektiv wirkenden Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Warenproduktion mit ökonomischen Mitteln so zu organisieren und zu erfüllen gestattet, daß höchste technische und ökonomische Leistungen bei geringstem Aufwand an gesellschaftlich notwendiger Arbeit gesichert werden. Seiner Konzeption nach stellt das neue Vertragsgesetz eine einheitliche komplexe Regelung der wechselseitigen Beziehungen der Betriebe dar, durch die sie auf der Grundlage der in den Perspektiv- und Jahresplänen bestimmten Ziele und Aufgaben ihre gegenseitigen kooperativen Verpflichtungen organisieren, gestalten und erfüllen. Es geht davon aus, daß mit dem Wirtschaftsvertrag wichtige Ware-Geld-Beziehungen in der sozialistischen Wirtschaft geregelt werden. Zu ihrer planmäßigen Leitung im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse muß der Wirtschaftsvertrag unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft folglich fest mit dem Wirken der an die Kategorien der Ware-Geld-Beziehungen (Gewinn, Preis, Kosten, Umsatz) anknüpfenden und über sie wirkenden ökonomischen Hebel verbunden werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, mußten beim neuen Vertragsgesetz sowohl die theoretischen Grundlagen als auch die Einzelregelungen neu erarbeitet werden. Das Vertragsgesetz konnte nicht nur den Grundsätzen des neuen ökonomischen Svstems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft angeglichen, sondern es mußte selbst zu einem seiner Bestandteile entwickelt werden, um auf dem Gebiet der rechtlichen Leitung der zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen zu einer spezifischen Form der Verwirklichung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft zu werden. In diesem Sinne bestehen die wichtigsten Grundprinzipien des neuen Vertragsgesetzes insbesondere in der engen Verbindung des Wirtschaftsvertrages mit dem wissenschaftlich begründeten, auf die Perspektive gerichteten System der Planung der volkswirtschaftlichen Entwicklung, der besonderen Verantwortung der WB für die Organisierung der Kooperationsbeziehungen ihrer Betriebe und der mit ihr im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit verbundenen Betriebe des gleichen Industriezweiges, der Weiterentwicklung der Stellung der VEB innerhalb des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und der Erhöhung ihrer Eigenverantwortlichkeit;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 193 (NJ DDR 1965, S. 193) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 193 (NJ DDR 1965, S. 193)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

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