Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 179

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 179 (NJ DDR 1965, S. 179); Man sollte daher keine hoch gespannten Erwartungen hegen, das BVerfG würde im Falle der Annahme der Notstandsgesetzgebung der sichere Schirm sein, der vor diesem Generalangriff auf die Reste der bürgerlichen Demokratie in Westdeutschland Schutz böte. Außerdem besitzen wir geschichtliche Erfahrungen. Als die reaktionäre Reichsregierung unter Reichskanzler von Papen durch den Staatsstreich vom 20. Juli 1932 die von rechten Sozialdemokraten geführte preußische Koalitionsregierung stürzte, riefen jene den damaligen Staatsgerichtshof an und lehnten die von der KPD vorgeschlagenen gemeinsamen Aktionen gegen den Staatsstreich ab21. Doch dem Staatsgerichtshof „fehlte es an dem erforderlichen Rückgrat gegenüber der Reichsregierung“; „er verbog die Verfassung zu deren Gunsten“22. Ein Vierteljahr nach jener Entscheidung wurde Hitler Reichskanzler und die Weimarer Staatsgerichtsbarkeit hinfällig. Widersprüche zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht Die Widersprüche, die die Entwicklung im imperialistischen Westdeutschland bestimmen, werden selbstverständlich entsprechend den Einflüssen, die die verschiedenen Klassenkräfte auf die einzelnen Einrichtungen des Herrschaftssystems ausüben auch innerhalb des staatsmonopolistischen Unterdrückungsapparates wirksam. So sind die Beziehungen des BVerfG zu anderen Teilen des westdeutschen Staatsapparates keineswegs durchweg harmonisch. Differenzen zwischen dem BVerfG und den fünf oberen Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof) sind seit langem vorhanden und äußern sich auf verschiedene Weise. Es ist schon häufig vorgekommen, daß die jeweiligen Rechtsauffassungen nicht miteinander vereinbar waren. Mehr als einmal sind Urteile vor allem des Bundesgerichtshofs durch Entscheidungen des BVerfG der Sache nach für falsch erklärt worden23. Ferner untersagte das BVerfG im Beschluß vom 4. März 1953 den oberen Bundesgerichten, auf ein unteres Gericht, das eine Gesetzesvorschrift für verfassungswidrig hält und die Sache gemäß Art. 100 Abs. 1GG dem BVerfG vorlegen will, „in irgendeiner Form mit dem Ziel einzuwirken, es zur Zurücknahme seiner Vorlage zu bestimmen“24. Laut Art. 95 GG müßte „zur Wahrung der Einheit des Bundesrechts“ ein Oberstes Bundesgericht errichtet werden, das in Fällen entscheiden soll, „deren Entscheidung für die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung ist“. Dieses Oberste Bundesgericht hat bisher nicht existiert. L e i b h o 1 z hatte behauptet, das BVerfG sei zugleich Oberstes Bundesgericht, das die Errichtung eines besonderen „Obersten Bundesgerichts“ entbehrlich mache25. Nunmehr soll aber ein gemeinsamer Senat gebildet werden, bestehend aus den Präsidenten der oberen Bundesgerichte, der die Funktionen des Obersten Bundesgerichts wahrnimmt eine Maßnahme, die darauf hinzielt, den Aktionsradius des BVerfG einzuengen. 21 Vgl. den Aufruf der KPD „Organisiert den Generalstreik!“, in: Zur Geschichte der Kommunistischen Partei Deutschlands, Berlin 1955, S. 335. 22 Loewenstein, Verfassungslehre, Tübingen 1959, S. 262. 23 vgl. Beschluß des BVerfG vom 30. Oktober 1963, wonach „Art. 21 GG gebietet, § 129 StGB dahin auszulegen, daß politische Parteien nicht Vereinigungen im Sinne dieser Vorschrift sind“ (Die öffentliche Verwaltung 1964, S. 199 f.). Dieser Beschluß richtete sich gegen die Auffassungen des BGH, wobei dies ausdrücklich betont, wurde. Der BGH hatte Mitglieder der KPD wegen ihrer Tätigkeit vor dem Verbot der Partei nach § 129 StGB bestraft (vgl. BGHSt Bd. 11 S. 233). 2'. BVerfGE Bd. 2 S. 136. 25 Leibholz, a. a. O., S. 62. lAaekriehtau. Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Genkin Die Juristenfakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig verlieh am 29. Januar 1965 Prof. Dr. Dimitrij Michailowitsch Genkin, Inhaber des Lehrstuhls für Sowjetisches Recht am G.-W.-Plechanow-Institut für Volkswirtschaft und Vorsitzender der Außenhandelsarbitragekommission bei der Unionshandelskammer in Moskau, ehrenhalber den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaft. Der hervorragende sowjetische Rechtsgelehrte, der Träger des Leninordens, des Ordens „Rotes Banner der Arbeit" und des Ehrentitels „Verdienter Wissenschaftler der RSFSR" ist, hat durch seine schöpferische wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Verwaltungsrechts und der Theorie des Rechts die Schaffung eines neuen, sozialistischen Rechts auch in der Deutschen Demokratischen Republik wirksam gefördert. Durch enge Verbindung von Theorie und Praxis und durch seine präzise Analyse der rechtlichen Erscheinungen in ihrer wechselseitigen Bedingtheit und Einwirkung auf die Entwicklung der sozialistischen Wirtschaft und Gesellschaft wies Prof. Genkin den heranwachsenden Generationen junger Rechtswissenschaftler Wege zu fruchtbarer Tätigkeit. Als Hochschullehrer ist er der studierenden Jugend ein Vorbild lebendiger Parteinahme für Fortschritt und Humanismus und für ein unermüdliches Wirken für den Aufbau des Sozialismus und des Kommunismus. Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens Anläßlich ihres 60. Geburtstages erhielt Margarete Kudoll, Richter am Stadtbezirksgericht Berlin-Lichtenberg, wegen ihrer hervorragenden Verdienste beim Aufbau und bei der Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht in der DDR den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. Verleihung der Clara-Zetkin-Medaille Zum Internationalen Frauentag 1965 wurde Elfriede Göldner, Oberrichter am Obersten Gericht, in Anerkennung ihrer hervorragenden Verdienste beim Aufbau des Sozialismus, insbesondere bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung und der Förderung der Frauen, mit der Clara-Zetkin-Medaille ausgezeichnet. Verleihung der Ernst-Moritz-Arndt-Medaille Das Präsidium des Nationalrats der Nationalen Front des demokratischen Deutschland verlieh Fritz Mühlberger, Oberrichter am Obersten Gericht, für seine vorbildliche Mitarbeit beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR und im Kampf um die Erhaltung und Sicherung des Friedens die Ernst-Moritz-Arndt-Medaille. 179;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organe - der Staatsanwaltschaft und den Gerichten - und organisiert in Durchsetzung der gesetzliohen Bestimmungen und Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung das Zusammenwirken mit den Organen des sowie mit anderen staatliohen gesellschaftlichen Organen und Einrichtungen. Die rechtliche Ausgestaltung des Untersuchungshaftvoll-zuges im Staatssicherheit und die sich daraus ableitendsn prinzipiellen Anforderungen an die Angehörigen der Linie die gestellten Aufgaben bis zu diesem Zeitpunkt gelöst hatten. Davon ausgehend, wurden unter Beachtung der Entwicklung der politisch-operativen Lage die nächsten Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienst Objekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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