Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 12 (NJ DDR 1965, S. 12); Die Organisation, Anleitung und Kontrolle der statistischen Erfassung, Aufbereitung und Berichterstattung obliegt der Abteilung Statistik beim Generalstaatsanwalt. Sie verwirklicht ihre Aufgaben mit Hilfe der Referate Statistik bei den Staatsanwälten der Bezirke. Die Referate Statistik sichern für ihren Bereich die exakte und einheitliche Kriminalstatistik gemäß den zentralen Weisungen und Richtlinien. Sie üben im Hinblick auf die ordnungsgemäße statistische Erfassung und Berichterstattung die unmittelbare Anleitung und Kontrolle gegenüber den Rechtspflegeorganen im Bezirk aus. Dabei stützen sie sich auf die Staatsanwaltschaften in den Kreisen. Die Leiter der Rechtspflegeorgane in den Kreisen und Bezirken sind dafür verantwortlich, daß die Dokumente der statistischen Erfassung und Berichterstattung von den dazu bestimmten Mitarbeitern ihrer Dienststellen richtig, vollständig und in allen dafür vorgesehenen Fällen ausgefüllt und zu den festgesetzten Zeiten eingesandt werden. Der Generalstaatsanwalt sichert einen regelmäßigen statistischen Informationsdienst mit feststehenden Kennziffern für alle anderen zentralen Rechtspflegeorgane. Seine Abteilung Statistik übermittelt auf Anforderung auch kurzfristig einzelne statistische Angaben, soweit diese erfaßt worden sind. Außerdem ist die jederzeitige Einsicht in das gesamte Tabellenwerk sowie in die statistischen Urbelege durch Beauftragte der zentralen Rechtspflegeorgane gewährleistet. Die Abteilung Statistik beim Generalstaatsanwalt übernimmt schließlich auch die Ausarbeitung statistischer Analysen und Studien als Arbeitsmaterial für Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Berichte und Analysen zentraler Rechtspflegeorgane nach dem Auftragsprinzip. Solche Arbeiten sollen aber in der Regel bereits zu Beginn eines Halbjahres gelegentlich der Arbeitsplanung in Auftrag gegeben werden. Es ist klar, daß umfangreiche statistische Untersuchungen und Auswertungen, die zumeist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sind, rechtzeitig geplant werden müssen. Eine gleiche Regelung ist auch für die statistische Infor- mation der Rechtspflegeorgane in den Bezirken durch die Staatsanwälte der Bezirke und ihre Referate Statistik getroffen worden. Mit diesen Referaten sind erstmalig Einrichtungen geschaffen worden, die auch den Rechtspflegeorganen in den Bezirken eine umfassende und qualifizierte Arbeit mit der Statistik ermöglichen. Da der neugeschaffene statistische Apparat der Staatsanwaltschaft aus der Zusammenlegung der Mittel und Planstellen verschiedener Rechtspflegeorgane resultiert, ist es notwendig, in seine Arbeit auch die Gerichtsstatistik in Straf-, Zivil-, Familien und Arbeitsrechtssachen und zu sonstigen Gebieten der Gerichtstätigkeit eir.zubeziehen. Das liegt zugleich im Interesse eines rationellen und koordinierten statistischen Berichtswesens in der Rechtspflege überhaupt. Für diese Statistiken wurde ein ähnliche Regelung getroffen, wie sie für die Kriminalstatistik gilt, deren wesentliche Grundsätze oben erläutert worden sind. Inhalt, Umfang und Berichtszeiten für diese Statistiken werden ausschließlich von den für den sachlichen Bereich zuständigen Rechtspflegeorganen bestimmt. Diese und die ihnen nachgeordneten Organe tragen auch die Verantwortung für die aus den statistischen Ergebnissen zu ziehenden Schlußfolgerungen. Um den Rechtspflegeorganen in den Kreisen eine für die verschiedensten Bedürfnisse schnell, differenziert und wiederholt auswertbare Tatsachensammlung zu schaffen, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1965 bei den Staatsanwälten der Kreise eine Kerblochkartei geführt, die alle Strafrechtsverletzer, deren Verfahren zum Abschluß gekommen ist (Täter), mit den wesentlichen Angaben zur Person, zu den Tatorten und Tatumständen nach besonderen Richtlinien erfaßt3. Die Gerichte und die Dienststellen der Kriminalpolizei in den Kreisen können in die Kerblochkartei der Staatsanwaltschaft für analytische und informatorische Zwecke Einsicht nehmen. 1 Wegen der Einzelheiten darf hier auf die einschlägigen amtlichen Anweisungen und Dokumente verwiesen werden. Zur Diskussion HARRY BREDERNITZ, Lehrstuhl Arbeitsrecht am Institut für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Einbeziehung Dritter als Partei in das arbeitsrechtliche Verfahren Gegenwärtig unternehmen alle Gerichte intensive Anstrengungen, um die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Tätigkeit zu erhöhen1. Ein wichtiges Mittel der Kammern für Arbeitsrechtssachen zur Aufdeckung und Beseitigung der Ursachen von Arbeitskonflikten ist die Einbeziehung Dritter als Partei in das Verfahren gern. § 22 AGO. Neben anderen prozessualen und außerprozessualen Einflußmöglichkeiten wie Urteil, Kritikbeschluß, Empfehlung u. a. dient die Einbeziehung Dritter den Gerichten dazu, die Ursachen von Arbeitskonflikten aufzudecken und gerechte Entscheidungen zu treffen. Gegenwärtig wird von ihr allerdings wenig Gebrauch gemacht. Die Einbeziehung Dritter als Partei ist bisher vornehmlich in Verfahren über die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen praktisch geworden. Untersuchungen auf diesem Gebiet der Rechtsprechung haben ergeben, daß die Gerichte ihren Aufgaben zum Schutze des sozialistischen Eigentums, zur Verbesserung der Leitungstätigkeit in den Handelsbetrieben und zur Be- 1 Vgl. Reinwarth, „Aufgaben der Zivilgerichte bei der Durchsetzung des Hechtspflegeerlasses", NJ 1964 S. 129. wußtseinsentwicklung der Werktätigen häufig nicht voll gerecht werden. In der Arbeit der Handelsorgane vorhandene Leitungsmängel verleiten manche Kammern für Arbeitsrechtssachen beispielsweise dazu, die Ursachenforschung bei Handelsverlusten nur oberflächlich zu betreiben. Es werden Erscheinungen deutlich, in denen ein gewisses Vorurteil der Gerichte gegen die Arbeit der Handelsorgane erkennbar ist. Diese Gerichte verkennen, daß ihre wichtigste Aufgabe die Erforschung der objektiven Wahrheit in bezug auf die Ursachen des Arbeitskonflikts ist und daß sie alle prozessualen und außerprozessualen Mittel einsetzen müssen, um gemeinsam mit den am Verfahren Beteiligten die Ursachen für Handelsverluste aufzudecken und Maßnahmen zu deren Beseitigung und damit zum wirksamen Schutz des sozialistischen Eigentums einzuleiten2. Dazu gehört auch die Einbeziehung Dritter als Partei. Das Oberste Gericht mußte zu einigen Unzulänglich- 2 Vgl. Bredernitz Kunz, „Für eine höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeitsrechtsprechung bei der Bekämpfung von Inventurdifferenzen im Handel“, NJ 1964 S. 357 ff. (S. 359) und BG Potsdam, Beschluß vom 31. März 1964, NJ 1964 S. 377. 12;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 12 (NJ DDR 1965, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 12 (NJ DDR 1965, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Verfahren umfaßt das vor allem die Entlarvung und den Nachweis möglicher Zusammenhänge der Straftat zur feindlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sowie ihre Bürger negative Folgen hervorrufen. Zu den wichtigsten Erscheinungsformen des Mißbrauchs gehören Spionageangriffe gegen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die Verbreitung subversiver Propaganda, die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Beweisführungsmoßnohraen zu gewähren. Alle Potenzen der Ermittlungsverfahren sind in der bereits dargelegten Richtungaber auch durch zielstrebige öffentlich-keits- und Zersetzungsmaßnahmen zur Lösung der Aufgaben der vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bearbeitung der Feindtätigkeit. Sie ist abhängig von der sich aus den Sicherheitserfordernissen ergebenden politisch-operativen Aufgabenstellung vor allem im Schwerpunktbereich.

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