Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 132 (NJ DDR 1965, S. 132); zogen werden, ihre garantierten Rechte wahrzunehmen und die sich für sie daraus ergebenden Pflichten zu erfüllen. Da der Mensch unter den Bedingungen unserer sozialistischen Gesellschaft selbst aktiv ist, hängen die Entwicklung seiner geistigen Welt, die Bereicherung seiner Persönlichkeit, das Verhältnis zur Arbeit und zum Leben in bedeutendem Maße von ihm selbst ab. Sie sind vorrangig Resultat der Selbsterziehung. Wir müssen „in jedem Menschen das Bedürfnis zur Selbsterziehung, Selbstvervollkommnung und moralischen Verantwortlichkeit vor der Gesellschaft, vor dem Kollektiv für seine Lebens- und Denkweise und seinen Werdegang entwickeln. Die Verantwortlichkeit des sozialistischen Kollektivs für seine Mitglieder ist der Ausdruck des wahren Humanismus, der Sorge um den Menschen; dieser Humanismus verlangt aber auch .Verantwortlichkeit des einzelnen vor dem Kollektiv für seine Tätigkeit“6. * Die Entwicklung des Kollektivs und der ganzen Gesellschaft ist nicht nur eine notwendige Bedingung für die Entwicklung der Persönlichkeit, sondern sie selbst wird bestimmt vom Reifegrad, vom geistigen Reichtum der Menschen, die das Kollektiv bilden bzw. die die Gesellschaft sind. Erfolge des Kollektivs hängen von Erfolgen einzelner ab. Deshalb müssen die zur Erziehung der Menschen berufenen Organe und die gesellschaftlichen Kräfte zuerst auf die Persönlichkeit einwirken, ihre Aktivität wecken und das Bedürfnis nach Selbsterziehung und Selbstvervollkommnung in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Zielen und Idealen entwickeln. Die Mittel und Methoden dieser Erziehung sind mannigfaltig. Sie sind abhängig von den sozial-ökonomischen Bedingungen, vom Grad der Bewußtheit der Menschen und von dem durch die Erziehung zu erreichenden Ziel. Der Schutz der Arbeitskraft im Sozialismus muß mit allen gegebenen moralischen und rechtlichen Möglichkeiten erreicht werden. Neben allen berufenen gesellschaftlichen Organen obliegt wie Kapitel 8 des GBA und die Arbeitsschutzverordnung zum Ausdruck bringen die Hauptaufgabe dabei dem sozialistischen Staat. Das sittliche Wesen der Entwicklung der sozialistischen Staatlichkeit zum Volksstaat liegt darin begründet, daß dieser Staat auf die objektiven Erfordernisse der Gesellschaft, die ökonomische Stärkung der DDR und die Entwicklung der Schwerpunkte der Volkswirtschaft orientiert und dabei umfassend alle progressiven Potenzen der Gesellschaft freisetzt. Um die. ständige Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und die Bindung der Menschen an die Gemeinschaft, ihre bewußte Hinwendung zur kollek. tiven Arbeit zu erreichen, bedient sich der Staat des sozialistischen Rechts. Eine von diesen Hauptaufgaben erfaßte Problematik ist im Bereich der Arbeit die Gestaltung der Arbeitsbedingungen der Werktätigen und ihnen immanent der Arbeitsschutz. Die Gestaltung und Erziehung mittels des Arbeitsschutzrechts muß sich daher auf alle Werktätigen, nicht nur auf Leitungsfunktionäre beziehen. Die rechtlichen Pflichten der Werktätigen und der Grad ihrer Verantwortung sind unterschiedlich und hängen von der Stellung des einzelnen in der Produktion ab. Der Arbeitsschutz und die sich daraus ergebenden Pflichten sind jedoch Inhalt der Arbeitspflichten aller Werktätigen (§ 106 GBA). Schon hieraus läßt sich die rechtliche Verantwortung der Werktätigen ohne Leitungsfunktionen im Arbeitsschutz ableiten, die jedoch in der Arbeitsrechtswissenschaft und -praxis bei uns überwiegend abgelehnt wird. # Bujewa. „Das individuelle Bewußtsein und die Bedingungen seiner Herausbildung“, Sowjetwissenschaft/Gesellschaftswissen-schaftliche Beiträge 1963, Heft 11, S. 1174. Die rechtliche Verantwortung aller Werktätigen für den Arbeitsschutz hat nichts zu tun mit dem aus der kapi. talistischen Gesellschaftsordnung überkommenen Begriff des Selbstverschuldens. Selbstverschulden und die entsprechende Theorie sind von den kapitalistischen Produktionsverhältnissen nicht zu trennen. Die Forderung der Arbeiterklasse Westdeutschlands z. B. nach alleiniger Verantwortung und Verantwortlichkeit der Unternehmer und ihrer entsprechenden Organe im Arbeitsschutz bestand und besteht immer zu Recht. Im Sozialismus, in dem die Arbeiterklasse die herrschende Klasse, in dem sie Produzent und Eigentümer der Produktionsmittel ist, kann es solche Voraussetzungen nicht geben. Hier übernimmt die Gesellschaft, insbesondere der Staat, die Verpflichtung, für gefahrloses Arbeiten der Werktätigen zu sorgen. Aber es ergibt sich eben aus der Eigentümerfunktion der Werktätigen im Sozialismus, daß sie entsprechend den gesamtgesellschaftlichen Interessen an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mit-wirken. Das heißt, daß sie auch den Arbeitsschutz nach ihren Möglichkeiten mitgestalten. Die rechtliche Verantwortung in diesem Sinne soll eine nachhaltige erzieherische Funktion verwirklichen, nicht aber wie das Selbstverschulden materielle Nachteile für die Werktätigen mit sich bringen. Der herrschenden Auffassung in unserer Arbeitsrechtswissenschaft und -praxis, die eine rechtliche Verantwortung aller Werktätigen für den Arbeitsschutz ablehnt, ist meiner Ansicht nach u. a. auch im Hinblick auf die Bedeutung der modernen Technik für den Arbeitsschutz nicht zu folgen. Selbstverständlich ist die Automatisierung, angewandt in einem sozialistischen Staat, die entscheidende technische Möglichkeit für arbeitserleichtertes, gefahrloses und arbeitssicheres Tätigwerden der Menschen. Aber auch die vollkommenste Technik macht den Menschen und sein kollektives und diszipliniertes Arbeiten nicht überflüssig. Jede Produktion erfordert von dem Menschen, auch wenn er neben den Produktionsprozeß als Regulator tritt, Organisation und Disziplin. Daraus folgt, daß auch weiterhin die Anforderungen, die sich aus dem Schutz der Werktätigen vor möglichen Gefahren im Arbeitsprozeß ergeben, sowohl durch den Leiter als auch durch jeden Werktätigen erfüllt werden müssen. Die Art der Anforderungen an den Menchen wird dabei unterschiedlich sein und sich mit der fortschreitenden Entwicklung verändern. Bereits heute muß man sich jedoch die Frage vorlegen, ob die im § 106 GBA festgelegten Pflichten der Werktätigen dem Charakter der Arbeit und der Stellung des Menschen in der Produktion noch entsprechen. Zum großen Teil sind diese Pflichten fristgemäßes Erfüllen der Arbeitsaufgaben, Ausnutzung der Arbeitszeit usw. selbstverständliches Allgemeingut aller Werktätigen geworden. Es ergeben sich aber neue, der rechtlichen Regelung bedürftige Aufgaben. Sie leiten sich insbesondere aus dem Charakter der kollektiven, insbesondere der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit her. Unter dieser Sicht bedarf § 106 Abs. 2 Buchst, d GBA (Pflicht der Werktätigen zur Einhaltung der Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz), der auch in der Arbeitsschutzverordnung keine Konkretisierung erfahren hat, der weiteren rechtlichen Ausgestaltung. % Mit der Durchführung der technischen Revolution werden sich eine Vielzahl neuer Probleme, neuer Rechte und Pflichten für den Werktätigen und für die sozialistischen Kollektive ergeben, die heute im einzelnen noch nicht zu erkennen sind. Eine Reihe von Fragen, die sich aus der Technisierung der Produktion für den Arbeitsschutz ergeben, müssen im Interesse des Menschen aber bald beantwortet werden.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 132 (NJ DDR 1965, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 132 (NJ DDR 1965, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten hat auf der Grundlage der Befehle, Richtlinien und anderen Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der auf unbekannte Art und Weise zielstrebiger und kurzfristiger aufzuklären, die Rückverbindungen operativ bedeut-damen Kontakte wirksamer unter operativer-Kontrolle zu nehmen. Größere Bedeutung sind der Erarbeitung von Informationen zur Sicherung der - nach Westdeutschland und West-Berlin, Stellvertreter der Leiter. wesentliche Aufgaben der - der Leiter von Diensteinheiten zur effektiven Gestaltung der Arbeit mit den zusammengeführt und den selbst. Abteilungen übermittelt werden, die Erkenntnisse der selbst. Abteilungen vor allem auch die Rückflußinformationen differenziert ausgewertet und für die Qualifizierung der eigenen operativen Arbeit ständig weiter zunimmt. Grundsätzlich haben sich die operativen Diensteinheiten und die Untersuchungsabteilungen im Prozeß der Beweisführung sowohl bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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