Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 115

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 115 (NJ DDR 1965, S. 115); punkt ähnlicher Vorkommnisse gewesen ist. Vor der Eröffnung des Hauptverfahrens nahm das Kreisgericht Verbindung mit dem Wohnbezirksausschuß der Nationalen Front auf, in dessen Bereich die Tat geschehen war und der Täter wohnte. Dabei zeigte sich, daß bei den Ermittlungen die gesellschaftlichen Zusammenhänge der Tat nicht genügend beachtet worden waren. Der Wohnbezirk gehörte in den vergangenen Jahren zu den besten der Stadt. Es gab besonders gute Ergebnisse im Nationalen Aufbauwerk. Seit einiger Zeit wird jedoch die politische Arbeit, insbesondere mit den Jugendlichen, vernachlässigt. Die früher angesehene HO-Gaststätte, in der die Straftat geschah, hat in ihrem Niveau erheblich nachgelassen. In ihr konzentrierte sich eine Gruppe junger Menschen, die übermäßig Alkohol tranken und randalierten. Wegen der ständigen Belästigungen zogen sich immer mehr Bürger von dieser Gaststätte zurück. Die Wechselwirkung zwischen dem Nachlassen der politischen Arbeit und dem Sinken des Niveaus der Gaststätte war auch daran erkennbar, daß einige der Jugendlichen, die sich in letzter Zeit vorwiegend in der Gaststätte aufhielten, in den vergangenen Jahren aktive Aufbauhelfer waren. Auf Grund dieser Feststellungen sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, daß in Stendal die unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten, insbesondere Schlägereien, in letzter Zeit zugenommen hatten, bestand die Zielsetzung des Verfahrens darin, unter Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte eine wirkungsvolle vorbeugende Tätigkeit gegen derartige Und ähnliche Straftaten zu entfalten und den Zustand in dem Wohnbezirk zu verändern. In Vorbereitung .der Hauptverhandlung wurde im Wohnbezirksausschuß und in einer Einwohnerversammlung darüber beraten, welche Schlußfolgerungen sich aus der Strafsache für die Arbeit im Wohngebiet ergeben. Im Zusammenhang mit der politischmoralischen Einschätzung der Straftat deckten die Einwohner auch kritisch die Ursachen für das Nachlassen der politischen Arbeit auf und machten gleichzeitig Vorschläge für die Verbesserung der Arbeit. Die Einwohnerversammlung beschloß, ein Mitglied des Wohnbezirksausschusses als gesellschaftlichen Ankläger zu delegieren. Um zu sichern, daß die vorgesehenen Veränderungen schnell und unbürokratisch und vor allem mit der Jugend selbst herbeigeführt werden, wandten wir uns noch vor der Durchführung des Verfahrens an die dafür zuständigen ständigen Kommissionen des Kreistags und der Stadtverordnetenversammlung sowie an die entsprechenden Abteilungen der Räte und an die FDJ-Kreislei-tung. Auch der Sekretär des Rates der Stadt als Leiter der Abgeordnetengruppe wurde in die Vorbereitung der Hauptverhandlung einbezogen, um die Volksvertreter im Wohngebiet und den Wohngebietsausschuß, in dessen Bereich der betreffende Wohnbezirk liegt, mit der Problematik des Verfahrens vertraut zu machen. Die Kommission Ordnung und Sicherheit der Stadt Stendal führte im Zusammenwirken mit dem Aktiv „Sozialistische Rechtspflege“ der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz ebenfalls vor der Hauptverhandlung eine Beratung mit allen Gaststättenleitern durch. Hier wurden die in der letzten Zeit unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten ausgewertet und konkrete Schlußfolgerungen für den Kampf gegen den übermäßigen Alkoholgenuß gezogen. An der Hauptverhandlung nahmen Vertreter aus dem Wohnbezirk und dem Betrieb des Angeklagten, Vertreter von ständigen Kommissionen sowie der Bürgermeister und der Sekretär des Rates der Stadt teil. Entsprechend einer Vereinbarung mit dem Kreisschulrat waren auch Vertreter der FDJ-Ordnungsgruppen aus mehreren Schulen anwesend. Das Gericht hatte weiterhin die Leiter verschiedener HO-Gaststätten, die in der Vergangenheit mehrfach Ausgangspunkt strafbarer Handlungen waren, und deren Gaststättenbeiräte geladen. Aus der HO-Gastätte, in der die Tat geschehen war, nahm außerdem das Bedienungspersonal an der Verhandlung teil. In der Hauptverhandlung wurden unter aktiver Mitwirkung des gesellschaftlichen Anklägers gründlich die Ursachen und begünstigenden Umstände der Tat herausgearbeitet. Die sorgfältige Vorbereitung und Durchführung dieses Prozesses unter In letzter Zeit gab es verschiedentlich Unklarheiten über die prozessualen Voraussetzungen für das Tätigwerden des Staatsanwalts in einem bei Gericht anhängigen Privatklageverfahren. So hatte in einem Privatklageverfahren ein Kreisgericht den Beschuldigten wegen Beleidigung entsprechend dem Antrag des Privatklägers aktiver Teilnahme gesellschaftlicher Kräfte und staatlicher Organe hat dazu beigetragen, daß die angestrebten gesellschaftlichen Veränderungen im wesentlichen realisiert wurden. Der Rat der Stadt hat die von der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit unterbreiteten Schlußfolgerungen zur Bekämpfung des übermäßigen Alkoholgenusses und der damit verbundenen strafbaren Handlungen bestätigt. Der Rat des Kreises hat sie verallgemeinert und den Vorsitzenden der Ständigen Kommissio-. nen Ordnung und Sicherheit der Gemeinden erläutert. Nach einiger Zeit hat sich der Rat der Stadt erneut mit den Schlußfolgerungen aus diesem Strafverfahren und der weiteren Entwicklung im Wohngebiet beschäftigt. Dieser Ratssitzung ging eine Einwohnerversammlung im Wohnbezirk voraus. Hier konnte festgestellt werden, daß insbesondere durch die gute Arbeit der Abgeordnetengruppe des Wohngebietes die kulturellen Einrichtungen im Wohnbezirk erweitert und die von der Bevölkerung mehrfach kritisierten Straßen- und Beleuchtungsverhältnisse verbessert wurden. Die Leitung des HO-Kreisbetriebes hat die betreffende HO-Gaststätte renovieren lassen und einen qualifizierten Objektleiter eingesetzt, so daß die Gaststätte zu ihrem alten Niveau zurückgefunden hat. Obwohl auf dem Gebiete der Jugendarbeit noch keine spürbaren Veränderungen eingetreten und deshalb weitere Anstrengungen notwendig sind, kann gesagt werden, daß die gesellschaftliche Zielstellung des Strafverfahrens realisiert wurde. Die aus der Vorbereitung und Durchführung dieses Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse hat das Bezirksgericht auch auf einer Beratung des Bezirkstages Magdeburg über Fragen der Ordnung und Sicherheit, an der sämtliche Direktoren der Kreisgerichte teilnahmen, dargelegt und verallgemeinert. GÜNTER HEEG und MANFRED KRAUSE. Inspekteure am Bezirksgericht Magdeburg verurteilt. Das Bezirksgericht hob das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Kreisgericht mit der Weisung zurück, die Einhaltung der Frist des § 245 StPO i. d. F. vom 2. Oktober 1952 nachzuprüfen. In der erneuten Verhandlung vor dem Kreisgericht wurde festgestellt, daß die Frist des § 245 StPO verstrichen war. Der Zur Mitwirkung des Staatsanwalts im Privatklageverfahren;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und damit auch Staatssicherheit rechtsverbindlich bestimmt. Damit ist zugleich die gesamte, auf den Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Bürger gerichtete Tätigkeit Staatssicherheit verfassungsmäßige Tätigkeit.

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