Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 141

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 141 (NJ DDR 1965, S. 141); DIETER SIMON, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Arbeitsschutzverletzungen Bei Verletzungen des Arbeitsschutzes sind die Ursachen dafür nicht immer sofort erkennbar. Verschiedentlich werden Ursachen und begünstigende Bedingungen identifiziert oder nebeneinandergestellt, ohne ihr Verhältnis zu untersuchen. Unbestritten ist jedoch, daß die Ursachen und begünstigenden Bedingungen dieser Straftaten bereits im Ermittlungsverfahren exakt aufgedeckt werden müssen; dies gewährleistet, daß alle weiteren staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen tatsächlich wirksam werden, insbesondere in vorbeugender Hinsicht. Hierbei hat der Staatsanwalt die Untersuchungsorgane anzuleiten und zu unterstützen. Im folgenden sollen dazu einige Anregungen gegeben werden, die auf Untersuchungen von Strafverfahren im Bereich der Industrie (außer Bergbau) beruhen. Zu einigen Ursachen Bei den Arbeitsschutzverletzungen gibt es hinsichtlich der Täterpersönlichkeit und des Motivs des Handelns bzw. Unterlassens der Täter einige Besonderheiten. Bei den Beschuldigten sind in der Regel keine besonders schwierige Entwicklung bzw. Fehlentwicklung im Elternhaus und in der schulischen Ausbildung, keine tatbezogenen Vorstrafen oder andere kriminelle Handlungen, kein asoziales Verhalten oder Arbeitsbummelei festzustellen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb der Betriebe ist im allgemeinen vorbildlich. Trotzdem wirken aber bei diesen Tätern alte Traditionen, Auffassungen und Anschauungen aus der kapitalistischen Gesellschaftsordnung nach. Das findet seinen Ausdruck in den verschiedensten schädlichen Auffassungen zum Arbeitsschutz, die das Verhalten der für den Arbeitsschutz Verantwortlichen bestimmen und unter bestimmten Bedingungen zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen führen. So ließen sich z. B. Täter von folgenden Auffassungen leiten: „Es ist bisher gut gegangen, es wird auch weiter gut gehen.“ (Diese Auffassung dominierte in den untersuchten Verfahren). „Anleitung und Kontrolle ist nicht erforderlich, da die Kollegen ihre Arbeit schon richtig durchführen werden.“ „Der Arbeitsschutz behindert die schnelle Beendigung der Arbeit.“ „Bei Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verdienen wir weniger Geld.“ Letztlich zeigen diese Auffassungen, daß die Einheit von Produktion und Gesundheits- und Arbeitsschutz verkannt wird. Diese Besonderheiten mußten bei unseren Untersuchungen beachtet werden, um hinsichtlich der Ursachen1 dieser Rechtsverletzungen nicht zu falschen Ergebnissen zu gelangen. Die Untersuchungen ergaben auch, daß solche Auffassungen zur Herausbildung einer gewissen Bequemlichkeit gegenüber der Durchsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen, ja, bis zur Gleichgültigkeit, Gedankenlosigkeit und Verantwortungslosigkeit und damit zur Gefährdung der Gesundheit der Werktätigen führen. Neben l Hinsichtlich des Begriffs der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität unter den Bedingungen des entfalteten sozialistischen Aufbaus vgl. Stiller, „Ursachen und begünstigende Bedingungen der Straftaten in der DDR und ihre Bekämpfung“, NJ 1964 S. 298, insb. S. 301, und Hartmann/Lek-schas. Zur Theorie der Ursachen, Bedingungen und Anlässe der Kriminalität in der DDR. Lehrmaterial für das Fernstudium, 10. Lehrgang, Berlin 1964, S., 53. diesen Faktoren war weiterhin festzustellen, daß die Mißachtung von Disziplin und Ordnung, daß Routinearbeit und Überheblichkeit geduldet werden, wobei oftmals mehrere dieser Faktoren gepaart auftreten. Die subjektiven Faktoren besonders die ideologischen und individuell-bewußtseinsmäßigen Faktoren sind mithin von bestimmender Wirkung für die Rechtsverletzungen im Arbeitsschutz. Zu einigen begünstigenden Bedingungen Auf die Herausbildung der ideologischen und individuell-bewußtseinsmäßigen Faktoren haben aber auch objektive Erscheinungen Einfluß. Im Vordergrund stehen hier die verschiedensten Mängel in der Leitungstätigkeit der Betriebe. Das trifft nicht nur auf die volkseigenen Betriebe, sondern in weit größerem Umfang auf die Privat- und Handwerksbetriebe zu. Es beginnt bei der Vernachlässigung der gesetzlich geforderten Arbeitsschutzbelehrungen und setzt sich bis zu den Mängeln in der Arbeitsorganisation fort. Bei den Arbeitsschutzbelehrungen wurden folgende Mängel festgestellt: Sie werden formal durchgeführt; sie werden zwar erteilt, aber eine Übersicht über den anwesenden Personenkreis besteht nicht; sie werden unregelmäßig durchgeführt mit der Begründung, „daß ja immer wieder dasselbe gesagt wird“; sie werden ohne Anleitung und Kontrolle dem Brigadier überlassen, der sie aus ungenügender Kenntnis nur oberflächlich erteilt. Mangelhafte Arbeitsorganisation als Ausdruck einer schlechten Leitungstätigkeit trägt ebenfalls zu Verstößen gegen die Arbeitsschutzanordnungen bei. Das findet seinen Niederschlag in sicherheitswidrigen Anweisungen der Leiter bei den durchzuführenden Arbeiten. Viele verantwortliche Wirtschaftsfunktionäre in den Betrieben sind nicht im Besitz des gern. §§ 8 Abs. 3 und 15 ASchVO erforderlichen Befähigungsnachweises für den Arbeitsschutz. Damit wird eine weitere begünstigende Bedingung geschaffen, die in kausaler Beziehung zu den bereits genannten Ursachen steht. Auch die ungenügende Abgrenzung der Verantwortlichkeit führt dazu, daß sich die Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter nicht für den Arbeitsschutz in ihrem Arbeitsbereich verantwortlich fühlen; hierdurch wird ebenfalls die Verletzung von Arbeitsschutzanordnungen begünstigt. Neben den bisher genannten wirken aber noch weitere Faktoren auf die falsche Einstellung der Täter zum Arbeitsschutz ein, wie: das Fehlen von speziellen Arbeitsschutzinstruktionen im Betrieb; Unkenntnis der einschlägigen Arbeitsschutzanordnungen. Weiterhin ergaben die Untersuchungen, daß die staatlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Organe des Arbeitsschutzes ihrer Anleitungs- und Kontrolltätigkeit auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes nicht oder nur ungenügend nachkommen. Die Durchsetzung des Arbeitsschutzes unterliegt in dem Betrieb häufig keiner exakten Kontrolle. Besonders die Anleitung und Kontrolle der mittleren Lenkungskräfte reicht häufig nicht aus. Richtige Maßnahmen zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes und zur weiteren Entwicklung der tech-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 141 (NJ DDR 1965, S. 141) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 141 (NJ DDR 1965, S. 141)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, daß diese hohe operative Arbeitsergebnisse bei der Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes erzielen.

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