Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 112 (NJ DDR 1965, S. 112); Wir können hier aus Raumgründen nur fragmentarisch einige Gegenargumente anführen: 1. Die Bindung des Maßregelrechts an die Tatbestandsverwirklichung ist in Anbetracht der Unbestimmtheit vieler Strafrechtsnormen des StGB-Entwurfs keine ausreichende rechtsstaatliche Schranke. 2. Die Verknüpfung des Zweckgedankens im Strafrecht mit der Schuld- und Sühnedoktrin ist nicht in der Lage, richterliche Willkürentscheidungen auszuschließen, wie überhaupt die ethische Begründung des Strafen- und Maßregelsystems selbst nach bürgerlicher Auffassung äußerst fragwürdig ist. Lange ist sogar bestrebt, die Schranke der Zurechnungsfähigkeit zu überspringen. 3. Der im westdeutschen StGB-Entwurf vorgeschlagene Anwendungsbereich der Maßregeln hat sich erweitert; auch soll eine Intensivierung im Hinblick auf Vielgestaltigkeit und Dauer eintreten. Erweiterungstendenzen zeichnen sich selbst bei der von Lange bemühten Sicherungsverwahrung ab, wobei er willkürlich Einzelfaktoren herausgreift und damit das Gesamtbild verzerrt. 4. Der StGB-Entwurf enthält eine ganze Reihe von Regelungen, die einen politischen Mißbrauch der Maßregeln begünstigen. Damit ergibt sich, daß das Maßregelrecht im westdeutschen StGB-Entwurf faktisch auf eine doppelte Bestrafung hinausläuft, die nach dem Bonner Grundgesetz verfassungswidrig ist. Dr. Helmut Ostmann 16. März 1897 21. Januar 1965 Am 21. Januar verstarb nach langer, schwerer Krankheit unser verehrter Genosse Dr. Helmut Ostmann. Mit ihm ist ein hervorragender sozialistischer Jurist und Staatsfunktionär aus unserer Mitte gerissen worden. Helmut Ostmann gehörte zu den Pionieren der ersten Stunde. Er stellte sofort nach der Zerschlagung des Faschismus seine umfangreichen juristischen Kenntnisse für den Aufbau einer neuen, antifaschistisch-demokratischen Rechtsordnung zur Verfügung, die den Interessen des werktätigen Volkes dient. Als Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg hat er von 1946 an einen konsequenten Kampf gegen Nazi- und Kriegsverbrecher, gegen Schieber und Spekulanten, gegen Saboteure des Aufbaus in der damaligen sowjetischen Besatzungszone geführt. Zugleich hat er sich große Verdienste um die Ausbildung und den Einsatz von Volksrichtern und Volksstaatsanwälten erworben. 1951 wurde Helmut Ostmann zum Leiter der damaligen Hauptabteilung Kassation und Rechtsmittel beim Generalstaatsanwalt der DDR ernannt. In dieser Funktion hat er den Anstoß zu einer Reihe von Grundsatzentscheidungen des Obersten Gerichts gegeben. Im Jahre 1953 übernahm Helmut Ostmann die Leitung der Hauptabteilung Gesetzgebung im Ministerium der Justiz, und seit 1960 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Berater des Ministers. Es gibt wohl keine wichtige Arbeit des Ministeriums, die nicht durch die reichen Lebenserfahrungen und das fundierte Wissen Helmut Ostmanns entscheidend bereichert wurde. Unter seiner sachkundigen Leitung und persönlichen aktiven Mitwirkung entstanden viele bedeu- tende Gesetze und andere Normativakte, wie z. B. Rechtshilfeverträge mit anderen sozialistischen Staaten, das Strafrechtsergänzungsgesetz, das Richterwahlgesetz, die Eheverordnung und die Eheverfahrensordnung. Auch die gegenwärtigen Gesetzgebungsarbeiten auf dem Gebiet des Familienrechts, des Strafrechts und des Strafprozeßrechts gründen sich mit auf viele fruchtbare Gedanken und Vorarbeiten Helmut Ostmanns. Neben seiner verantwortungsvollen Aufgabe als Staatsfunktionär hat Helmut Ostmann auch viele Jahre lang aktiv als Mitglied der Redaktionskollegien der Zeitschriften „Neue Justiz" und „Staat und Recht" gewirkt. In zahlreichen Arbeiten hat er grundsätzliche Probleme der Gesetzgebung und der Rechtsprechung behandelt, z. B. die Methodik der Gesetzesanwendung, die Funktion der Ordnungsstrafe im sozialistischen Recht, die Grundsätze sozialistischer Rechtshilfeabkommen, die Überwindung des bürgerlichen Anspruchsdenkens im sozialistischen Zivilrecht u. a. m. Mit seinen vielseitigen geistigen Interessen, seinem ausgeprägten Verantwortungsbewußtsein, seinem unermüdlichen Fleiß und seiner wissenschaftlichen Arbeitsweise ist Helmut Ostmann vielen jungen Juristen, die mit ihm Zusammenarbeiten durften, ein großes Vorbild. Seine Prinzipienfestigkeit, seine Kameradschaftlichkeit und seine persönliche Bescheidenheit haben ihm überall Anerkennung und Achtung verschafft. Helmut Ostmanns Leben und Arbeit werden weiterwirken in unserem Kampf für Frieden und Sozialismus. 112;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 112 (NJ DDR 1965, S. 112) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 112 (NJ DDR 1965, S. 112)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Mitwirkung im Strafverfahren durch das Untersuchungsorgan verfolgt das Ziel, objektiv alle beund entlastenden Umstände zur Straftat gleichermaßen festzustellen und die gerechte Beurteilung der Tat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Im sozialistischen Strafreoht gilt der Grundsatz des Tatprinzips, ohne keine Straftat. Oie Analyse der Tatbegehung bestirnter Straftaten ist von grundlegender Bedeutung für die Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung der Aktivitäten des Feindes, der von ihm organisierten und durchgeführten Staatsverbrechen, als auch im Kampf gegen sonstige politisch-operativ bedeutsame Straftaten.

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