Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 144

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 144 (NJ DDR 1965, S. 144); menarbeit mit den staatlichen Arbeitsschutzkontrollorganen auf die Fragen zu erstrecken, für welche diese Organe speziell verantwortlich sind. Gesichtspunkte für eine wirksame Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen des Arbeitsschutzes sollte im wesentlichen nach folgenden Gesichtspunkten gestaltet werden: Gemeinsame Beratung und Auswertung der Entwicklung des Unfallgeschehens und der Straftaten sowie deren Ursachen und Bedingungen; Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Zurückdrängung dieser Gesetzesverletzungen; Mitwirkung bei der Untersuchung und Bekämpfung von Straftaten auf diesem Gebiet; Mitwirkung bei der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen dieser Straftaten und Abstimmung der durchzuführenden Maßnahmen. Eine wichtige Voraussetzung für die Organisierung eines planmäßigen Kampfes gegen die Kriminalität auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist die Kenntnis der Entwicklungstendenzen des Unfallgeschehens und der Straftaten. Dadurch ist es möglich, bestimmte Schwerpunkte festzustellen und konkrete Maßnahmen zur Überwindung von Arbeitsschutzverletzungen zu ergreifen. Für eine umfassende Einschätzung reicht die Analyse der Straftaten allein nicht aus, sondern muß die gesamte Entwicklung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes berücksichtigt werden, denn nicht jede Gesetzesverletzung bzw. jeder Arbeitsunfall ist zugleich eine Straftat bzw. durch eine Straftat verursacht. Der überwiegenden Anzahl liegen vielmehr Disziplin- oder Ordnungswidrigkeiten zugrunde. Bei einer Vielzahl von Arbeitsunfällen, die sich auf Grund von Disziplin- oder Ordnungsschwierigkeiten ereignen, liegen die gleichen Ursachen und Bedingungen vor wie bei Straftaten. Daher muß sich die Tätigkeit zur Verhinderung von Straftaten mit auf die Beseitigung der Disziplin- und Ordnungswidrigkeiten erstrecken. Die Verantwortung dafür liegt aber nicht bei den Rechtspflegeorganen, sondern bei den gesellschaftlichen und staatlichen Arbeitsschutzkontrollorganen. Es ist deshalb erforderlich, daß sich der Staatsanwalt als Verantwortlicher für die Analysen der Kriminalität und ihrer Bewegung, deren Ursachen und Bedingungen sowie der Wirkungsweise und Ergebnisse des Kampfes gegen die Straftaten in regelmäßigen Abständen mit diesen Organen berät. Zu diesen Beratungen sollte der Direktor des Gerichts, der Leiter des Untersuchungsorgans und der Leiter der Arbeitsschutzinspektion eingeladen werden. Um in diesen Beratungen die Entwicklung des Unfallgeschehens und der Straftaten im Arbeitsschutz allseitig einschätzen zu können, sollte angestrebt werden, daß neben der Analyse des Staatsanwalts über die Entwicklung der Straftaten und ihrer Ursachen und Bedingungen der Leiter der Arbeitsschutzinspektion das gesamte Unfallgeschehen in einem bestimmten Zeitraum und der Direktor des Gerichts die Rechtsprechung und deren Wirksamkeit auf diesem Gebiet einschätzen. Ausgehend davon sollte sich jedes an der Beratung beteiligte Organ in eigener Verantwortung Aufgaben zur Bekämpfung der Rechtsverletzungen und deren Ursachen und Bedingungen stellen. Zur Vermeidung von Überschneidungen sind diese Aufgaben zu koordinieren. Werden in der Beratung Mängel in der staatlichen "Leitungstätigkeit festgestellt, so sind den zuständigen Organen entsprechende Hinweise zu geben. Derartige Beratungen sollten auch dann durchgeführt werden, wenn in einzelnen Betrieben oder auf bestimmten technischen Gebieten Schwerpunkte festgestellt wer- den. Zu solchen Beratungen sollten dann auch die Leiter der Betriebe, die Sicherheitsinspektoren und die Leiter der zuständigen staatlichen Arbeitsschutzkontrollorgane eingeladen werden. Die Zusammenarbeit bei der Untersuchung von einzelnen Straftaten erstreckt sich hauptsächlich auf die arbeitsschutztechnische Beratung. Diese muß bereits mit Beginn der Ermittlungen einsetzen, weil die am Ereignisort Vorgefundenen Zustände am besten Aufschluß über die Entstehung und den Ablauf des Geschehens geben können. Dabei handelt es sich in der Regel um komplizierte technische Vorgänge, die von einem Fachmann beurteilt und eingeschätzt werden müssen. Deshalb sollte der Arbeitsschutzinspektor an der Unfallortsbesichtigung teilnehmen und ihm die Möglichkeit gegeben werden, vom arbeitsschutztechnischen Gesichtspunkt her den möglichen Unfallhergang zu klären. Nach der Unfallortsbesichtigung sollte nochmals eine gemeinsame Beratung stattfinden, in der die technischen Fragen und die Zielrichtung der Untersuchungen erörtert werden. Bei Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten zur Aufklärung des Unfällherganges und zu technischen Problemen ist es ratsam, daß der Arbeitsschutzinspektor bei der Ausarbeitung des Vernehmungsplanes als Berater mitwirkt und, soweit erforderlich, unmittelbar an Vernehmungen teilnimmt. Dabei sollte ihm das Recht eingeräumt werden, in Übereinstimmung mit den Vernehmenden selbst Fragen zu stellen. Die technischen Fragen können dadurch schneller und exakter geklärt und mehrere Vernehmungen vermieden werden. Die Arbeitsschutzinspektoren sollten auch mehr als bisher an Zwischeneinschätzungen beteiligt, werden, damit die technischen Fragen richtig beurteilt und Zweifelsfragen gemeinsam beraten werden (evtl. Beiziehung von Gutachten usw.). Es besteht ferner die Möglichkeit, daß Arbeitsschutzinspektoren selbst bestimmte Einschätzungen im Betrieb vornehmen, z. B. über die Gewährleistung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes im gesamten Betrieb, die Abgrenzung der Verantwortungsbereiche der leitenden Mitarbeiter, den Erwerb der Befähigungsnachweise, die Qualität der Arbeitsschutzbelehrungen usw., die Durchsetzung von Maßnahmen aus vorangegangenen Arbeitsunfällen und Kontrollen. Derartige Gesamteinschätzungen sind erforderlich, damit das konkrete Geschehen nicht isoliert betrachtet, sondern unter Beachtung der Gesamtsituation innerhalb des Betriebes beurteilt wird. Von großer Bedeutung ist, daß die zuständige Arbeitsschutzinspektion von den Ursachen und Bedingungen der Rechtsverletzungen unverzüglich Kenntnis erhält, damit sie bereits während der Ermittlungen Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlassen kann, wobei es notwendig sein kann, solche Maßnahmen auch auf andere, gleichartige Betriebe auszudehnen. Wird vom Untersuchungsorgan oder vom Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren eingestellt, so ist die Arbeitsschutzinspektion unter Angabe der Gründe davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil mit der Einstellung die weitere Bearbeitung auf die Arbeitsschutzinspektion übergeht. Mit Beginn der Ermittlungen ist mit den Arbeitsschutzkommissionen und -Obleuten und der BGL zusammenzuarbeiten. Diese können auf Grund ihrer Tätigkeit innerhalb des Betriebes den Zustand im Gesundheitsund Arbeitsschutz richtig beurteilen und viele Hinweise auf Unzulänglichkeiten geben. Sie sollten daher ersucht werden, eine Einschätzung des Betriebsklimas, der 144;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 144 (NJ DDR 1965, S. 144) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 144 (NJ DDR 1965, S. 144)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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