Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 114

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 114 (NJ DDR 1965, S. 114); Probleme von vornherein allseitig betrachtet und gelöst werden können. Dieser Einsatz wird im Hat des Stadtbezirks und im Rat der Stadt ausgewertet werden mit dem Ziel, die Erfahrungen in allen Wohngebieten zu verallgemeinern und einen Maßnahmeplan zu beschließen. Wir sind schon heute davon überzeugt, daß es sich dabei um Sofortmaßnahmen, aber auch um perspektivische Aufgaben handeln wird. Im Kreis Bautzen stiegen die Minusdifferenzen und Warenverluste der sozialistischen Handelsorgane, vor allem des konsumgenossenschaftlichen Handels, im Jahre 1964 an. In der ersten Zeit wurden Minusdifferenzen vielfach durch unzulässige Preiserhöhungen ausgeglichen. Der Kampf gegen diese Erscheinung, der vor allem von der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion konsequent organisiert wurde, führte zwar zu einem Absinken der Plusdifferenzen, aber gleichzeitig zu einem Anstieg der Minusdifferenzen. Dabei konzentrierten sich die Minusdifferenzen auf einzelne Handelsbereiche und hier wiederum auf bestimmte Verkaufsstellen. Die Leiter der Handelsorgane konnten in einer Kreistagssitzung, die sich mit der Entwicklung des Handels im Kreis Bautzen beschäftigte, keine ausreichende Aufklärung über die Ursachen für das Entstehen der Fehlbeträge geben. Der Kreistag kritisierte die ungenügende Leitungstätigkeit in einigen Handelsbetrieben und beschloß Maßnahmen, die vor allem die Senkung der Handelsverluste zum Inhalt haben. Dabei ist die Beratung der Rechtspflegeorgane mit Verkaufsstellenleitern und anderen verantwortlichen Mitarbeitern der Handelsbetriebe ein geeignetes Mittel, den Kampf gegen Handelsverluste wirksam zu organisieren. Die Verantwortung für die Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen tragen jedoch die Leiter der Handelsorgane. Im Jahre 1964 waren beim Kreisgericht Bautzen aus dem Bereich des sozialistischen Handels sieben Strafverfahren anhängig, davon zwei gegen Angestellte des Handels. In einem dieser Verfahren wurde an der Leitung der HO-Lebensmittel und Gaststätten Gerichtskritik geübt, weil bisher nicht regelmäßig komplexe Kontrollen stattgefunden hatten. Dadurch begab sich der Handelsbetrieb der Möglichkeit, Schließlich ist vorgesehen, im Juni 1965 eine gemeinsame Rechenschaftslegung des Rates der Stadt, des Stadtausschusses der Nationalen Front und der Stadtleitung der FDJ über die Verwirklichung der Konzeption zur Zurückdrängung der Kriminalität jugendlicher Täter durchzuführen. GÜNTER DÄHN, Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres des Rates der Stadt Magdeburg Verstöße gegen Ordnungen, Richtlinien und Anweisungen der Handelsorgane aufzudecken und Maßnahmen dagegen zu ergreifen. In diesem Verfahren wurde z. B. festgestellt, daß der Ehemann einer Verkäuferin die Inventurkontrollen durchführte. Auch die Schlüsselordnung wurde nicht eingehalten, so daß die Verkäuferin ohne Wissen der Verkaufsstellenleiterin an Sonntagen in die Verkaufsstelle gelangen und Warenumlagerungen zur HO-Gaststätte im-gleichen Ort vornehmen konnte. Dadurch hatte die Verkaufsstellenleiterin keinen Überblick über die tatsächliche Warenbewegung. Der ungenügende Überblick über die Warenbewegung und -abrechnung ist in den Handelsbetrieben des Kreises Bautzen ein wesentlicher kriminalitätsbegünstigender Faktor. In der Konsumgenossenschaft der Stadt Bautzen beispielsweise haben die Verkaufsstellenleiter weit über die vorgeschriebene Abrechnungsperiode hinaus keine Möglichkeit, ihren Warenbestand mit der Buchhaltung abzustimmen. Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Strafverfahren aus dem Bereich des Handels in unserem Kreis steht im Widerspruch zu den Handelsverlusten, die durch strafbare Handlungen entstanden sind. So begründen die Handelsbetriebe Inventurdifferenzen in Selbstbedienungsläden Die Inspektionsgruppe des Bezirksgerichts Magdeburg hat an Hand eines Strafverfahrens vor dem Kreisgericht Stendal demonstriert, wie Verfahren vorbereitet und durchgeführt werden müssen, damit sie gesellschaftlich wirksam werden: Ein 20jähriger, der im Wohngebiet als Trinker und Schläger bekannt ist, war wegen vorsätzlicher Körperver- vielfach damit, daß diese durch Kundendiebstähle entstanden seien. Diese Feststellung deckt sich aber bei weitem nicht mit der Anzahl der Anzeigen. Um den Widerspruch zu klären, hatte das Aktiv Ordnung und Sicherheit der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz in Vorbereitung der Kreistagssitzung Untersuchungen in einer Selbstbedienungsverkaufsstelle des Konsums mit den höchsten Inventurdifferenzen im Kreis vorgenommen. Obwohl in der Verkaufsstelle Kundendiebstähle tatsächlich eine große Rolle spielen, waren nur drei Anzeigen erstattet worden. Das Verkaufsstellenkollektiv, die Mitglieder des Verkaufsstellenausschusses und der Vorstand der Konsumgenossenschaft behaupteten übereinstimmend, daß Anzeigen zwecklos seien, weil sie ohnehin nicht ordnungsgemäß bearbeitet würden. Die sofortige Überprüfung durch den Kreisstaatsanwalt ergab, daß diese Kritik berechtigt war. Das Untersuchungsorgan hatte die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt, ohne weitere erzieherische Maßnahmen zu veranlassen und die Handelsorgane über die abschließende Bearbeitung zu verständigen. Die Verkäuferinnen verlangten, daß sie von der Entscheidung des Untersuchungsorgans verständigt und in die Auswertung des Verfahrens mit einbezogen werden, damit sie ihre Auffassung zu diesen Handlungen darlegen können. Trotz der Geringfügigkeit der Tat im Einzelfall darf ein Verfahren nicht leichtfertig eingestellt werden; immer sind gesellschaftliche Kräfte zur Überwindung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der geringfügigen Straftat einzubeziehen. Die fehlerhafte Praxis der Untersuchungsorgane bei der Anzeigenbearbeitung muß deshalb schnell überwunden werden, weil sie eine wirksame Bekämpfung der Kriminalität erschwert. WERNER MÜNCH, Direktor des Kreisgerichts Bautzen letzung mit tödlichem Ausgang angeklagt, weil er nach erheblichem Alkoholgenuß einen Bürger in einer HO-Gaststätte aus Eifersucht brutal zusammengeschlagen und dadurch dessen Tod herbeigeführt hatte. Die Tat hatte unter der Bevölkerung des Wohnbezirks starke Empörung ausgelöst, zumal die Gaststätte in der Vergangenheit wiederholt Ausgangs- Erfahrungen bei der Bekämpfung der Handelsverluste Erzieherisch wirksame Vorbereitung und Durchführung eines Strafverfahrens 114;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 114 (NJ DDR 1965, S. 114) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 114 (NJ DDR 1965, S. 114)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren sind. Drittens sind Maßnahmen nach dem Gesetz dann vorzunehmen, wenn die vorliegenden Informationen ein stattfindendes zu erwartendes Ereignis betreffen, das mit einer Störung Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des Rechtsver- kehrs zu fördern. Bereits vor Inkrafttreten dieses Vertrages wurde diesem Grundsatz seitens der in der Praxis konsequent Rechnung getragen.

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