Dokumentation Neue Justiz (NJ), 19. Jahrgang 1965 (NJ 19. Jg., Jan.-Dez. 1965, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-784)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Seite 579 (NJ DDR 1965, S. 579); ?die Taetigkeit der Justitiare im Bereich des Volkswirtschaftsrates vom 9. November 1963 (GBl. II S. 765) erfasst, wonach die Justitiare die fuer die Taetigkeit der Betriebe wichtigen gesetzlichen Bestimmungen zu propagieren und zu erlaeutern sowie durch geeignete Arbeitsmethoden die zustaendigen Mitarbeiter in allen rechtlichen Fragen zu qualifizieren haben. Die Justitiare haben viele Moeglichkeiten, darauf hinzuwirken, dass die Probleme des Rechts und der Rechtspflege sinnvoll in das Bildungssystem und die Qualifizierung in den sozialistischen Betrieben eingefuegt werden. In den Aussprachen mit den Lehrlingen kam es mir vor allem darauf an, sie zum Nachdenken anzuregen und ihnen besonders an Hand von Beispielen aus dem Betriebsgeschehen deutlich zu machen, dass die Einhaltung unserer Gesetze und die Erziehung von Rechtsverletzern Sache aller Buerger und natuerlich auch der Jugend ist. Wir haben z. B. ueber die Jugendpolitik in beiden deutschen Staaten, ueber das Anliegen des Rechtspflegeerlasses und Das rasche Anwachsen der wissenschaftlichen Erkenntnisse verlangt, dass die Ausbildung der Studenten entsprechend den hoeheren Anforderungen veraendert und vervollkommnet wird. Die Juristen-Fakultaet der Karl-Marx-Universitaet Leipzig ist in der letzten Zeit dazu uebergegangen, zwei neue Formen der Ausbildung zu verwirklichen : 1. Abschluss von Foerderungsvertraegen der Institute mit begabten Studenten Die Foerderungsvertraege enthalten Besonderheiten der Ausbildung, z. B. den vorfristigen Abschluss des Studiums, die Befreiung von bestimmten Lehrfaechern und Pruefungen, damit sich die Studenten auf ihre Spezialgebiete konzentrieren und sich hier umfangreichere und tiefere Kenntnisse aneignen koennen. Diese Studenten nehmen an Institutssitzungen teil, in denen spezielle Probleme ihres Fachgebiets behandelt werden, sie sind an Forschungsvorhaben des Instituts beteiligt und schreiben kleinere wissenschaftliche Arbeiten darueber. Bei diesen Vorhaben werden sie durch den Direktor oder einen Mitarbeiter des Instituts unterstuetzt. Die Foerderungsvertraege sollen in den meisten Faellen dazu fuehren, dass diese Kader nach Abschluss des Studiums in kuerzester Frist promovieren und dann in die Praxis gehen. ueber die Jugendschutzverordnung gesprochen. Den Lehrlingen wurde bewusst, dass es falsch verstandene Kameradschaft ist, wenn Straftaten oder andere Rechtsverletzungen von Kollegen nicht aufgedeckt und die beguenstigenden Bedingungen solcher Handlungen nicht beseitigt werden. Die Diskussionen zeigen, dass die Jugendlichen grosses Interesse an rechtlichen Fragen, auch aus dem Bereich des Arbeits- und des Familienrechts, haben, dass es aber vielfach noch Unklarheiten oder Vorurteile gegen die Arbeit der Rechtspflegeorgane zu ueberwinden gibt. Deshalb kann durch die rechtspropagandistische Taetigkeit des Justitiars dazu beigetragen werden, das Rechtsbewusstsein der jungen Menschen und ihr Vertrauen zu den statlichen Organen zu festigen. Die verantwortlichen Organe der Volksbildung sollten pruefen, ob nicht Rechts Probleme generell in die Unterrichtsplaene der Lehrausbildung aufgenommen werden muessten. RUDOLF DORRE, Justitiar im VEB Plasthalbzeuge Goelzau (kreis Koethen) 2. oeffentliche Verteidigung der Thesen von Diplomarbeiten Die Institute der Juristen-Fakultaet gehen mehr und mehr dazu ueber, von den Studenten Thesen zu ihren Diplomarbeiten anfertigen zu lassen, die diese vor Vertretern der zentralen und oertlichen Justizorgane, der Organe der Volkspolizei sowie vor Wissenschaftlern verteidigen. In den Diplomarbeiten werden Teilprobleme aus den Forschungsaufgaben des Instituts behandelt. Verschiedene Gerichtsmediziner werden von Gerichten gefragt, ob sie in der Lage sind, erweiterte Vaterschaftsgutachten zu erstatten. Wir haben das Verfahren bereits eingehend erlaeutert1 * und wenden es seit Jahren an. Darueber hinaus ist zu ergaenzen, dass auch das MN-System sehr wohl zu einem erweiterten Vaterschaftsgutachten Anlass geben kann, wenn man beruecksichtigt, dass es (von * Prokop. Lehrbuch der gerichtlichen Medizin, Berlin 1960. S. 297 ff.; Prokop/ Duerwald. ?Das .erweiterte* blutgruppenserologische Vaterschaftsgutachten innerhalb des Bh-Systems unter Anwendung der WIENEHschen Vererbungstheorie", Das Deutsche Gesundheitswesen 1958, Heft 26, S. 802. Das Institut fuer Strafrecht hat bisher drei solche Verteidigungen durchgefuehrt. Sie waren sowohl fuer die Studenten als auch fuer die Vertreter der Justizorgane wertvoll, weil in gruendlicher Arbeit sehr viele Fakten zusammengetragen und Verallgemeinerungen getroffen wurden, die fuer die Rechtsprechung und auch fuer die theoretische Klaerung einiger Fragen bedeutungsvoll sind. So fanden beispielsweise die Thesen einer Arbeit ueber Probleme der Fahrlaessigkeit bei Verkehrsdelikten vor allem deshalb Zustimmung, weil hier auf hohem wissenschaftlichem Niveau die wesentlichen Ursachen und beguenstigenden Bedingungen fuer fahrlaessig herbeigefuehrte Verkehrsdelikte mit Personenschaden herausgearbeitet wurden und die Praktiker wertvolle Hinweise fuer ihre Arbeit erhielten. Im Verlaufe der Diskussion ueber die Thesen wurden konstruktive Vorschlaege fuer die Zusammenarbeit verschiedener Wissenschaftszweige auf diesem Gebiet entwickelt. Gleichermassen wertvoll fuer die Forschung und Praxis sind die zwei anderen Diplomarbeiten, die sich mit Problemen der Sexualdelikte befassen. Die Studenten haben auch hier umfangreiche Untersuchungen ueber die Ursachen und beguenstigenden Bedingungen dieser Deliktsgruppe gefuehrt und wichtige Hinweise fuer die Bekaempfung der Sexualdelikte gegeben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich diese neuen Formen der praxisverbundenen wissenschaftlichen Ausbildung der kuenftigen Juristen, obwohl sie erst kurze Zeit an der Fakultaet wirksam geworden sind, bereits bewaehrt haben. JOSEF BISCHOF, Persoenlicher Referent des Ersten Stellvertreters des Rektors der Karl-Marx-Universltaet Leipzig Untergruppen anderer Art abgesehen) zwei verschiedene M-Gene gibt, naemlich MS und Ms und von den N-Genen NS und Ns. Die an M bzw. N im Sichtbild assoziierten Faktoren S und s sind also genetisch gesteuert. Die Anwendung ergibt sich aus folgendem Fall: Praesumptivvater Mutter MNS Ns Kind MNS Eine Betrachtung der Blutformel ergibt vorerst, dass das Kind von seinem Erzeuger M und S mittels eines Gens MS ererbt haben muss. Neue Formen der juristischen Ausbildung Zum erweiterten Vaterschaftsgutachten Ergaenzende Bemerkungen zu Hansen in NJ 1965 S. 329 f. 579;
Dokument Seite 579 Dokument Seite 579

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 19. Jahrgang 1965, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Die Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1965 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 19. Jahrgang 1965 (NJ DDR 1965, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1965, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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