Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 71

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 71 (NJ DDR 1964, S. 71); rung nach der Schwere- der Straftat und der Arbeitsfähigkeit de Verurteilten und eine dementsprechende Unterbringung, und Arbeitszuteilung in Strafvollzugsanstalten bzw. Haftarbeitslagem. Wenngleich dieser Differenzierung noch Mängel anhafteten, wurden jedoch damit bereits Erziehungserfolge erreicht und zugleich Erfahrungen gesammelt für eine künftige, den Grundsätzen der sozialistischen Rechtspflege entsprechende Differenzierung. Der Rech tspflegeerlafi fordert, Freiheitsstrafen differenziert in verschiedenen Kategorien zu vollziehen. Die Einführung verschiedener Vollzugsarten im Interesse einer zielstrebigen,, mit maximalem Erfolg verbundenen Erziehungsarbeit erfordert im Verlauf der Entscheidungspraxis der Gerichte die Herausbildung gleicher Maßstäbe. Deshalb kommt es- m. E. schon in der nächsten Zeit darauf an, die wissenschaftlichen Kriterien für die Differenzierung auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses auszuarbeiten. Diese Aufgabe obliegt sowohl dem Obersten Gericht als. auch der Wissenschaft. Dabei wäre zu empfehlen, zur Prüfung der- Entscheidungspraxis in den Bezirken Praktiker des Strafvollzugs und Wissenschaftler hinzuzuziehen. Aus der Ei nteilung der Kategorien im Rech tspflegeerlaß werden drei; große Gruppen Verurteilter erkennbar: 1. Verurteilte; die sich mit ihrer staats- oder gesellschaftsfeindlichen Handlung außerhalb der Gesellschaft gestellt haben (Kategorie Di 2: Verurteilte, deren bisherige egoistische Anschauung und parasitäre oder asoziale Lebensweise zum Verbrechen führte (Kategorie II). 3. Solche- Rechtsbrecher, die weder aus Feindschaft noch aus ausgesprochener Zurückgebliebenheit strafbare Handlungen begangen haben, bei denen Undiszipliniertheit, leichtfertiges und individualistisches Verhalten gegenüber den Regeln des Zusammenlebens in der sozialistischen Gesellschaft die ideologische Grundhaltung charakterisieren (Kategorie III). Wenn auch eine solche klare Trennung nach der ideologischen Grundhaltung des Täters nicht in jedem Falle möglich ist die Art des Vollzugs wird nicht zuletzt vom Charakter und der Schwere der Straftat bestimmt , so erfaßt sie doch die Mehrheit der Verurteilten der jeweiligen Kategorie und könnte zur Grundlage der erzieherischen Einwirkung und in gleichem Maß zur Grundlage- der Entscheidungen durch die Gerichte werden. Richter und Staatsanwalt sollten davon ausgehen, daß für die Bestimmung der Kategorie die Verhaltensweisen des Täters, wie sie sieh irr der Straftat objektivierten, das wichtigste Kriterium sind. Dabei dürften frühere Straftaten, auch wenn keine Freiheitsstrafen verhängt wurden, nicht unberücksichtigt bleiben. Andererseits darf auch nicht schematisch,, von der Anzahl der Vorstrafen ausgegangen werden. Sinn und Zweck dieser Differenzierung in Kategorien ist, durch Trennung der verschiedenen Tätergruppen eine gegenseitige Einflußnahme- weitgehend einzuschränken und eine der Tätergruppe entsprechende zielgerichtete- individuelle Erziehungsarbeit zu erreichen; wobei die Durchsetzung einer straffen Ordnung und- Disziplin Bestandteil der Erziehung aller Strafgefangenen sein muß2. 2 Wir stehen also jetzt an dem Punkt, wo es daraue ankommt, die Grundsätze des Strafvollzugs vor allem die Grundsätze der BMferenaierung und- deren praktische Ausgestaltung auszuacheiüen, Vgf. dazu u. a. Jauch,. „Für eine höhere Qualität der Arbeit im Strafvollzug.“, Schriftenreihe der Deutschen Volkspolizei- 1968', Heft 3, S. 259fE: Mehner; „Probleme der Biffierenzierun® im. Strafvollzug'1, hk-h rillen reihe der Deutsäten Volkspolizei 1963, Hfeft 5, S. 464 ff.,, und „Die Aufgaben des sozialistischen Strafvollzugs be der Umerziehung- von1 Rechtsbrechern'1,, BET 1663 SU. 54Sff.;i Auersvvaldt „Die Aufgaben des Strafvollzugs bei der. Wiedereingliederung Strafgefangener irr die Gesellschaft“. SChriftenreShe dier Brutschen Volkspolizei. 1963,. He, ff,. S; aiAif. Bei der Bestimmung der Kategorie, in welche der Verurteilte zunächst einzuordnen ist, müssen sowohl das Schutzbedürfnis der Gesellschaft als auch die Notwendigkeit der Umerziehung des Rechtsbrechers Beachtung finden. Es wäre falsch, bei der Bestimmung der Kategorie im Einzelfall diese zwei Seiten vonein-and-r zu trennen und die eine oder die andere Seite etwa unberücksichtigt zu lassen. Das Schutzbedürfnis der Gesellschaft, die Sicherungsfunktion des Strafvollzugs, bleibt ebensowenig auf diejenigen beschränkt, die schwerste Verbrechen gegen Staat und Gesellschaft begangen haben, wie auf die Umerziehung dieser Menschen verzichtet werden kann. Schließlich wird das Schutzbedürfnis der Gesellschaft vor weiteren Verbrechen durch den zu Freiheitsentzug Verurteilten nicht allein durch die sichere Verwahrung befriedigt. Letzten Endes geht es darum, daß der zu Freiheitsentzug Verurteilte am Strafende oder auch vorzeitig auf Bewährung in eine sich entwickelnde sozialistische Gesellschaft entlassen wird-, mit deren Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens er so lange in Konflikt gerät, solange sie nicht Bestandteil seiner eigenen Denk- und Lebensweise- geworden sind. Die sozialistische Gesellschaft fordert mit Recht Schutz vor Verbrechen. Ein solcher Schutz wird aber nur dann gewährleistet, wenn die aus dem Strafvollzug Entlassenen auch und- insbesondere diejenigen, die schwerste Verbrechen begangen haben nicht nur aus Angst vor erneuter Bestrafung, sondern aus innerer Einsicht nicht wieder straffällig werden. Das aber bedingt eine intensive, individuelle Erziehungsarbeit mit dem Gefangenen. Im - Strafvollzug muß versucht werden, dort anzuknüpfen, wen bei dem Verurteilten die progressive Entwicklungslinie abgebrochen ist. Hilft der Strafvollzug dem Verurteilten, sich von seiner alten Denkweise, die ihn zur strafbaren Handlung führte, zu befreien, seine Perspektive in der sozialistischen Gesellschaft zu erkennen und sein Handeln mit den Interessen der Gesellschaft in Übereinstimmung zu bringen, so hilft der Strafvollzug der gesamten Gesellschaft. Die Gesellschaft fordert mit der Bestrafung zugleich die Bewährung des Verurteilten sowohl unter dep Bedingungen des Strafvollzugs als auch nach seiner Entlassung. Eine solche Bewährung als eine Form der Hilfe für den Verurteilten und als ein Akt der Gerechtigkeit ist nur möglich-, wenn mit der Differenzierung dem Charakter und der Schwere der Straftat, in denen sich die geistige Haltung des Verurteilten objektivierte, Rechnung getragen und damit dem Verurteilten Gelegenheit zpr Bewährung gegeben wird. Ein mehrfach Vorbestrafter z. B., der sich bisher von seiner parasitären Lebensweise nicht lösen konnte und aus bisherigen Bestrafungen keine Lehren gezogen hat, würde in. der allgemeinen Vollzugsart (Kategorie III) keine- Gelegenheit zur Bewährung erhalten. Er würde auf Grund seiner geistigen-. Haltung die in dieser Kategorie angewandten Erziehungsmethoden nicht ernst nehmen, er würde: sie nicht verstehen, und der Vollzug der Strafe würde nicht zur Lösung des Konflikts Individuum Gesellschaft beitragen. Ihm und. der Gesellschaft wäre damit .nicht geholfen. Es ist deshalb für den; Strafvollzug eine große Hilfe; wenn künftig das Gericht die Vollzugsart bestimmt. Es bat bereits im Verlaufe des Verfahrens den. nunmehr Verurteilten kennengelernt,, es kennt den Entwicklungsweg des Rechtsbrechers bis zur Begehung der Straftat, seine Arbeitsmoral, seine Leistungen in der Gesellschaft überhaupt, es kennt die Ursachen und begünstigenden Bedingungen, die zur Straftat führten und schließlich die Tat selbst. Somit offenbart sich in dem Charakter und der Schwere der Straftat bei einer gründlichen; alle Umstände- der Straftat umfassenden Untersuchung \ 71;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 71 (NJ DDR 1964, S. 71) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 71 (NJ DDR 1964, S. 71)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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