Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 97

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 97 (NJ DDR 1964, S. 97); NUMMER 4 JAHRGANG 18 ZEITSCHRIF NEUEJIISTiiz T FÜR RECHT UND RECHTSWI BERLIN 1964 2. FEBRUARHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT PETER PRZYBYLSKI, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zum Charakter der Aggressionshandlungen gegen die Staatsgrenzen der DDR Die Aggression ist eine typische und zugleich die gefährlichste Äußerungsform der Politik des Imperialismus. Eroberungskriege wie auch andere Formen der Aggression haben ihre Wurzeln im Wesen der Ausbeutergesellschaft. Sie werden geplant, vorbereitet und provoziert zum Zwecke der Sicherung des Maximalprofits der an der Rüstungsproduktion beteiligten Moropole A.uch unter den Bedingungen der modernen Epoche, da der Krieg auf Grund des internationalen Kräfteverhältnisses keine schicksalhafte Unvermeidbarkeit mehr darstellt, hat der Imperialismus seine aggressive Natur nicht eingebüßt. In der Politik der westdeutschen Bundesrepublik bestätigt sich diese Erkenntnis in besonders krasser Weise. Die Sicherung der Staatsgrenzen der DDR ■ diente der Wahrung des Friedens Von Anbeginn trachtete der in Westdeutschland restaurierte deutsche Imperialismus nach der gewaltsamen Revision der Ergebnisse des zweiten Weltkriegs. Im Vordergrund seiner politischen und militärischen Planung stand die Vernichtung des ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staates durch die Politik der Stärke, der Revanche und der Aggression. Diese Bestrebungen erreichten im Sommer des Jahres 196i ihren bisherigen Höhepunkt. Durch systematisch organisierten Menschenhandel, ausgedehnte Spionage und Sabotage sowie planmäßige wirtschaftliche Störtätigkeit, die der * DDR materiellen Schaden in Höhe von mindestens 30 Milliarden DM zufügte, sollten die Bedingungen für den offenen militärischen Überfall auf die DDR im Herbst 1961 geschaffen werden1; Das schwerste internationale Verbrechen, welches das geltende Völkerrecht kennt, der Angriffskrieg, war also bereits geplant und vorbereitet, bevor die DDR eine feste Ordnung und Kontrolle an ihren Staatsgrenzen zu Westberlin und zu Westdeutschland einführte. Dies noch einmal festzustellen, ist deshalb vonnöten, weil westdeutsche und Westberliner Politiker nicht müde werden in der demagogischen Behauptung, die gewaltsamen Anschläge auf die Staatsgrenzen der DDR sowie auf das Eeben ihrer Bürger seien erst eine Folge der Errichtung des antifaschistischen Schutzwalls. Bei der Befestigung ihrer Staatsgrenzen handelte die DDR in Erfüllung der höchsten Pflicht, die die Charta der Vereinten Nationen jedem Staat auferlegt, nämlich alles zur Sicherung des Friedens und zur Verhinderung eines Krieges zu tun2. Die Einführung eines strengen 1 Einzelheiten dazu in der Fernseherklärung Walter Ulbrichts vom 18. August 1961, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 19. August 1961. 2 Vgl. zu dieser Problematik Kohl/KrusChe, „Völkerrechtliche Gedanken zu den Schutzmaßnahmen der DDR vom 13. August 1961“, Deutsche Außenpolitik 1961, Heft 10, S. 1147 ff. Grenzregimes zu Westberlin und Westdeutschland auf der Grundlage von Beschlüssen der Staaten des Warschauer Vertrages und der Regierung der DDR entsprach zugleich dem Recht der DDR auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung, das im Art. 51 der UN-Charta garantiert ist. Diese grundlegende Norm des Völkerrechts verbürgt jedem Staat das unumstößliche Recht, seine Grenzen vor einer drohenden Aggression wirksam zu schützen3. Im übrigen ist auch in der bürgerlichen Lehre unbestritten, daß die Festsetzung des Grenzregimes, insbesondere die Festlegung der Bedingungen für den Grenzverkehr, Ausdruck der Souveränität jedes Staates und dessen ausschließliche innere Angelegenheit im Sinne von Art. 2 Ziff. 7 der UN-Charta ist. Im „Wörterbuch des Völkerrechts“ heißt es hierzu: „Aus der dem Staat über sein Staatsgebiet zustehenden Gebietshoheit ergibt sich, daß grundsätzlich jeder Staat nach seinem Ermessen bestimmen kann, ob und unter welchen Bedingungen setTi Staatsgebiet betreten oder verlassen werden darf.“1 Das Passierscheinabkommen zwischen der Regierung der DDR und dem Senat von Westberlin vom Dezember 1963 straft die westliche Hetze Lügen, wonach die Staatsgrenze der DDR zu Westberlin das Hindernis für die Verständigung und den friedlichen Verkehr zwischen beiden Seiten sei. Die Respektierung und Anerkennung der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin ist im Gegenteil die Grundlage für friedliche Koexistenz und für die Normalisierung des Verkehrs zwischen der Hauptstadt der DDR und dem besonderen Territorium Westberlin. Das Abkommen beweist, daß Vernunft und gegenseitiges Bemühen eine Annäherung und Verständigung ermöglichen. Es wurde deshalb nicht zufällig von jenen Kräften angegriffen, die Mord und Terror an den Staatsgrenzen der DDR maßgeblich inspiriert haben. Im übrigen setzt sich in der ganzen Welt immer mehr die Erkenntnis'durch, daß die Friedenspolitik und insbesondere die Schutzmaßnahmen der Regierung der DDR vom 13. August 1961 den Frieden in Deutschland und damit in der Welt' gerettet haben. Der sowjetische Außenminister Gromyko gab dieser Entwicklung auf der jüngsten Vollversammlung der Vereinten Nationen mit den Worten Ausdruck: „Aber sogar Menschen, die die historische Bedeutung dieser Tatsache jetzt noch nicht ganz begreifen, werden davon sind wir überzeugt es mehr und mehr zu schätzen wissen, daß die DDR eine sichere 3 vgl. Schirmer, „Völkerrecht schützt Grenzen der DDR“, Deutsche Außenpolitik 1963, Heft 9, S. 703 ff. 1 Strupp'SchloChauer, Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. 1, (West-)Berlin 1960, S. 709. 97 V;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 97 (NJ DDR 1964, S. 97) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 97 (NJ DDR 1964, S. 97)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die Konspiration von gewährleistet ist, durch ständige Überbetonung anderer Faktoren vom abzulenken, beim weiteren Einsatz von sorgfältig Veränderungen der politisch-operativen Vorgangslage zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachkundige als Sachverständige ausgewählt und eingesetzt werden können. Derartige Sachkundige können unter bestimmten Voraussetzungen als Sachverständige fungieren. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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