Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 704

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704); Vorschläge erhielt, wurde auch das Kollektiv des Lebensmittelkombinats wiederholt als Wettbewerbssieger ausgezeichnet. Teilweise geschah das allerdings auch dann, wenn der Angeklagte bei der Konsumgenossenschaft eine Plankürzung für den Wettbewerbszeitraum erreicht hatte, das Kombinat trotzdem die ursprünglich festgesetzte Plansumme erfüllte und damit in Höhe der vorgenommenen Kürzung eine Planübererfüllung nachweisen konnte. Dies beweist, daß angefangen von den leitenden Mitarbeitern der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost bis zu den Mitarbeitern der Verkaufsstelle noch falsche Auffassungen über die Aufgaben und das Ziel des Umsatzplanes, nämlich die Bedürfnisse der Bevölkerung so gut wie möglich zu befriedigen, bestehen. Unter Beachtung aller Umstände erkannte der Senat auf einen öffentlichen Tadel und eine Geldstrafe in Höhe von 200 MDN. II BG Dresden, Besehl. vom 3. August 1964 2 BS 23/64. Das Bezirksgericht übte auf Grund der im Gerichtsverfahren festgestellten Mängel an der Arbeit der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost gern. § 4 Abs. 2 StPO Gerichtskritik. Aus den Gründen: In der Hauptverhandlung wurde festgestellt, daß der aus der Tageseinnahme zurückbehaltene Betrag bei der Übernahme-Inventur am 30. September 1963 nicht bemerkt wurde. Ursächlich dafür ist insbesondere, daß die Anweisung des Ministeriums für Handel und Versorgung Nr. 60/62 vom 13. Oktober 1962 und die Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Handel und Versorgung und des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften zur radikalen Senkung der Handelsverluste vom 12. Dezember 1962 nur ungenügend bekannt waren und deshalb nicht angewendet wurden. So hätte bei einer ordnungsgemäßen Kontrolle am 30. September bereits festgestellt werden müssen, daß von den Tageseinnahmen 1100 MDN fehlten, weil zu Beginn einer jeden Inventur alle Zahlungsmittel aufzunehmen sind und die Summe der Kassenleisten oder der Solleinnahmen der' Registrierkassen mit dem tatsächlichen Kassenbestand abzustimmen ist (Punkt 3.3.2.1. der Richtlinie). In der Hauptverhandlung wurde weiterhin festgestellt, daß in der zweiten Hälfte des Monats August 1963 eine Kürzung des Umsatzplanes des Lebensmittelkombinats in Höhe von 3000 MDN vorgenommen wurde, weil der Angeklagte behauptet hatte, daß er seinen Plan um diese Summe nicht erfüllen könnte. Der dazu in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige vom Konsum-Genossenschaftsverband Dresden-Stadt sagte aus, daß Planänderungen innerhalb des Monats nur vorgenommen werden können, wenn für die betreffende Verkaufsstelle objektive Veränderungen vorliegen. z. B. wenn aus hygienischen Gründen die Ver-kaufsslelle geschlossen werden muß u. a. Df solche objektiven Momente für die Verkaufsstelle des Angeklagten nicht gegeben waren, war diese Planänderung ungesetzlich. Zur Beseitigung der festgeslellten Gesetzesverletzungen und Mängel in der Arbeit der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost wird gebeten, diese Hinweise in Besprechungen auszuwerten und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit festzulegen. Anmerkung: An der Hauptverhandlung nahmen die Vorstände der Konsumgenossenschaft Stadt Dresden, der Vorstand des Bezirksverbandes der Konsumgenossenschaft. Mitarbeiter der HO-Bezirksdirektion und der Vorsitzende des Verkaufsstellenausschusses der betreffenden Verkaufsstelle teil. Das Gericht erörterte unter Hinzuziehung eines Sachverständigen eingehend das Ziel des Umsatzplanes, den Charakter des sozialistischen Wettbewerbs und das Prämiensyslem im Handel. Der in diesem'Verfahren ergangene Kritikbeschluß wurde im Anschluß an die Urteilsverkündung verlesen. Dadurch erhielten alle am Verfahren Beteiligten sofort Kenntnis von der Kritik und konnten Schlußfolgerungen für die eigene Arbeit ziehen. Das Leitungskollektiv der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost hat nach allseitiger Beratung zur Beseitigung der im Kritikbeschluß gerügten Gesetzesverletzung und der anderen Mängel u. a. folgende Maßnahmen festgelegt: 1. Die im Zusammenhang mit dem Strafverfahren durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, daß die tägliche Kassenabrechnung, die in einem Fortschreibesystem verbindlich von den Verkaufsstellenleitern zu führen ist, keine Gewähr ist, daß die tatsächlichen Einnahmen erfaßt und kontrolliert werden. Der Vorstand hat zur besseren Kontrolle in gemeinsamer Arbeit mit dem Hauptbuchhalter des Konsum-Kreisverbandes der Stadt Dresden eine Kassenordnung herausgegeben, die u. a. auch festlegt, daß Kassenbücher mit den täglichen Umsätzen zu führen sind. Weiter wurde vom Vorstand festgelegt, daß in den quartalsweise durchzuführenden operativen Kontrollen in jeder Verkaufsstelle die Einhaltung der Kassenordnung und die richtige Erfassung der Tageserlöse und deren Kontrolle zu erfolgen hat. 2. Es wurde angeordnet, daß künftig jede begründete Planänderung der Verkaufsstellen als Vorstandsvorlage auszuarbeiten und dem Vorstand zur Entscheidung vorzulegen ist. Die in den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen des Planungsleiters enthaltene Verantwortung für operative Planänderungen wurde verändert. Die Gerichtskritik wurde in der Vorstandssitzung, in der Inventur-Abteilung, in den Gewerkschaftsgruppen und in der Verkaufsstellenleiter-Besprechung der Konsumgenossenschaft Dresden-Ost sowie im gesamten Bezirk Dresden ausgewertet. Die Redaktion Wichtige Neuerscheinung Dr. Joachim Meinel: Zum Wesen der strafbaren Verstöße gegen die Bestimmungen des Arbeitsschutzes in der Deutschen Demokratischen Republik und zu einigen Fragen ihrer Bekämpfung 104 Seiten ■broschiert Preis: 1, MDN In dieser Broschüre behandelt der Verfasser wichtige Probleme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Erziehung bei Verletzung von Bestimmungen des Arbeitsschutzes. Ausgehend von der gesellschaftlichen Notwendigkeit der Bekämpfung derartiger Gesetzesverlelzungen, werden die Aufgaben der leitenden Wirtschaftsfunktionäre, der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane und der Rechtspflegeorgane konkret dargelegt. Im wesentlichen werden folgende Probleme behandelt: Die planmäßige Organisierung und Leitung des Kampfes gegen Ungesetzlichkeiten im Arbeitsschutz Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der leitenden Wirtschaftsfunktionäre und der Werktätigen Probleme der, Kausalität und der Schuld Die Gesellschaftsgefährlichkeit schuldhafter Verletzungen von Bestimmungen des Arbeitsschutzes Die Auswahl und die Anwendung der verschiedenen Erziehungsmaßnahmen bei Ordnungswidrigkeiten und strafbaren Verstößen gegen Arbeitsschutzbeslimmungen Voraussetzungen für die Übergabe an die Konfliktkommission. Bestellungen sind an den Literatur- und Vordruck vor trieb des FDGB, Markranstädt bei Leipzig, Bahnhofstr. 12, zu richten. 7 04;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 704 (NJ DDR 1964, S. 704)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Traditionsarbeit in der Abteilung und deren Erziehungswirksamkeit. Der Kampf um die Verleihung eines revolutionären Ehren- namens. Die Errichtung, Gestaltung und Nutzung von Traditionsstätten Formen, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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