Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 678

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 678 (NJ DDR 1964, S. 678); minalität im Handel vorgetragen. Der Bezirkstag beschloß daraufhin, daß die Ständigen Kommissionen Handel und Versorgung der Kreistage Wolgast, Rügen und Ribnitz in Zusammenarbeit mit der HO-Bezirks-direktion und dem Bezirksverband der Konsumgenossenschaften Untersuchungen über die Ursachen der hohen Minusdifferenzen der Handelsbetriebe in den Bädergemeinden durchführen und von den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Erscheinungen verlangen. Der Rat des Bezirks erhielt die Auflage, die Erfahrungen, die bei den Untersuchungen gesammelt werden, zu verallgemeinern und Maßnahmen einzuleiten, damit im gesamten Bezirk der Kampf gegen Inventurdifferenzen und Warenverluste im Bereich des Handels wirksam geführt wird. An der Bezirkstagssitzung nahmen auch die Direktoren der Kreisgerichte teil. Sie erhielten dadurch Anregungen für die Analyse der Rechtsprechung ihres Gerichts und für die Berichterstattung vor den Kreistagen. Das Beispiel des Bezirkstages Rostock befruchtete auch den Kreistag des Kreises Wolgast. In Vorbereitung einer Kreistagssitzung untersuchten die Ständigen Kommissionen Handel und Versorgung sowie Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz gemeinsam die Arbeit der Handelsorgane, insbesondere der Konsumgenossenschaft Zinnowitz. Beide Kommissionen berieten unter Teilnahme der Vertreter der Rechtspflegeorgane über Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung der Handelskriminalität. Die Ständige Kommission Handel und Versorgung unterbreitete dem Rat des Kreises Vorschläge zur Bekämpfung der Inventurdifferenzen im Handel, wobei auch die Erfahrungen der Rechtspflegeorgane genutzt wurden. Der Rat des Kreises Wolgast erhob diese Vorschläge zum Beschluß. Erwähnenswert ist ferner, daß der Hauptbuchhalter der HO-Bezirksdirektion Gera, der an der Plenartagung des Bezirksgerichts Gera teilgenommen halte, an die Direktoren der HO-Kreisbetriebe ein Schreiben richtete, in dem er auf der Grundlage der im Plenum diskutierten Materialien zu den Möglichkeiten der Senkung der Handelsverluste und der Inventurdiffe-renzen Stellung nahm und Maßnahmen zur wirksamen Ausnutzung des Systems der umfassenden betrieblichen Kontrolle festlegte. Zur unmittelbaren Leitung durch die Rechtsprechung Ein wichtiges Instrument für die unmittelbare Leitung der Rechtsprechung im Bezirk ist die Heranziehung von Verfahren an das Bezirksgericht gemäß § 28 GVG. Alle Bezirksgerichte haben den Kreisgerichten dadurch Anleitung gegeben, daß sie Verfahren erster Instanz in vorbildlicher Weise durchführten. So hat das Bezirksgericht Dresden beispielsweise ein Verfahren nach § 28 GVG herangezogen, um Klarheit darüber zu schaffen, wie die richtige Anwendung ökonomischer Hebel kriminalitätsbegünstigende Bedingungen ausräumen hilft. Im konkreten Fall war das strafbare Verhalten des Angeklagten Vortäuschen der Umsatzplanerfüllung, um ungerechtfertigt Prämien zu erhalten dadurch begünstigt worden, daß der Vorstand der Konsumgenossenschaft es unzulässigerweise gestattet hatte, im sozialistischen Wettbewerb w'ährend des laufenden Monats Umsatzplanverschiebungen von einer Verkaufsstelle zur anderen vorzunehmen. Das Bezirksgericht hat die der strafbaren Handlung zugrunde liegenden gesellschaftlichen Probleme Ziel des Umsatzplanes, Charakter des sozialistischen Wettbewerbs und des Prämiensystems, Ehrlichkeit gegenüber dem gesellschaftlichen Eigentum u. a. durch Anhören eines Sachverständigen eingehend erörtert und an der Arbeitsweise des Vorstandes der Konsumgenossenschaft Gerichtskritik geübt2. Das Verfahren selbst wird auch im Bericht des Bezirksgerichts voider Ständigen Kommission Handel und Versorgung des Bezirkstages ausgewertet werden. Das Bezirksgericht Gera führte zur Vorbereitung der Plenartagung ein Verfahren in erster Instanz vor erweiterter Öffentlichkeit durch. Mehrere Mitarbeiter einer Verkaufsstelle hatten sich wegen fortgesetzten Preisverstoßes in Tateinheit mit Betrug und Untreue zu verantworten. Die Hauptverhandlung wurde in enger Zusammenarbeit mit leitenden Funktionären der Handelsbetriebe, gesellschaftlichen Kräften aus dem Bereich des Handels und den örtlichen Organen der Staatsmacht vorbereitet. Im Anschluß an die Urteilsverkündung fand eine Pressekonferenz statt, in der der Staatsanwalt und der Vorsitzende des Senats die Probleme des Verfahrens erläuterten und Fragen der Pressevertreter beantworteten. Die Ständige Kommission Handel und Versorgung der Stadtverordnetenversammlung wertete das Urteil noch am Tage seiner Verkündung mit verantwortlichen Mitarbeitern der Handelsorgane der Stadt Gera aus. Die den Grundsätzen des Rechtspflegeerlasses entsprechende Arbeitsweise, wie sie in den geschilderten Beispielen zum Ausdruck kommt, bestimmt aber noch nicht die Arbeit der Gerichte insgesamt. Bei einigen Gerichten gibt es bisher nur ungenügende Ansätze zur Überwindung ihres formal-administrativen Arbeitsstils. Die Leitungstätigkeit der Bezirksgerichte muß sich deshalb darauf konzentrieren, die zurückgebliebenen Gerichte durch Verallgemeinerung der Erfahrungen der fortgeschrittenen Gerichte bei der Entwicklung einer qualifizierten Rechtsprechung zu unterstützen. Die Senate der Bezirksgerichte müssen entsprechend ihrer Verantwortung für die Anleitung der Rechtsprechung auf ihrem Sachgebiet stärker eine zielgerichtete Tätigkeit entwickeln. Sie müssen in Verbindung mit der Rechtsprechung die Tätigkeit einzelner Kreisgerichte analysieren, um konkret anleiten zu können. So sollten z. B. in der Rechtsmittelinstanz festgestellte grundsätzliche Mängel in der Bearbeitung einer Strafsache immer Veranlassung sein, sich mit der Arbeit des Kreisgerichts insgesamt zu befassen. Die Praxis zeigt, daß die in einer Sache auftretenden grundsätzlichen Fehler zumeist tiefere Ursachen haben und sich in der gesamten Tätigkeit dieses Gerichts widerspiegeln. Um seiner Anleitungsfunktion gerecht zu werden, hat das Stadtgericht von Groß-Berlin nach einer Analyse der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Handels einen Spezialsenat für Handelskriminalität geschaffen, der für alle Strafsachen erster und zweiter Instanz aus dem Bereich des Handels zuständig ist. Mit der Spezialisierung wurde eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Rechtsprechung auf diesem Sachgebiet geschaffen. Der Spezialsenat des Stadtgerichts konnte sich auf die Schwerpunkte konzentrieren und die zurückgebliebenen Gerichte unterstützen. So gab der Senat bereits in mehreren Entscheidungen Anleitung zur komplexen Einbeziehung der Öffentlichkeit in das Verfahren, zur Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen, zur Anwendung der bedingten Verurteilung bei vorbestraften Tätern sowie zur Anwendung des schweren Falles bei Straftaten gegen das gesellschaftliche Eigentum (§ 30 StEG)3. 2 vgl. BG Dresden, Urteil und GerichtskritikbeschluiS vom 3. August 1964 - 2 BS 23 64 - in diesem Heft. 3 vgl. zum letzten Problem den Beitrag von Thielert,Riedel in diesem Heft. 678;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 678 (NJ DDR 1964, S. 678) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 678 (NJ DDR 1964, S. 678)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Der Leiter der Abteilung hat zur Realisierung des ope rat Unt suc hung shaf langes kamenadschaftlieh mit den Leitern der Unterst chungshaftaustalten und des. Im Territorium amm : Das Zusammenwirken hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der vorgenommen. ,Gen. Oberst Voßwinkel, Leiter der Halle Ergebnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung und mit den.

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