Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 117

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 117 (NJ DDR 1965, S. 117); Bevölkerung, und zwar durch die Nutzung des Gebrauchswerts der einzelnen Gegenstände. Ihre Bestimmung besteht nicht darin, nachdem sie aus dem Arbeitseinkommen erworben wurden, zeitweilig wieder in Geld verwandelt zu werden, weil sie während dieser Zeit ihrem eigentlichen Verwendungszweck entzogen sind. Deshalb sollten wir uns zur Überwindung von persönlichen Notlagen auf die eingangs erwähnten Möglichkeiten beschränken. Die persönliche Solidarität der Bürger untereinander, die sich ständig weiterentwickelt, dürfte * in Verbindung mit den weitreichenden staatlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten ausreichen, zeitweilige Not zu überwinden. Muß allein schon aus. diesen Feststellungen und Überlegungen heraus die gesellschaftliche Bedeutung der Pfandleihanstalt in der heutigen Zeit bezweifelt werden, so ergibt sich ihre Überlebtheit aus weiteren Erfahrungen bei der Ermittlung strafbarer Handlungen. Im Zusammenhang mit einigen bedeutenden Strafverfahren in Berlin wurde festgestellt, daß das Diebesgut fast ausschließlich auf der Pfandleihanstalt umgesetzt wurde. Bei den Tätern handelt es sich um junge Bürger, die in keinem Arbeitsrechtsverhältnis standen oder ihre Arbeitsstellen häufig wechselten und sich jeglicher gesellschaftlichen Einflußnahme entziehen konnten. Zur Bestreitung des Lebensunterhalts, vorwiegend aber für sog. Festlichkeiten und Trinkgelage, wurden Wohnungen oder parkende Pkws geplündert oder ausgeliehene Gegenstände unterschlagen. Die so erworbenen Gegenstände wurden auf der Pfandleihanstalt verpfändet. Trotz verstärkten Bemühens der dort Tätigen war das nicht ganz zu verhindern. Immerhin ist der größte Teil des Diebesgutes nicht besonders gekennzeichnet und der Täter als solcher nicht erkennbar. Hinzu kommt, daß der Eigentumsnachweis besonders bei den sog. Faustpfändern nicht gefordert werden kann, zumal es nicht üblich ist, bei solchen Gegenständen des täglichen Bedarfs die erforderlichen Belege über Jahre hinaus aufzubewahren. Im Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit der Pfandleihanstalt und dem Magistrat von Groß-Berlin wurden einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Wachsamkeit auf der Pfandleihanstalt und zur besseren Kennzeichnung der Gegenstände aus dem Ausleihdienst eingeleitet, die aber nicht alle begünstigenden Faktoren für den Ab- satz des Diebesgutes und damit auch für die Begehung solcher strafbarer Handlungen ausräumen konnten. Aus einer Analyse der genannten Straftaten wurde folgendes sichtbar: Unter unseren heutigen gesellschaftlichen Bedingungen wird es immer schwerer, ja fast aussichtslos, zahlungswillige und auch zahlungsfähige Hehler sofort nach Begehung der Verbrechen zu finden. Die Täter sind aber interessiert, die Gegenstände so schnell wie möglich loszuwerden. Das Diebesgut selbst ist für sie wertlos, da es ihnen nicht um materielle Werte, sondern um den Erlös daraus geht. Gerade deshalb bietet die ihnen verbliebene Möglichkeit der Pfandleihanstalt einen Anreiz, Eigen- tumsdelikte zu begehen. Das wurde im Ermittlungsverfahren wiederholt durch die Täter bestätigt. Die verbrechensbegünstigenden Faktoren, die im Zusammenhang mit der Pfandleihanstalt stehen, können deshalb nicht durch einzelne zusätzliche organisatorische Maßnahmen beseitigt werden, sondern u. E. nur durch die Abschaffung dieser Einrichtung. Es ist nicht einzusehen, warum eine solche Einrichtung, die keinen gesellschaftlichen Nutzen mehr hat, aufrechterhalten werden soll, zumal sie in den meisten Kreisen der DDR nicht mehr existiert und von der Bevölkerung auch nicht vermißt wird. Dr. JOACHIM COHRING und ROLF BE1NAROWITZ, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin Klärung der Eigentumsverhältnisse durch das Staatliche Notariat Das Staatliche Notariat Malchin hat nach Absprache mit den örtlichen Organen damit begonnen, die Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft des Kreises planmäßig und systematisch zu klären. Zunächst überprüften wir in einer kleineren Gemeinde gemeinsam mit dem Bürgermeister die Eigentümerkartei des Liegenschaftsdienstes. Dabei ging es um die Klärung folgender Fragen: Lebt der in der Eigentümerkartei verzeichnete Bürger noch? Wenn nicht, wer sind seine Erben? Wer wohnt im Hausgrundstück? Wer brachte den landwirtschaftlichen Grundbesitz in die LPG ein? Würde bei einer evtl. Erbauseinandersetzung dieser Miterbe das Grundstück übernehmen? Wir stellten sieben ungeklärte Eigentumsverhältnisse fest. Daraufhin sahen wir die Grundbuchhefte ein und überprüften an Hand der Namenkartei und der früheren Nachlaßregister, ob bereits Nachlaßvorgänge der verstorbenen Grundstückseigentümer vorhanden sind. Je nach Lage des Falles setzten wir uns daraufhin mit den als Erben in Frage kommenden Bürgern in der Regel mit dem Miterben, der im Nachlaßgrundstück wohnte in Verbindung und stellten ihnen die Notwendigkeit der Klärung der Eigentumsverhältnisse dar. Aussprachen mit den Bürgern ergaben, daß diese überwiegend selbst ein Interesse an der Klärung hatten, sich jedoch nur nicht über den Weg im klaren gewesen waren. Bei den Aussprachen mit den Bür- gern ging es darum, neben der Erbauseinandersetzung a) das Grundbuchheft zu bereinigen; b) den Beteiligten zu zeigen, daß eine rechtzeitige notarielle Testamentserrichtung zur Sicherung der Rechte der Bürger beiträgt; c) bestehende Nutzungsverhältnisse über Wirtschaftsgebäude zwischen LPG und Mitglied durch Abschluß eines schriftlichen NutzungsVertrages zu festigen. Zur Aufklärung der Bürger und zur Erleichterung unserer Arbeit schrieben wir über unsere Tätigkeit in der Kreispresse und berichteten vor den örtlichen Räten. Das erhöhte die Bereitschaft der Bürger zur Mithilfe und förderte die Unterstützung unserer Arbeit durch die örtlichen Räte. Inzwischen konnten wir unsere Arbeit, über deren Dringlichkeit hier nichts ausgeführt zu werden braucht, in der vierten Gemeinde erfolgreich abschließen. Wir haben bisher 29 Fälle ungeklärter Eigentumsverhältnisse ermittelt. Es wurden daraufhin 11 Erbscheine beantragt, 13 Grundbuchberichtigungen vorgenommen und acht Verträge beurkundet. Unerledigt blieben lediglich vier Fälle, in denen die Erbfolge noch geklärt werden muß oder es uns nicht gelang, die Bürger vom Vorteil geklärter Rechtsverhältnisse zu überzeugen. Der Liegenschaftsdienst (bisher Referat Kataster) würde über diese Fälle informiert und wird sich um ihre Lösung be-' mühen. Unsere Arbeit, die wir am Wohnort 117;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 117 (NJ DDR 1965, S. 117) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 117 (NJ DDR 1965, S. 117)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten sowie er Erfordernissezur nachrichten-technischen Sicherstellung der politisch-operativen Führung zu planen. Maßnahmen des Schutzes vor Massenvernichtungsmittelri. Der Schutz vor Massenvernichtungsmitteln ist mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen.

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