Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1965, Seite 11

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 11 (NJ DDR 1965, S. 11); nauen Überblick über, den Teil der Kriminalität und seine Entwicklung, der im Ergebnis der Strafverfahren festgestellt wurde. Es liegt auf der Hand, daß ein solches einheitliches Material über die Kriminalität im Gegensatz zur herkömmlichen Statistik wesentlich zuverlässiger ist und den Zustand beseitigen hilft, daß oft mehr über den Aussagewert der einen oder änderen-Zahl aus verschiedenen Statistiken gestritten wurde als über die Entwicklungstendenzen der Kriminalität und ihre Ursachen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß die Beratungen der Arbeitsgruppe zu dieser Problematik auf die guten Erfahrungen gegründet werden konnten, die bereits mit der gemeinsamen Kriminalstatistik der Rechtspflegeorgane seit dem Jahre 1960 gesammelt wurden. Bekanntlich wurden schon mit dieser Statistik die Beschuldigten nach gleichen Grundsätzen erfaßt. Die neue Kriminalstatistik grenzt jetzt auch begrifflich noch eindeutiger ab zwischen Beschuldigten, die nach dem Ergebnis des Strafverfahrens (gleichgültig, in weichem Stadium) strafrechtlich nicht verantwortlich waren, und solchen, deren Schuld im strafrechtlichen Sinne festgestellt wurde (Täter). Die Verfahrensergebnisse werden differenziert ausgewiesen. Insoweit darf auf die einschlägigen statistischen Anweisungen und Unterlagen verwiesen werden. Die Straftatenzählung fußt nun erstmalig auf den gleichen Prinzipien. Dabei mußte natürlich definiert werden, was unter einer Straftat zu verstehen ist. Darauf ist hier noch kurz einzugehen. Ein von mehreren Tätern verübtes kriminelles Delikt wird als eine Straftat gezählt. Es soll das Vorkommnis und nicht der Tatbeitrag des einzelnen Täters gezählt werden. Bei Mittäterschaft (§ 47 StGB) soll es gleichgültig sein, ob jeder Täter die im Strafgesetz beschriebene Handlung voll verwirklicht hat oder ob der Straftatbestand erst durch die einzelnen Tatbeiträge arbeitsteilig erfüllt wurde. Auch die Handlung des Anstifters oder Gehilfen (§§ 48, 49 StGB) soll nicht als besondere Straftat gezählt werden. Die Beteiligten werden ja auf jeden Fall als Täter nach der Teilnahmeform erfaßt. Demgegenüber werden selbstverständlich die Straftaten des Begünstigers oder Hehlers (§§ 257 ff. StGB) als selbständige Delikte erfaßt. Bei Tateinheit (§ 73 StGB) wird nur eine, und zwar die entsprechend der gesetzlichen Regelung schwerste Straftat gezählt. Dies entspricht auch der Realität, denn es handelt sich tatsächlich nur um eine Handlung. Dauerdelikte werden als eine Straftat erfaßt. Dabei soll der Zeitraum gleichgültig sein. Es ist auch unerheblich, ob es zwischendurch Unterbrechungen gegeben hat, ob also beispielsweise ein Unterhaltsverpflichteter eine Zeitlang nicht, dann wieder regelmäßig und danach wiederum nicht oder nicht im vollen Umfang seine Verpflichtungen erfüllt hat. Gleichartige Delikte, auf die die Merkmale des Fortsetzungszusammenhangs zutreffen, werden statistisch als eine Straftat ausgewiesen. Diese Festlegung beruht auf folgenden Erwägungen: Erstens kann die statistische Aussage stark entstellend wirken, wenn jede Einzelhandlung so, wie sie sich in der Realität zugetragen hat, als besondere Straftat ausgewiesen würde (z. B. im Falle des Diebstahls oder der Unterschlagung in einer Verkaufsstelle, wenn der Täter über lange Zeit kleinere Beträge aus der Ladenkasse entwendete). Zweitens ist in solchen Fällen die Anzahl der Einzelhandlungen oft nicht genau feststellbar, so daß die Straftatenzahl an den verschiedenen Orten von der Möglichkeit abhängig sein würde, solche exakten Feststellungen zu treffen. Die Arbeitsgruppe war sich dessen bewußt, daß mit der beschlossenen Regelung das Anliegen, die Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Lebens durch straf- bare Handlungen festzustellen, nicht konsequent verwirklicht wird (z. B. im Falle von Laubeneinbrüchen oder Fahrraddiebstählen). Dennoch hat sie sich zu dieser Regelung entschlossen, weil differenziertere Erfassungsbestimmungen mit Rücksicht auf die sehr unterschiedlichen Straftatbestände derart viele Einzel- und Ausnahmeregelungen erforderlich gemacht hätten, daß ihre einheitliche Beachtung kaum gewährleistet werden könnte. Als besondere Straftaten sind also praktisch nur die in Tatmehrheit begangenen kriminellen Handlungen (§ 74 StGB) zu erfassen. Es sind noch einige Bemerkungen zum Erfassungszeitpunkt nötig. Im Sinne der statistischen Regelung gelten auch die vorläufigen Einstellungen nach §§ 159 und 165 StPO als abschließende Verfahrensergebnisse. Soweit diese Verfahren mit der Entdeckung oder Ergreifung der Täter später ihren Fortgang finden, wird nur das erneute Verfahrensergebnis, nicht jedoch die bereits statistisch erfaßte Straftat gezählt. Spätere Ergebnisse auf Grund der Kassation einer rechtskräftigen Entscheidung oder infolge eines Wiederaufnahmeverfahrens (§§ 317 ff. StPO) bleiben unberücksichtigt. Der Erfassungszeitpunkt kann selbstverständlich nicht auf ungewisse Zeit hinausgeschoben werden. Nachträgliche Berichtigungen der Statistik sollen vermieden werden, weil sonst über Jahre hin keine endgültigen statistischen Ergebnisse erreichbar sind. Außerdem sind die genannten Falle zahlenmäßig derart gering, daß später eventuell anderslautende Ergebnisse die statistische Aussage kaum beeinflussen. Gleiches gilt für die Sachen, die an Konflikt- oder Schiedskommissionen abgegeben werden. Hier ist als Erfassungszeitpunkt die Übergabe festgelegt, ohne Rücksicht auf die in besonderen Dokumenten später ausgewiesenen Ergebnisse der Beratungen der gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege. Für die statistische Erfassung sind unterschiedliche Zählblätter vorgesehen. Straftaten, zu denen die Täter nicht ermittelt werden konnten, werden mit einem besonders dafür eingerichteten Zählblatt erfaßt. Ein weiteres Zählblatt ist für Beschuldigte bestimmt, die strafrechtlich nicht verantwortlich waren. Schließlich ist für die Täter und die von ihnen begangenen Straftaten ein besonderes Zählblatt vorgesehen. Zur Organisation der statistischen Arbeit Die Abkehr von den herkömmlichen Ressortstatistiken ist gleichbedeutend mit einer straffen Zentralisierung der gesamten Kriminalstatistik, weil nur dadurch eine in jeder Beziehung einheitliche statistische Erfassung zu sichern ist. Deshalb bestimmt eine gemeinsame Anweisung der Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane, daß die Kriminalstatistik der DDR mit Wirkung vom 1. Januar 1965 unter alleiniger Verantwortung des Genera istaatsan waits geführt wird. Die Kriminalpolizei führt künftig nur noch eine Statistik, die vornehmlich operativen Zwecken dient, z. B. auf die Bedürfnisse der besseren Aufklärung von Straftaten und der Täterermittlung zugeschnitten ist. Dadurch können vor allem die Entwicklungstendenzen der verschiedenen Rechtsverletzungen, Brennpunkte usw. schnell erkannt und aufgedeckt werden. Dagegen dient die Kriminalstatistik als gemeinsames Arbeitsmaterial der Rechtspflegeorgane der umfassenden und tiefgründigen Analyse der Kriminalität und der Wirksamkeit des Kampfes gegen Straftaten über längere Zeiträume. Um zu sichern, daß die Kriminalstatistik den Bedürfnissen aller Rechtspflegeorgane gerecht wird, soll beim Generalstaatsanwalt ein Beirat für Statistik gebildet werden. Ihm werden Beauftragte aller zentralen Rechtspflegeorgane sowie Vertreter der Strafrechtswissenschaft angehören. 11;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 11 (NJ DDR 1965, S. 11) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 11 (NJ DDR 1965, S. 11)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge.

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