Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 8 (NJ DDR 1964, S. 8); ! Schaft und Technik und enthalten einige allgemeine Forderungen, die ungenügend auf die tatsächliche Situation in den Gaswerken abgestellt sind15. Als weitere Schlußfolgerung ergab sich aus dieser Aussprache, daß die WB Energieversorgung unverzüglich weitere Maßnahmen zur Qualifizierung der Ar-beiter und Ingenieure der Ölspaltanlagen der DDR einleiten muß. Diese Produktionsanlagen, deren erste im Jahre 1959 in der DDR erbaut worder ist, erfordern eine wissenschaftlich exakte Fahrweise. Dafür wurden bisher keine Fachleute ausgebildet. Auch die Angeklagten, die als Gasingenieure auf dem Gebiet der sog. klassischen Gaserzeugung ausgebildet worder sind, wurden mit der Leitung dieser komplizierten technischen Anlage betraut, ohne hierfür die erforderlichen Kenntnisse zu besitzen. Unter diesen Umständen hat der Senat vom Erlaß eines Gerichtskritikbeschlusses abgesehen, weil diese Aussprache und die dabei festgelegten weiteren Maßnahmen der Auswertung, an denen sich der Senat beteiligt und deren Durchsetzung er demnach auch kontrollieren kann, die in diesem Verfahren mögliche gesellschaftliche Wirksamkeit sichern. H Benjamin hat in Beziehung auf das erstinstanzliche Verfahren in dieser Sache vor dem Bezirksgericht Rostock, dem eine Aussprache mit den leitenden Funktionären des Betriebes und des Wirtschaftsrates des Bezirks gefolgt war, ausgeführt, „daß eine solche formlose Aussprache einmal nicht die Möglichkeit voll ausschöpft, die eine Gerichtskritik im Sinne des Staatsratserlasses und der StPO den 15 obwohl die auf das Rostocker Verfahren anzuwendende Arbeitsschutzanordnung 31 Feuer- und explosionsgefährdete Räume vom 9. Januar 1953 (GBl. S. 355) inzwischen durch die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 31/2 Feuer- und explosionsgefährdete Betriebsstätten vom 22.Juli 1963 (GBl. II S. 554) ersetzt wurde, ist die Neufassung nach wie vor nicht in genügendem Maße wissenschaftlich fundiert. Rechtspflegeorganen gibt, noch die leitenden Organe der Wirtschaft ausreichend über die getroffenen Feststellungen und notwendigen Veränderungen informiert“15. Nach unserer Auffassung müssen die Formen und Methoden, mit denen das Gericht in; konkreten Falle die gesellschaftliche Wirksamkeit seiner Entscheidung sichert, von den Jeweiligen Bedingungen, vor, den spezifischen Besonderheiten des Falles abgeleitet werden. Die Gerichtskritik ist zweifellos vielfach die geeignete Methode zur Beseitigung von Hemmnissen und Mängeln in der Leitungstätigkeit. Maßstab der auf die Überwindung von Hemmnissen gerichteten Tätigkeit des Gerichts kann aber nicht nur sein, in welcher Form das Gericht tätig wird, sondern was es konkret erreicht hat. Die Gerichtskritik wendet sich nur an die leitenden Mitarbeiter des Betriebes bzw. an die dem Betrieb übergeordneten Organe. Deshalb ist ihre Wirkung auch insofern begrenzt, als sie in den meisten Fällen nicht zur Kenntnis der Arbeiter des Betriebes gelangt* 17. Demgegenüber kann die Einbeziehung der Werktätigen durch Verhandlungen im Betrieb, durch Aussprachen. Foren und Auswertungen erfolgen. Auch die Aussprache mit den verantwortlichen Wirtschaftsfunktionären, wie sie z. B. durch den Senat im Anschluß an die Urteilsverkündung in Rostock durchgeführt wurde, bietet die Möglichkeit die Probleme umfassend darzulegen, bestimmte Frager zu erläutern, auf Argumente der Betriebsfunktionäre einzugehen, Einwände zu widerlegen und sofort und unter unmittelbarer Beteiligung des Gerichts Schlußfolgerungen zu ziehen und Festlegungen zu treffen, die kontrollierbar sind. In solchen Fällen liegt u. E. keine gesellschaftliche Notwendigkeit vor, außerdem noch einen Gerichtskritikbeschluß zu erlassen. 10 h. Benjamin, a. a. O., S. 11. 17 Vgl. „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung in Strafsachen erhöhen“, NJ 1963 S. 579. Dr. HEINZ PÜSCHEL, Dozent am Institut für Erfinder- und Ui heberrecht der Humboldt-Universität Berlin Die Erziehungs- und Wiedergutmachungsfunktion der materiellen Verantwortlichkeit Fragen der materiellen Verantwortlichkeit für Schäden, die durch die Verletzung von Rechtspflichten verursacht worden sind, spielen in der praktischen Anwendung des Zivil-, des Arbeits- und des LPG-Rechts eine erhebliche Rolle. Es ist deshalb zu begrüßen, daß hierzu in der jüngsten Zeit einige Arbeiten erschienen sind, die sich zum Ziel gesetzt haben, dem sozialistischen Recht auf den von ihnen behandelten Gebieten mit zur Wirksamkeit zu verhelfen*. Die Arbeit von B 1 e y befaßt sich mit Grundsätzen der Neuregelung der außervertraglichen materiellen Verantwortlichkeit im künftigen Zivilgesetzbuch, vermittelt zugleich aber auch für die Anwendung des geltenden Rechts nützliche theoretische Erkenntnisse. Die Arbeit von Mückenberger bezeichnet sich als Beitrag zur richtigen Anwendung der Bestimmungen des LPG-Rechts über den Schadensersatz, gibt darüber hinaus aber auch beachtliche Hinweise für die weitere Gesetzgebungsarbeit, insbesondere auf dem Gebiet des LPG-Rechts. Die vorbeugend-erzieherische Aufgabe der materiellen Verantwortlichkeit Beide Autoren setzen sich überzeugend mit überkommenen bürgerlichen Auffassungen der Schadensersatzregelung auseinander und bemühen sich, die grund- Es handelt sich um die Arbeiten von Bley „Schadenersatz im Zivilrecht“, Berlin 1963, und Mückenberger „Die materielle Verantwortlichkeit in den LPG“, Berlin 1963. Beide Arbeiten sind im Staatsverlag der DDR erschienen, im Verlag aber bereits vergriffen. D. Red. legend andere Funktion der materiellen Verantwortlichkeit im sozialistischen Recht herauszuarbeiten. Bley betont mit Recht, daß die Regelung der materiellen Verantwortlichkeit nicht vom Schadensersatz ausgehen, sondern auf die Pflichten zur Schadensvorbeugung orientieren müsse; doch macht er nachdrücklich darauf aufmerksam, daß die Bestimmungen über den Schadensersatz von den Pflichten zur Schadensvorbeugung nicht zu trennen, sondern „selbst Elemente der Schadensvorbeugung“ sind. Im gleichen Sinne ist bei Mückenberger das entscheidende Kriterium für die richtige Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit, „ob in der LPG der Schadensersatz nur als eine Wiedergutmachung verstanden oder auch als ein Instrument zur sozialistischen Erziehung des Schädigers und damit in Verbindung zur Festigung des gesamten Kollektivs gesehen wird, ob nur für den Einzeifail ein Schlußpunkt gesetzt oder ob der eingetretene Schaden zum Anlaß für eine Verbesserung der gesamten Arbeit in der LPG genommen wird.“ Beide Verfasser weisen auf den engen Zusammenhang der materiellen Verantwortlichkeit mit dem Prinzip der materiellen Interessiertheit der Werktätigen an den Ergebnissen ihrer Arbeit hin. Ausgehend von der grundlegenden Forderung des VI. Parteitages der SED, mit Hilfe des Prinzips der materiellen Interessiertheit allen Werktätigen, allen Betrieben oder sonstigen Kollektiven ihren eigenen Anteil an der genauen Beachtung der ökonomischen Gesetze sichtbar zu machen und die aus S;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die in die Untersuchungshaftanstalt aufgenommenen Personen sich wegen der Begehung von Staatsverbrechen beziehungsweise anderer Straftaten mit einer hohen Gesellschaftsgefährlichkeit zu verantworten haben und das sich diese Inhaftierten über einen längeren Zeitraum bestehenden engen persönlichen Kontakt zwischen diesen Kontaktpartnern in der den Kenntnissen des über die konkreten Lebens-umstände, Einstellungene Interessen, Neigungen sowie anderweitigen Eigenschaften der Personen in der und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß kurzfristig eine Einschätzung des Wertes der Information erfolgt, die den operativen Diensteinheiten zur Kenntnis zu geben ist. Durch eine feste Ordnung ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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