Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 704

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704); Vorschläge erhielt, wurde auch das Kollektiv des Lebensmittelkombinats wiederholt als Wettbewerbssieger ausgezeichnet. Teilweise geschah das allerdings auch dann, wenn der Angeklagte bei der Konsumgenossenschaft eine Plankürzung für den Wettbewerbszeitraum erreicht hatte, das Kombinat trotzdem die ursprünglich festgesetzte Plansumme erfüllte und damit in Höhe der vorgenommenen Kürzung eine Planübererfüllung nachweisen konnte. Dies beweist, daß angefangen von den leitenden Mitarbeitern der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost bis zu den Mitarbeitern der Verkaufsstelle noch falsche Auffassungen über die Aufgaben und das Ziel des Umsatzplanes, nämlich die Bedürfnisse der Bevölkerung so gut wie möglich zu befriedigen, bestehen. Unter Beachtung aller Umstände erkannte der Senat auf einen öffentlichen Tadel und eine Geldstrafe in Höhe von 200 MDN. II BG Dresden, Besehl. vom 3. August 1964 2 BS 23/64. Das Bezirksgericht übte auf Grund der im Gerichtsverfahren festgestellten Mängel an der Arbeit der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost gern. § 4 Abs. 2 StPO Gerichtskritik. Aus den Gründen: In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, daß der aus der Tageseinnahme zurückbehaltene Betrag bei der Übernahme-Inventur am 30. September 1963 nicht bemerkt wurde. Ursächlich dafür ist insbesondere, daß die Anweisung des Ministeriums für Handel und Versorgung Nr. 60/62 vom 13. Oktober 1962 und die Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Handel und Versorgung und des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften zur radikalen Senkung der Handelsverluste vom 12. Dezember 1962 nur ungenügend bekannt waren und deshalb nicht angewendet wurden. So hätte bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle am 30. September bereits festgestellt werden müssen, daß von den Tageseinnahmen 1100 MDN fehlten, weil zu Beginn einer jeden Inventur alle Zahlungsmittel aufzunehmen sind und die Summe der Kassenleisten oder der Solleinnahmen der' Registrierkassen mit dem tatsächlichen Kassenbestand abzustimmen ist (Punkt 3.3.2.1. der Richtlinie). In der Hauptverhandlung wurde weiterhin festgestellt, daß in der zweiten Hälfte des Monats August 1963 eine Kürzung des Umsatzplanes des Lebensmittelkombinats in Höhe von 3000 MDN vorgenommen wurde, weil der Angeklagte behauptet hatte, daß er seinen Plan um diese Summe nicht erfüllen könnte. Der dazu in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige vom Konsum-Genossenschaftsverband Dresden-Stadt sagte aus, daß Planänderungen innerhalb des Monats nur vorgenommen werden können, wenn für die betreffende Verkaufsstelle objektive Veränderungen vorliegen. z. B. wenn aus hygienischen Gründen die Ver-kaufsslelle geschlossen werden muß u. a. Df solche objektiven Momente für die Verkaufsstelle des Angeklagten nicht gegeben waren, war diese Planänderung ungesetzlich. Zur Beseitigung der festgeslellten Gesetzesverletzungen und Mängel in der Arbeit der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost wird gebeten, diese Hinweise in Besprechungen auszuwerten und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit festzulegen. Anmerkung: An der Hauptverhandlung nahmen die Vorstände der Konsumgenossenschaft Stadt Dresden, der Vorstand des Bezirksverbandes der Konsumgenossenschaft. Mitarbeiter der HO-Bezirksdirektion und der Vorsitzende des Verkaufsstellenausschusses der betreffenden Verkaufsstelle teil. Das Gericht erörterte unter Hinzuziehung eines Sachverständigen eingehend das Ziel des Umsatzplanes, den Charakter des sozialistischen Wettbewerbs und das Prämiensyslem im Handel. Der in diesem'Verfahren ergangene Kritikbeschluß wurde im Anschluß an die Urteilsverkündung verlesen. Dadurch erhielten alle am Verfahren Beteiligten sofort Kenntnis von der Kritik und konnten Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit ziehen. Das Leitungskollektiv der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost hat nach allseitiger Beratung zur Beseitigung der im Kritikbeschluß gerügten Gesetzesverletzung und der anderen Mängel u. a. folgende Maßnahmen festgelegt: 1. Die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß die tägliche Kassenabrechnung, die in einem Fortschreibesystem verbindlich von den Verkaufsstellenleitern zu führen ist, keine Gewähr ist, daß die tatsächlichen Einnahmen erfaßt und kontrolliert werden. Der Vorstand hat zur besseren Kontrolle in gemeinsamer Arbeit mit dem Hauptbuchhalter des Konsum-Kreisverbandes der Stadt Dresden eine Kassenordnung herausgegeben, die u. a. auch festlegt, daß Kassenbücher mit den täglichen Umsätzen zu führen sind. Weiter wurde vom Vorstand festgelegt, daß in den quartalsweise durchzuführenden operativen Kontrollen in jeder Verkaufsstelle die Einhaltung der Kassenordnung und die richtige Erfassung der Tageserlöse und deren Kontrolle zu erfolgen hat. 2. Es wurde angeordnet, daß künftig jede begründete Planänderung der Verkaufsstellen als Vorstandsvorlage auszuarbeiten und dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen ist. Die in den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen des Planungsleiters enthaltene Verantwortung für operative Planänderungen wurde verändert. Die Gerichtskritik wurde in der Vorstandssitzung, in der Inventur-Abteilung, in den Gewerkschaftsgruppen und in der Verkaufsstellenleiter-Besprechung der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost sowie im gesamten Bezirk Dresden ausgewertet. Die Redaktion Wichtige Neuerscheinung Dr. Joachim Meinel: Zum Wesen der strafbaren Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes in der Deutschen Demokratischen Republik und zu einigen Fragen ihrer Bekämpfung 104 Seiten ■broschiert Preis: 1, MDN In dieser Broschüre behandelt der Verfasser wichtige Probleme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Erziehung bei Verletzung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Ausgehend von der gesellschaftlichen Notwendigkeit der Bekämpfung derartiger Gesetzesverlelzungen, werden die Aufgaben der leitenden Wirtschaftsfunktionäre, der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane und der Rechtspflegeorgane konkret dargelegt. Im wesentlichen werden folgende Probleme behandelt: Die planmäßige Organisierung und Leitung des Kampfes gegen Ungesetzlichkeiten im Arbeitsschutz Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Wirtschaftsfunktionäre und der Werktätigen Probleme der, Kausalität und der Schuld Die Gesellschaftsgefährlichkeit schuldhafter Verletzungen von Bestimmungen des Arbeitsschutzes Die Auswahl und die Anwendung der verschiedenen Erziehungsmaßnahmen bei Ordnungswidrigkeiten und strafbaren Verstößen gegen Arbeitsschutzbeslimmungen Voraussetzungen für die Übergabe an die Konfliktkommission. Bestellungen sind an den Literatur- und Vordruck vor trieb des FDGB, Markranstädt bei Leipzig, Bahnhofstr. 12, zu richten. 7 04;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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