Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 738

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 738 (NJ DDR 1964, S. 738); Nimmt man z. B. die allen Rechtspflegeorganen obliegende Aufgabe des Kampfes um die schrittweise Zurückdrängung der Kriminalität, so kann und darf für den Bereich der Staatsanwaltschaft nicht außer Betracht bleiben, daß diesem Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht die Verantwortung für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität übertragen ist. In Erfüllung dieser besonderen Verantwortung wurden durch den Generalstaatsanwalt der DDR bereits eine Reihe inhaltlicher und organisatorischer Schlußfolgerungen für den Ausbau und die Erhöhung der Qualität der Leitung der Staatsanwaltschaft und für die Arbeit aller Staatsanwälte gezogen. So wurde z. B. in den Bezirken5 6 und in der Zentrale begonnen, in Übereinstimmung mit volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten Spezialistengruppen zu bilden bzw. die Tätigkeit der Staatsanwälte zu spezialisieren. Dadurch soll erreicht werden, daß sich die Staatsanwälte gründliche Kenntnisse über den Entwicklungsstand in den einzelnen Bereichen der Volkswirtschaft und über die in ihnen vorkommende typische Kriminalität verschaffen, um wirksamer als bisher tätig werden zu können. In dieser Hinsicht wurden bereits erste Erfahrungen gesammelt. Sie ermöglichten, als Grundlage für die Arbeit der Spezialisten „Grundsätze über die Aufgaben und Arbeitsweise der Spezialistengruppen und Spezialisten“ auszuarbeiten und zu beschließen5. Diese werden nach geraumer Zeit ergänzt, konkretisiert, vielleicht auch in dieser oder jener Hinsicht korrigiert werden. Es wäre allerdings verfrüht, bereits jetzt generelle Schlußfolgerungen und Einschätzungen treffen zu wollen. Dazu ist eine praktische Arbeit über längere Zeit erforderlich. Doch bereits jetzt kann festgestellt werden, daß die Staatsanwälte mit großem Eifer dabei sind, sich hohe Sachkenntnis anzueignen, und daß sie die Kriminalität in den jeweiligen Bereichen, ihre volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und negativen Auswirkungen sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität gründlich analysieren. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die auf dem Gebiet des Bauwesens als Spezialisten arbeitenden Staatsanwälte des Generalstaatsanwalts von Berlin analysierten ausgehend von einer Reihe typischer Verfahren gründlich die Kriminalität im Bauwesen. Es gelang ihnen, die dieser Kriminalität zugrunde liegenden Widersprüche aufzudecken. Dadurch waren sie in der Lage, die für das Bauwesen verantwortlichen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowohl im örtlichen, bezirklichen als auch zentralen Maßstab auf ernste Mängel und Versäumnisse in deren Leitungstätigkeit hinzuweisen. Ähnliche Hinweise konnten gesellschaftlichen Organisationen gegeben werden. Wegen der gesamtstaatlichen Bedeutung der Analyse konnte der Generalstaatsanwalt der DDR ihr Ergebnis dem Ministerrat übermitteln. Die Arbeit der Staatsanwälte und die auf Grund dieser Arbeit eingeleiteten Maßnahmen haben zu einem merklichen Rückgang der für den' Bereich des Bauwesens typischen Kriminalität in Berlin geführt. Die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität durch den Generalstaatsanwalt ist ihrem Wesen nach eine nen Rechtspflegeorgane allgemein über Probleme der Leitung der „Strafrechtspflege“ zu schreiben, wie dies Buchholz,/Leh-mann/Schindler tun. Was die Staatsanwaltschaft betrifft, so ist ihre „strafrechtspflegerische“ Tätigkeit weder inhaltlich noch organisatorisch noch methodisch von dem Tätigwerden auf den anderen Gebieten des sozialistischen Rechts zu trennen. 5 Vgl. hierzu Schiller/Hempel/Noack/Schöne, „Produktionsprinzip und Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1964 S. 426 ff. 6 Vgl. „Grundsätze über Aufgaben und Arbeitsweise der Spezialistengruppen und Spezialisten in der Staatsanwalt- schaft", Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR, Nr. 2.1964, s. 4 ff. komplexe Aufgabe. Sie umfaßt alle Seiten der staats-anwaltschaftlichen Tätigkeit. Dazu gehören: Erstens die Leitung der Ermittlungstätigkeit der Untersuchungsorgane und die Mitwirkung an gerichtlichen Verfahren bis zur Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener. Die Leitung des Ermittlungsverfahrens muß durch den Staatsanwalt so gestaltet werden, daß bereits in dieser Anfangsetappe des Strafverfahrens die Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Rechtsverletzungen so umfassend wie möglich aufgedeckt und konkrete Maßnahmen zu ihrer Überwindung eingeleitet werden können7. Diese Maßnahmen müssen zu unmittelbaren Veränderungen in der Umwelt des Täters führen und der Begehung weiterer strafbarer Handlungen Vorbeugen. Zur allseitigen Erforschung der Tat und der Persönlichkeit des Rechtsverletzers hat der Staatsanwalt darauf zu achten, daß bereits in das Ermittlungsverfahren in breitem Umfange gesellschaftliche Kräfte einbezogen werden8. Eine zweite spezifische Seite der staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit besteht darin, daß der Staatsanwalt auf der Grundlage der Ergebnisse gerichtlicher Verfahren und seiner analytischen Tätigkeit sowie der engen Zusammenarbeit mit anderen Staats- und Wirtschaftsorganen, insbesondere der Arbeiter-und-Bauem-Inspek-tion, spezifische staatsanwaltschaftliche Maßnahmen ergreift und in geeigneter Form die Öffentlichkeit mobilisiert. Diese Tätigkeit ist in erster Linie darauf gerichtet, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Verbrechen und Vergehen zu beseitigen, die einheitliche sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen und die gesellschaftliche Disziplin und Ordnung in Betrieben, Institutionen und Einrichtungen zu erhöhen. Auf dieser Grundlage gilt es, in Zusammenarbeit mit anderen Staats- und Wirtschaftsorganen und gesellschaftlichen Organisationen ein ganzes System staatlicher Maßnahmen und gesellschaftlicher Initiative zur planmäßigen Zurückdrängung der Kriminalität zu entwickeln9. Das Studium und die Verallgemeinerung der in den Kreisen und Bezirken gesammelten Erfahrungen ist dabei eine der Hauptvoraussetzungen für die planmäßige Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität. Drittens ergeben sich eine Reihe neuer spezifischer Aufgaben und Seiten der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit unmittelbar aus der Aufgabe, die Kriminalität schrittweise aus dem Leben unserer Gesellschaft zu verdrängen. Die erfolgreiche Leitung dieses Kampfes erfordert eine umfassende, systematische und zielgerichtete Kriminalitätserforschung. Es müssen die realen Möglichkeiten, Formen, Wege, Mittel und Methoden zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität ausgearbeitet werden. Dazu gehören die wissenschaftliche Erforschung und ständige Analyse des Standes und der Entwicklungstendenzen der Kriminalität, ihrer Haupterscheinungsformen, Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Dazu gehören auch die wissenschaftliche Untersuchung und Analyse der Wirksamkeit aller staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der 1 Vgl. Funk/Winkelbauer Windisch, „Welche Aufgaben ergeben sich aus den Grundsätzen des Staatsratserlasses für die staatsanwaltschaftliche Leitung des Ermittlungsverfahrens?“, NJ 1963 S. 67 ff. 8 vgl. dazu im einzelnen Funk, „Für eine stärkere Wirksamkeit der Strafen ohne Freiheitsentzug!“, NJ 1964 S. 705 ff., und „Gemeinsame Beratung des Obersten Gerichts und des Gene-rnlstaatsanwalts der DDR“, NJ 1964 S. 708 ff. 9 Wie gearbeitet werden muß, um den Kampf gegen die Kriminalität zu einem planmäßig gelenkten Prozeß zu gestalten, zeigt das Vorgehen der Rechtspflegeorgane des Kreises Quedlinburg. Vgl. dazu Jahn/Reinwarth, „Zur Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte“, NJ 1964 S. 453, und die auszugsweise veröffentlichten „Vorschläge für einen Perspektivplan zur Zurückdrängung der Jugendkriminalität und zur Schaffung eines Systems vorbeugender Maßnahmen im Kreis Quedlinburg“, NJ 1964 S. 454. 738;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 738 (NJ DDR 1964, S. 738) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 738 (NJ DDR 1964, S. 738)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sind die Aktivitäten der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und der erktätigen gegen die politisch-ideologischen Peindeinflüsse zu verstärken. Deshalb ist es eine wesentliche Aufgabe Staatssicherheit , in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vorg ebracht werden können, die vom Gegner für seine gegen die Sicherheitsorgane der gezielt vorgetragenen Angriffe aufgegriffen und zur Hetze und Verleumdung der ausgenutzt werden.

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