Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 760

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 760 (NJ DDR 1964, S. 760); gadiere, leitende Mitarbeiter nnd andere Angehörige des Betriebes teil. Auf Grund des bereits im Ermittlungsverfahren vom Staatsanwalt eingelegten Protests legte der Betriebsleiter in der Hauptverhandlung dar, wie in Zukunft die ASAO Nr. 1 konsequent durchgesetzt werden soll. In Auswertung des Verfahrens brachte der Betriebsleiter zum Ausdruck, daß die in dieser'Form durchgeführte Hauptverhandlung wesentlich dazu beigetragen habe, den Alkoholmißbrauch auf den Baustellen zu unterbinden. In unserem Kreis, in dem die landwirtschaftliche Produktion vorherrscht, war allgemein bekannt, daß in einigen Genossenschaften während der Arbeitszeit Alkohol getrunken wird, ohne daß es bisher ernsthafte Bemühungen gab, dagegen vorzugehen. Aus diesem Grunde führten wir das Hauptverfahren gegen einen Traktoristen der LPG O., der während der Arbeitszeit Alkohol getrunken und danach mit seinem Traktor einen Verkehrsunfall verursacht hatte, in dieser LPG durch. Zu der Verhandlung hatten wir die Vorsitzenden anderer LPGs eingeladen. Das geschah u. a. auch deshalb, weil der LPG-Vorsitzende den Alkohol- I Kulaszewski schlägt in NJ 1964 S. 216 vor, für LPG-Hauswirtschafts-gebäude, die auf zugewiesenem Bauland errichtet wurden, ein Grundbuchblatt zu schaffen. Wir halten dies ebenfalls für notwendig. Im Interesse klarer Rechtsverhältnisse bezüglich der Hauswirtschaften, insbesondere der Sicherung von Krediten, haben wir gemeinsam mit dem Rat des Kreises Weißenfels Sachgebiet Grundbuch einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag ausgearbeitet. Der Vorschlag sieht vor, daß für die Hauswirtschaften ein „Gebäudegrundbuchheft“ angelegt wird. Im Grundbuch des als Hauland zugewiesenen Grundstücks sollte an rangbereiter Stelle (u. U. auch erstrangig) ein Nutzungsrecht auf Grund des LPG-Gesetzes in Verbindung mit den Musterstatuten zugunsten des Bauwilligen mit Hinweis auf das anzulegende Gebäudegrundbuchheft (im Gegensatz zur Bezeichnung „Eigenheim-Grundbuchheft“) eingetragen werden. Sofern eine vorrangige Eintragung nicht in Frage käme, sollte bei etwa vorhandenen Belastungen das Baugrundstück aus der Pfandhaft entlassen werden. genuß in der Arbeitszeit geduldet, ja; sogar unterstützt und im konkreten Fall dem Traktoristen den Arbeitsauftrag erteilt hatte, obwohl er wußte, daß dieser unter Alkoholeinfluß stand. Der LPG-Vorsitzende legte die Ursachen für die Verletzung der ASAO Nr. 1 und die Maßnahmen des Vorstandes zur künftigen Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen in der Hauptverhandlung eingehend dar. Dadurch wurden auch die Vorsitzenden der anderen LPGs zur kritischen Überprüfung ihres eigenen Verhaltens veranlaßt, und sie erhielten wertvolle Anregungen für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in ihrer Genossenschaft. Diese Beispiele sollen zeigen, daß die richtige Entscheidung des Einzelfalles in den meisten Fällen wurden Strafen ohne Freiheitsentzug ausgesprochen nur die eine Seite der Wirksamkeit der gerichtlichen Hauptverhandlung ist. Für die Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs insgesamt ist es unerläßlich, den Einzelfall in geeigneter Weise zu nutzen, um die begünstigenden Bedingungen und Ursachen unter Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte aufzudecken und zu beseitigen. GÜNTER RAPS, Direktor des Kreisgerichts Schleie Auf dem zum Gebäüdegrundbuch-heft gehörenden Bestandsblatt wäre analog der Regelung hinsichtlich des Eigenheim-Grundbuchheftes das Flurstück zu vermerken, jedoch ohne Größe, und außerdem in den Spalten 5 7 ein Hinweis wie: Nutzungsrecht für individuelle Hauswirtschaft siehe Grundbuch Bestandsblatt In Abt. I des Gebäudegrundbuchheftes selbst sollte dann der Eigentümer der Hauswirtschaft eingetragen werden; die Abteilungen II und III sollten für die Eintragung von Belastungen, insbesondere für die dem Eigentümer durch die Deutsche Bauernbank für den Bau gewährten Kredite zur Verfügung bleiben. Der Verkauf der Hauswirtschaft und damit auch die Regelung der Übernahme des Kredits müßte dann durch notarielle Beurkundung erfolgen. Die Ansicht, die Anlegung eines besonderen Grundbuchblatts für Hauswirtschaften sei nicht erforderlich, da das persönliche Eigentumsrecht am Gebäude und eventuelle Belastungen im Grundbuch des zugewiesenen Baulandes mit vermerkt werden könnten, teilen wir nicht. Wollte man so verfahren, dann würde das Grundbuch zumdl wenn es sich um private Grundstücke handelt, die in die Genossenschaft eingebracht wurden äußerst unübersichtlich, und darunter müßte die Rechtssicherheit leiden. Der Landwirtschaftsrat sollte sich dieses Problems annehmen und es einer Regelung zuführen. FRITZ H. SANDER, Staatlicher Notar GERHARD LAVGALI ES, Leiter des Staatlichen Notariats Weißenfels II Die von Kulaszewski geschilderten Fälle lassen erkennen, daß es in der Praxis beim Verkauf von LPG-Hauswirtschaftsgebäuden eine Reihe von Unklarheiten gibt, die zur unterschiedlichen Behandlung und evtl, sogar zur Benachteiligung des Eigentümers der Hauswirtschaft führen können. Es ist deshalb erforderlich, durch eine gesetzliche Regelung Klarheit zu schaffen. Der von Kulaszewski, Sander und L a u g a 1 i e s vorgeschlagene Weg erscheint hierzu durchaus geeignet. Letzten Endes kommt es dabei weniger darauf an, ob das Hauswirtschaftsgebäude im Grundbuchblatt des Baugrundstücks oder auf einem gesonderten Blatt eingetragen wurde, sondern darauf, eine Form zu finden, die die Rechtsverhältnisse an den Hauswirtschaftsgebäuden und den Grundstücken klar und übersichtlich erkennen läßt. Entschließt man sich für ein gesondertes Haus-Grundbuchblatt, dann müßte jeweils im Grundbuchblatt des Grundstücks, auf dem das Hauswirtschaftsgebäude errichtet ist, die Übertragung des Nutzungsrechts für die Errichtung eines Hauswirtschaftsgebäudes eingetragen werden. Ein wesentlicher Vorteil der grund-buchlichen Eintragung des Hauswirtschaftsgebäudes besteht auch darin, daß das Gebäude unabhängig vom Grundstück zur Sicherung von Bankkrediten, Kaufpreisforderungen u. ä. dinglich belastet werden kann. Dr. WOLFGANG EULITZ, Justitiar im Landwirtschaftsrat der DDR Neuerscheinung im Stacüsveriag Kommentar zum LPG-Gesetz Von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. Klaus Heuer 283 Seiten Kunstleder Preis: 7,20 MDN Besondere Beachtung finden die Verantwortung der LPG für die schöpferische Weiterentwicklung ihrer Statuten, die Qualifizierung der Frauen und Jugendlichen, die Rechte und Pflichten der LPG bei der Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und der rationellen Nutzung des Bodens, die Entwicklung der zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen und die Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaftsbauern. Bei der Benutzung des Kommentars ist zu berücksichtigen, daß nur das LPG-Gesetz selbst erläutert wurde und verschiedene wichtige Komplexe des LPG-Rechts, wie die Mitgliedschaft, die Vergütung der Arbeit u. a., gar nicht oder nur kurz behandelt werden konnten. Gebäudegrundbuchheft für LPG-Hauswirtschaftsgebäude 760;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 760 (NJ DDR 1964, S. 760) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 760 (NJ DDR 1964, S. 760)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit bewußt und konsequent durchzusetzen. In der vom Parteitag umfassend charakterisierten Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung und infoloe der sich weiter verschärfenden Systemauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gefährden. Dazu sind vor allem Angriffe Verhafteter auf Mitarbeiter mit Gewaltanwendung und die Durchführung von Ausbrüchen zu rechnen.

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