Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 69

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 69 (NJ DDR 1964, S. 69); hat sich weitgehend durchgesetzt, daß mit den Einsendern persönlich gesprochen wird, wenn ablehnende Bescheide erteilt werden müssen. Eingaben auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts Auf dem Gebiet des Zivil- und Familienrechts wenden sich in zunehmendem Maße Bürger mit Eingaben an das Gericht, in denen sie um Unterstützung bei der Lösung eines sie betreffenden Konflikts außerhalb eines Verfahrens bitten. Das trifft besonders auf Schwierigkeiten in Ehe und Familie sowie auf Mietstreitigkeiten zu. So bat eine Bürgerin in ihrer Eingabe das Kreisgericht, im Interesse der Aufrechterhaltung ihrer Ehe, eine Aussprache mit ihrem Ehemann durchzuführen, da es wegen seines übermäßigen Alkoholgenusses wiederholt zu erheblichen Ehedifferenzen gekommen war. Noch am gleichen Tage führte der Sekretär mit den Eheleuten eine Aussprache. D1 Ehemann versicherte zum Schluß des Gesprächs, sich mehr seiner Familie zu widmen und den übermäßigen Alkoholgenuß einzustellen. Beide Ehepartner zeigten den Willen, sich künftig um ein harmonisches Eheleben zu bemühen, und brachten ihre Freude darüber zum Ausdruck, daß durch diese Aussprache eine Aussöhnung herbeigeführt werden konnte. In einer Eingabe an den Minister der Justiz bat eine Hausgemeinschaft in Saalfeld, ihr bei der Regelung verschiedener Fragen, insbesondere der Lösung von Mietproblemen, behilflich zu sein. Das Kreisgericht .Saalfeld, das diese Eingabe bearbeitete, führte eine Hausversammlung durch, in der alle aufgetretenen Fragen geklärt werden konnten. Diese Eingaben sind Ausdruck des großen Vertrauens, das die Bürger ihren Gerichten entgegenbringen. Durch die unbürokratische Bearbeitung der Eingaben leisten die Gerichte gleichzeitig eine gute vorbeugende Arbeit'1. Verhältnismäßig viele Eingaben, die sich auf die Zivilund Familienrechtsprechung der Gerichte beziehen, haben die schleppende Arbeitsweise der Gerichte und die unkonzentrierte Prozeßführung sowie falsches Auftreten der Richter in der mündlichen Verhandlung zum Gegenstand. Obwohl häufig auf diese Mängel hingewiesen und in einer Vielzahl von Beiträgen5 Wege zu ihrer Überwindung gezeigt wurden, sind diese Mängel in der Zivilrechtsprechung noch nicht beseitigt. Als positives Beispiel verdient das Bezirksgericht Halle hervorgehoben zu werden, das wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Zivilrechtsprechung eingeleitet hat0. Auch die Ai’beitsweise einiger Sekretäre und Gerichtsvollzieher wird in den Eingaben kritisiert. So wird z. B. die schleppende Bearbeitung von Anträgen auf Pfändungs- und Uberweisungsbeschlüsse sowie die Verzögerung von Vollstreckungsaufträgen gerügt. Die Benachrichtigung der Gläubiger über die veranlaßten Maßnahmen durch die Gerichtsvollzieher ist nicht in allen Fällen ausreichend. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, daß z. B. beim Kreisgericht Potsdam-Stadt ein Güteantrag sechs Monate lang unbearbeitet blieb. Dem Prozeßbevollmächtigten des Antragstellers war lediglich mitgeteilt worden, daß der Anspruch mit Rücksicht auf die Beweislage wenig Aussicht auf Erfolgt biete. Völlig zu Recht ' Vgl. auch den Beschluß des Plenums des BG Cottbus über die Durchsetzung .des Hechtspflegeerlasses in der Mietreeht-sprechung, NJ 1963 S. 659. 5 Vgl. Schuldt/Ziemen, „Konzentration im Zivilverfahren“, NJ 1.963 S. 139; Eildermann/Mühlmann, „Die Erforschung der Ursachen von Rechtsverletzungen- im Zivilprozeß“; NJ 1963 S. 206: Klar'Krüger, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivilrechtspflege erhöhen“, NJ 1963 S. 673. ' 6 Vgl. Barwinsky Knecht. „Auswertung der Eingaben der Bürger für die Leitung der Zivilrechtsprechung der Kreisgerichte“, NJ 1963 S. 367. müßte der Direktor des Kreisgerichts darauf hingewiesen werden, daß Beweisschwierigkeiten keineswegs zur Verschleppung des Verfahrens führen dürfen. Nach wie vor ergibt sich aus den Eingaben, daß Unklarheiten über Inhalt und Umfang der vom Vermieter bzw. Mieter zu erfüllenden Pflicht zur malermäßigen Instandsetzung von. Wohnraum bestehen. Es erscheint erforderlich, die Richtlinie Nr. 16 des Obersten Gerichts vom 21. November 19627 und den Beitrag von K1 a r8 in stärkerem Maße mit zur Grundlage der Tätigkeit der Richter und Staatlichen Notare sowie der Rechtsanwälte in der Rechtsauskunft und in der massenpolitischen Arbeit zu machen. Ein Teil der Eingaben bezieht sich darauf, daß es manchen Richtern nicht immer gelingt, ihre Verhandlungsführung entsprechend den Prinzipien sozialistischer Menschenführung zu gestalten. Dadurch wird die Überzeugungskraft inhaltlich richtiger Entscheidungen geschmälert. Wenn ein Bürger als Prozeßpartei von dem Vorsitzenden in seinen Ausführungen ständig unterbrochen wird, der Vorsitzende durch unqualifl-zierte Äußerungen den Eindruck der Voreingenommenheit erweckt, so wird der Bürger selbst bei einer gut begründeten Entscheidung der Meinung sein, daß er benachteiligt worden sei. Die am Anfang dieses Beitrages angeführte Eingabe des Bürgers aus Pirna ist ein anschauliches Beispiel für die schädliche Wirkung schlechter Verhandlungsführung. Zur Auswertung der Eingaben Die regelmäßige Analyse des Inhalts und der Bearbeitung der Eingaben durch die Gerichte und Staatlichen Notariate im Ministerium der Justiz schafft mit eine wichtige Quelle für die Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums, wie sie im Rechtspflegeerlaß enthalten sind. Bei der Festlegung der verschiedenen Maßnahmen zur Weiterbildung der Richter in Form von Lehrgängen und individuellen Qualifizierungsplänen spielen z. B. die Eingabenanalysen eine hervorragende Rolle. Aber auch für die Gesetzgebung ergeben sich aus den Eingaben mannigfaltige Hinweise und Anregungen. So gibt es besondere Hinweise zum Erbrecht des Kindes, von Eltern, die nicht geheiratet haben, zur Ausgestaltung des Sorgerechts und zur Durchsetzung von Unterhaltsforderungen. In einer Eingabe zum Problem der Unterhaltungsver-pflichtungen geschiedener Ehegatten hat z. B. eine Bürgerin sehr interessante und verallgemeinerungswürdige Gedanken über die .volle Gleichberechtigung der Frau in unserer Gesellschaft entwickelt. Hier wurde nicht nur geprüft, wie der Einsenderin geholfen werden kann, zu ihrem Recht zu kommen, sondern auch erwogen, sie zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Gesetzgebungskommission zur Schaffung des neuen Familiengesetzbuchs zu gewinnen. Zu den Aufgaben der Gerichte und Staatlichen Notariate gehört die Erteilung von Rechtsauskünften. Oft werden von den Bürgern in den dafür vorgesehenen Sprechstunden Anregungen, Hinweise und Kritiken vorgetragen, die als Eingaben im Sinne des Staatsratserlasses zu erfassen und entsprechend zu bearbeiten sind. In diesem Zusammenhang erscheint es uns richtig, im Interesse der Einheitlichkeit der Sprechstunden bei allen staatlichen Organen die Rechtsauskunftstellen zu den Sprechzeiten nach dem Eingabenerlaß zu öffnen. Die Mitwirkung von Schöffen bei der Erteilung von Rechtsauskünften halten wir für sehr wichtig. Zahlreiche Richter beteiligen sich auch an den Beratungsdiensten der Nationalen Front in den Wohngebieten und kommen so ihrer Verpflichtung aus dem Ein- 7 NJ 1962 S. 745. 8 „Zu Fragen der malermäßigen Instandsetzung von Mietwohnungen“, NJ 1963 S. 170 ff. 69;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 69 (NJ DDR 1964, S. 69) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 69 (NJ DDR 1964, S. 69)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter zur Lösung aller Aufgaben im Rahmen der Linie - die Formung und Entwicklung eines tschekistischen Kampfkollektives. Die Durchführung einer wirksamen und qualifizierten Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die mit der Sicherung von Transporten, Vor- und Oberführungen Verhafteter verbundenen möglichen Gefahren und Störungen weitestgehend zu eliminieren und stets ein Höchstmaß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zu gewährleisten, damit jegliche Gefahren und Störungen vorbeugend verhindert zumindest unverzüglich in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt werden.

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