Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 719

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719); Risiken. Sie muß gegen „moralische Wünschelrutengängerei“ abgesichert sein, andernfalls kann sie Konflikte eher provozieren als verhindern. Die erforderliche Absicherung ist nach unseren Erfahrungen immer dann gegeben, wenn es sich um eine sogenannte starke Kommission handelt. Sie setzt sich in der Regel aus demokratisch bewußten, fachlich qualifizierten und menschlich reifen Kollegen zusammen und steht in fester Verbindung mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen des Betriebes. Aus dieser Verbindung ergibt sich auch, daß sie ihre Ziele nicht willkürlich sucht, sondern sich auf die Schwerpunkte konzentriert, die sich im konkreten Betrieb aus der politischen und ökonomischen Aufgabenstellung ergeben. 3. Aktive Teilnahme der Konfliktkommissionsmitglieder am gesellschaftlichen Leben Sicher kann eine durch die Konfliktkommission angeregte Gewerkschaftsversammlung nicht schlechthin als Form der vorbeugenden Tätigkeit der Kommission betrachtet werden. Aber es gibt Fälle, in denen nicht nur die organisatorische Initiative der Kommissionsmitglieder, sondern auch ihr Anteil an der Rechtsaufklärung und Rechtserziehung während der Gewerkschaftsversammlung sehr bedeutend ist. Das Auftreten eines Richters oder Staatsanwalts in einer Versammlung wird schließlich auch nicht nur quantitativ als Teilnahme, sondern qualitativ als vorbeugende Tätigkeit eines Rechtspflegeorgans bewertet. Es wäre falsch, die erzieherischen Möglichkeiten der Konfliktkommission gegenüber denen der allgemeinen politischen Massenarbeit in Frontstellung zu bringen. Aber ebenso falsch wäre es, dis Mitglieder der Konfliktkommissionen nicht auf ihre besondere Verantwortung und ihre besonderen erzieherischen Möglichkeiten innerhalb des allgemeinen Rahmens der politischen Massenarbeit zu orientieren. Erfahrungsgemäß gilt dies nicht zuletzt dann, wenn die Realisierung einer früheren Entscheidung der Konfliktkommission erfordert, daß sie „dran bleibt“, daß sie kontinuierlich um den Eintritt des durch die Entscheidung bezweckten Erfolges ringt. Die bessere Sachkenntnis, der bessere Überblick über die Verzweigungen des früher beratenen Falles, bringt die politisch bewußten 1 Mitglieder der Kommission automatisch in die Lage von Verantwortungsträgern, von Initiatoren und Wortführern. Auch hierin besteht eine Form der Nutzung gesellschaftlicher Potenzen für die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Konfliktkommission ist unter Umständen in der Lage, einem mit Sicherheit vorauszusehenden Streitfall zwischen Werktätigen und dem Betrieb sowie der damit zusammenhängenden Beratung des Falles vor der Kommission durch Hinweise an die gesellschaftlichen und staatlichen Funktionäre des Betriebes, durch Aussprachen mit Vertretern des staatlichen Leiters vorzubeugen. Dies gilt besonders dann, wenn der vorauszusehende Streitfall aus einem unrichtigen Verhalten der Leitung resultieren sollte und die mögliche öffentliche Beratung keinen nennenswerten erzieherischen Zweck verfolgen könnte. Zum Beispiel ist durch die sehr frühzeitige Initiative einer Konfliktkommission unseres Betriebes ein Qualifizierungsvertrag modifiziert worden, in dem sich die Universität verpflichtet hatte, dem Werktätigen nach der Erlangung der Qualifikation eine Planstelle zu gewähren, die überhaupt nicht vorhanden war. Obwohl der Initiative dieser Konfliktkommission zunächst mancherlei Hindernisse entgegenstanden, war es ihr schließlich doch zu danken, daß Vertragsverletzung, Enttäuschung und Konflikt verhindert wurden und dem staatlichen Leiter Hinweise für die zukünftige Gestaltung der Qualifizierungsverträge gegeben werden konnten. In manchen Fällen kann die Konfliktkommission der Zuspitzung eines Konfliktes und einer öffentlichen Beratung auch dadurch Vorbeugen, daß sie sich frühzeitig um die Klärung einer komplizierten Rechtslage kümmert. So erkannte z. B. die Humboldt-Universität an, daß einer wissenschaftlichen Assistentin während mehrerer Jahre bei Lohnzahlungen weniger Geld ausgezahlt worden war, als ihr eigentlich zustand. Als die Assistentin einen Lohnanspruch geltend machte, ent-gegneten die Vertreter der Universität, es handele sich um einen nunmehr verjährten Steuerrückerstattungsanspruch, da die in Frage stehende Differenz an die Steuerbehörden abgeführt worden sei. Zähe Bemühungen der Konfliktkommission führten endlich zu einer Belehrung über die Rechtslage und damit zur Bereitschaft der Universität, die Differenz zu begleichen. Leider veranlassen uns unsere Erfahrungen, an dieser Stelle auch zu betonen, daß die Konfliktkommissionen nicht berufen sind, den staatlichen oder Gewerkschaftsleitungen die Arbeit abzunehmen5. Gegen diese Tendenz sind besonders diejenigen Konfliktkommissionen, die keine umfangreiche Praxis haben, noch immer nicht geschützt. r * Die Beratung und alle anderen Formen der Konfliktkommissionstätigkeit haben also eine Reihe gemeinsamer Merkmale. Die Konfliktkommissionstätigkeit ist in jeder Form auf die Ausnutzung des sich entwickelnden gesellschaftlichen Verantwortungsbewußtseins und der Unduldsamkeit der gesellschaftlichen Kräfte gegenüber Rechts- und Moral verstoßen gerichtet. Insofern ist jede Konfliktkommissionstätigkeit ihrem Wesen nach Bestandteil des einheitlichen Prozesses der sozialistischen Rechtsverwirklichung und der sozialistischen Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen. Je mehr Aufmerksamkeit dem Zusammenwirken der staatlichen und gesellschaftlichen Leitungsorgane mit den Konfliktkommissionen und allen gesellschaftlichen Kräften gewidmet wird, um so rascher und gründlicher kann sich dieser Prozeß entwickeln. 5 vgl. Kirchner, a. a. O. Rechtsanwalt Dt. GERD BERGMANN, Eisenach, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Erfurt Können sich Ursachen und begünstigende Bedingungen von Straftaten strafmildernd auswirken? Das Bezirksgericht Erfurt hatte in einem Rechtsmittelverfahren über die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines PGH-Vorsitzenden wegen fortgesetzter Untreue zu entscheiden. Das Kreisgericht hatte bei seiner Entscheidung die aufgedeckten verbrechensbegünstigenden Umstände im Sinne einer Minderung des Grades der Gesellschaftsgefährlichkeit bewertet und bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt. Durch Urteil des Bezirksgerichts Erfurt vom 28. September 1963 II BSB 155/63 wurde die Entscheidung des Kreisgerichts aufgehoben und die strafmildernde Bewertung der verbrechensbegünstigenden Umstände als fehlerhaft gekennzeichnet. Hier entsteht nun die grundsätzliche Frage, ob Ursachen und begünstigende Bedingungen einer Straftat 719;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 719 (NJ DDR 1964, S. 719)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem ungesetzlichen Verlassen der staatsfeindlichen Menschenhandel sowie die sich daraus ergebenden Veränderungen im Befehl, den Anlagen und Durchführungsbestimmungen zum Befehl ist von der in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Besuchsgenehmigung und -den Termin des ersten Besuches Vertvaf.t.et. mit ihren vFamilienangehörigen vade rvnahes tehen-den Personen erteilt der Staatsanwalt das Gericht.

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