Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 739

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 739 (NJ DDR 1964, S. 739); Kriminalität bzw. ihrer Haupterscheinungsformen. Es liegt in der Natur der Sache begründet, daß die Inangriffnahme dieser Aufgaben nur dann zu den gewünschten Ergebnissen führen kann, wenn sie selbst nach einem wissenschaftlich begründeten, koordinierten, perspektivischen Plan und in enger Gemeinschaftsarbeit mit Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen und anderen staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen erfolgt10. Ziel dieser analytischen Tätigkeit der Staatsanwaltschaft muß die Ausarbeitung sowohl grundlegender perspektivischer Schlußfolgerungen als auch unmittelbar praktischer Maßnahmen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sowie von Empfehlungen für die Arbeit der anderen Rechtspflegeorgane sein. Darüber hinaus und darin liegt u. E. der Kern der Verantwortung des Generalstaatsanwalts für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität muß es die Erforschung und Analyse der Kriminalität und der Wirksamkeit ihrer Bekämpfung dem Generalstaatsanwalt ermöglichen, wirksame Maßnahmen von gesamtstaatlicher Bedeutung entweder selbst zu treffen oder anderen zentralen Organen vorzuschlagen. Zur Lösung der hier genannten Aufgaben wurde beim Generalstaatsanwalt ein neuer Stellvertreterbereich mit einer speziellen Abteilung für wissenschaftliche Kriminalitätsforschung gebildet. Das bedeutet jedoch nicht, daß sich künftig etwa nur diese Abteilung mit analytischer Arbeit zu befassen habe. Dies ausdrücklich zu betonen, erscheint deshalb geboten, weil Buchholz'Leh-mann'Schindler zu einseitig auf die Notwendigkeit langfristiger Analysen als Bestandteil wissenschaftlicher Leitung in den Rechtspflegeorganen orientieren (S. 1598 ff.). Zweifellos gehört zur wissenschaftlichen Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität die Ausarbeitung langfristiger Analysen der Kriminalität, ihrer Ursachen und der Wirksamkeit ihrer Bekämpfung. Weil es derartige Analysen noch nicht ausreichend gibt und auch die Kriminalitätsforschung notwendig zugleich analytische Tätigkeit ist, besteht eine wechselseitige Bedingtheit zwischen langfristigen Analysen und der Arbeit der Abteilung für wissenschaftliche Kriminalitätsforschung. Daraus folgt aber auch, daß die Ausarbeitung langfristiger Analysen generell zur Grundlage jeglicher-wissenschaftlicher Leitungstätigkeit in den Rechtspflegeorganen gehört und damit bezogen auf die Staatsanwaltschaft Bestandteil der Arbeit aller Abteilungen des Generalstaatsanwalts wie auch der Staatsanwälte in den Bezirken und Kreisen sein muß. Buchholz/Lehmann/Schindler berücksichtigen ungenügend, daß es auch darauf ankommt, neben der Anfertigung langfristiger Analysen, die vor allem der perspektivischen Planung und der grundlegenden Orientierung der staatsanwaltschaftlichen Arbeit dienen, die kurzfristigen Analysen in ihrer qualitativen Aussagekraft zu erhöhen. Diese müssen solche Formen der analytischen Arbeit darstellen, die ein sofortiges Reagieren auf konkrete Erscheinungen in der Tätigkeit der Staatsanwälte in den Bezirken und Kreisen ermöglichen. Wachsende Bedeutung erlangen ferner befristete, schwerpunktmäßige analytische Untersuchungen bestimmter Erscheinungen von Rechtsverletzungen und analytische Einschätzungen der Wirksamkeit der Arbeit der Staatsanwälte in bestimmten gesellschaftlichen Bereichen oder Territorien nach einem mit den anderen Rechtspflegeorganen koordinierten Plan11. 0 Vgl. dazu auch Streit. „Neue Maßstäbe für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft“, NJ 1963 S. 707 f. 11 Vgl. zu den bisherigen Erfahrungen in der analytischen Tätigkeit der Staatsanwaltschaft Streit, „Die neuen Aufgaben der Staatsanwaltschaft erfordern einen neuen Arbeitsstil“. NJ 1963 S. 419: ferner auch Harrland, „Die Aufgaben der Kriminalstatistik in Lehre und Forschung“, NJ 1964 S. 166 ff. und S. 195 ff. Wenn von den Organen der Rechtspflege besonders in der letzten Zeit verstärkt operative Einsätze und Untersuchungen durchgeführt worden sind, die auf die gesellschaftliche Wirksamkeit der Entscheidungen der Rechtspflegeorgane sowie auf die Organisierung zielgerichteter Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung orientierten12, so haben sie einen richtigen Weg beschritten, um das Grundanliegen des Rechtspflegeerlasses zu verwirklichen, nämlich: das sozialistische Recht zu einem immer wirksameren Instrument der weiteren sozialistischen Umgestaltung, der vollen Entfaltung aller schöpferischen Kräfte des Volkes zu entwickeln. Die verschiedenen Formen der analytischen Arbeit stellen eine Einheit dar. Sie ergänzen sich wechselseitig und bedingen einander. So geben die kurzfristigen Analysen z. B. Aufschluß über Probleme, die einer langfristigen Untersuchung bedürfen. Andererseits können langfristige Analysen bestimmte Fragen aufwerfen, die sofortiges operatives Eingreifen bzw. kurzfristige Spezialuntersuchungen notwendig machen. In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, daß Buchholz/Lehmann/Schindler in ihren Formulierungen zu widersprüchlichen und logisch einander ausschließenden Feststellungen kommen. Während sie z. B. auf S. 1590 die Rechtspflegeorgane davor warnen, die Verantwortlichkeit anderer Organe zu übernehmen, fordern sie auf S. 1602 f., die Rechtspflegeorgane müßten in Auswertung der Analysen und Einzelverfahren „konkrete Schlußfolgerungen für die staats- und wirtschaftsleitenden Organe und gesellschaftlichen Organisationen“ ziehen. Gerade das dürfen sie jedoch keinesfalls tun, denn eben das wäre die Übernahme einer Aufgabe, die ihnen nicht zusteht. Der Staatsanwalt hat z. B. aus Analysen der Kriminalität Schlußfolgerungen für seine Arbeit zu ziehen, d. h., er muß überlegen, wie er seine Verantwortung für die komplexe Führung des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen mit den i h m zur Verfügung stehenden Mitteln und Methoden noch besser und wirksamer wahrnehmen kann. Er hat sich dabei weder in die Zuständigkeiten anderer Staatsund Wirtschaftsorgane oder gesellschaftlicher Organisationen einzumischen, noch ist es seine Aufgabe, anderen Organen die ihnen obliegenden Pflichten zur Gewährleistung von Disziplin, Sicherheit und Ordnung und zur Beseitigung festgestellter Mängel abzunehmen. Diese konkreten Schlußfolgerungen müssen die jeweiligen Organe selbst ziehen. Der Staatsanwalt kann und muß aber darlegen, welche Rechtsverletzungen und damit zusammenhängenden Mängel er festgestellt hat; er kann und muß Vorschläge unterbreiten oder Empfehlungen geben, die seine Ansicht darüber zum Ausdruck bringen, wie die festgestellten Mängel durch die jeweiligen Organe beseitigt werden können. Die aus der analytischen Arbeit und den Einzelverfahren vom Staatsanwalt zu ziehenden Schlußfolgerungen müssen sich ferner darauf beziehen, wie er seine Tätigkeit zur Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen am besten mit den staats- und wirtschaftsleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen koordinieren kann. Gegebenenfalls muß er auch, wenn z. B. grobe Gesetzesverletzungen vorliegen, rechtliche Mittel, wie Protest usw., anwenden. Alle Arten und Formen der analytischen Arbeit der Staatsanwaltschaft dienen unmittelbar der wissenschaftlichen Leitung der Kriminalitätsbekämpfung. Da- 12 So wurden z. B. durch den Generalstaatsanwalt und das Oberste Gericht vor kurzem in verschiedenen Bezirken der DDR gemeinsame Untersuchungen Uber die gesellschaftlicherzieherische Wirksamkeit und Ausgestaltung bedingter Verurteilungen und über die Anleitung und Wirksamkeit der Tätigkeit der Konfliktkommissionen durchgeführt. 7 39;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 739 (NJ DDR 1964, S. 739) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 739 (NJ DDR 1964, S. 739)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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