Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 667

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 667 (NJ DDR 1964, S. 667); liktsarten betrage der Anteil der Verbrechen, die unter Alkoholeinfluß begangen wurden, bei den Tötungsverbrechen 38,7 Prozent und bei den Raub- und Notzuchtsdelikten sogar 70 Prozent. Bei den Raubdelikten haben in etwa der Hälfte der Fälle die Täter die Straftat begangen, um sich Geld zum Ankauf alkoholischer Getränke zu verschaffen. Über Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung des Alkoholismus sprach Prof. Dr. von Keyserlingk (Direktor der Universitäts-Nervenkllnik Jena), wobei er insbesondere auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Behandlung von chronischen Trinkern nach den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen einging8. Zur Problematik Jugend und Alkohol führte von Keyserlingk aus, daß insbesondere durch die Gruppenbildung unter Jugendlichen der Alkoholgenuß gefördert werde. Er betonte, daß die Umerziehung in der Gesellschaft die Grundlage des Kampfes gegen Alkoholismus sei. Diese Ausführungen wurden ergänzt durch Prof. Dr. V ä m o § i (Direktor des Instituts für gerichtliche Medizin der Martin-Luther-Universität Halle), der über Forschungsergebnisse berichtete, die Aufschluß über das Trinken von Alkohol durch Schulkinder geben. Das Material soll für eine gezielte Aufklärungsarbeit sowie für den wirksamen Kampf gegen Alkoholismus verwendet werden. Fragen des neuen Jugendstrafrechts Uber neue Aspekte des Jugendstrafrechts in der DDR referierte Dozent Dr. Hartmann (Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität). Er ging aus von der Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, durch die auch das Grundverhältnis zwischen Jugend und Gesellschaft verändert worden sei, indem es keine objektiven Widersprüche mehr zwischen der jungen und alten Generation gebe. Der weitere Ausbau des Bildungs- und Erziehungswesens in der DDR müsse auch bei der Neukonzipierung des Jugendstrafrechts berücksichtigt werden. Hartmann trug im folgenden Ergebnisse von soziologischen Untersuchungen zur Jugendkriminalität vor9, wobei er betonte, daß die Gründe für negative, aber auch für kriminelle Verhaltensweisen überwiegend in der unsicheren und uneinheitlichen Einstellung der Erwachsenengeneration zu den Jugendlichen zu finden seien. Um wirksam kriminelle Handlungen Jugendlicher zurückdrängen zu können, müßten die Rechtspflegeor- l* Vgl. hierzu Müller Scholz, „Die Mittel der Gesetzlichkeitsaufsicht gegen den Alkoholmißbrauch einsetzen!“, NJ 1964 S. 239 ft'.: Klitzsch, Kampf gegen den Alkoholmißbrauch - Aufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte“. NJ 1964 s. 241 ff., und Keyserlingk. Der Alkoholismus als soziales Problem. Jena 1959. 9 Vgl. dazu die in diesem Heft veröffentlichten Beiträge zur Jugendkriminalität. dZeektSY3reGhu.u.Cf Strafrecht § 174 Ziff. 1 StGB. 1. Zum Tatbestandsmerkmal mißbrauchen“ im § 174 Ziff. 1 StGB. 2. Zum Charakter des Erziehungsverhältnisses zwischen Lehrer und Schülerin. 3. Unter welchen Umständen schließt das Bestehen eines intimen Liebesverhältnisses zwischen Lehrer und Schülerin die Tatbestandsmäßigkeit gern. §174 Ziff. 1 StGB aus? Stadtgericht von Groß-Berlin, Urt. vom 5. Dezember 1963 - 102 c BSB 212/63. Der Angeklagte wurde durch Urteil des Stadtbe/irks-gerichts wegen Unzucht unter Ausnutzung eines Ab- gane die Persönlichkeit der jugendlichen Straftäter erforschen und alle für seine Persönlichkeitsentwicklung wesentlichen und real existierenden Determinanten aufdecken, um einen realen Weg zur Umerziehung zu zeigen. Dazu sei es aber notwendig, sachverständige Bürger, insbesondere Pädagogen, Psychologen und Psychiater, frühzeitig hinzuzuziehen. Anschließend nahm Dr. Mannschatz (Ministerium für Volksbildung) zur Arbeit der Jugendhilfe Stellung und erläuterte neue Formen der Arbeitsweise sowie neue Einrichtungen der Erziehungsstätten10. Dozent Dr. habil. Rosier (Universitäts-Nervenklinik Rostock) und Prof. Dr. Göllnitz (Direktor der Abt. für Kinderneurologie und -psychiaterie der Universitäts-Nervenklinik Rostock) beschäftigten sich in ihren Beiträgen mit Fragen der Begutachtung jugendlicher Täter, wobei sie insbesondere auf die Möglichkeit kollektiv zu erarbeitender Gutachten eingingen, d. h. Gutachten, an denen neben dem Psychiater ein Psychologe mitwirkt. Diese Möglichkeit wurde nicht ausgeschlossen, aber gleichzeitig betont, daß der Leiter der staatlichen Institution, die beauftragt sei, die Verantwortung trage. * Sehr instruktiv und aufschlußreich waren die Ausführungen der Vertreter aus der Sowjetunion, der CSSR, aus Bulgarien, Polen, Rumänien, Ungarn, Dänemark und Westdeutschland zum 4. Themenkomplex, durch die alle Anwesenden einen umfassenden Überblick über die gesetzliche Regelung der Zurechnungsfähigkeit in diesen Ländern erhielten". Die große Bedeutung des III. Gerichtspsychiatrischen Symposions zeigt sich in der starken internationalen Beteiligung und in der Tatsache, daß nahezu alle Gerichtspsychiater aus der DDR sowie zahlreiche Vertreter der Rechtspflegeorgane und der rechtswissenschaftlichen Fakultäten teilgenommen haben (insgesamt mehr als 450 Teilnehmer). Auf dem Symposion hat ein sehr nützlicher und reger Gedankenaustausch zwischen Juristen und Medizinern über den gemeinsamen Kampf zur Überwindung der Kriminalität stattgefunden. Die Veranstalter der bisherigen Symposien haben damit bereits eine Tradition geschaffen, die unbedingt fortgesetzt werden sollte und die sicherlich zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Juristen und Medizinern auch in den einzelnen örtlichen Bereichen führen wird. vgl. dazu den Beitrag von Mannschatz in diesem Heft. H An dieser Stelle kann auf die Ergebnisse der Beratung zur 4. Themengruppe nicht weiter eingegangen werden. Es konnten in diesem Bericht nur einige wesentliche Ergebnisse des Symposions wiedergegeben werden. Deshalb sei darauf verwiesen, daß ein ausführlicher Bericht über das Symposion im VEB Gustav Fischer Verlag Jena von Szewczyk herausgegeben erscheinen wird. hängigkeitsverhältnisses gern. § 174 Ziff. 1 StGB verurteilt. Diesem Urteil liegt im wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: Der 29jährige Angeklagte war Unterstufenlehrcr an einer Oberschule. Er unterrichtete zunächst in einer zweiten und später auch in einer vierten Klasse. Durch das Lehrerkollektiv wurden für die Schüler fast aller Klassen Theaterbesuche organisiert. Anläßlich eines derartigen Theaterbesuches wurde der Angeklagte im Dezember 1962 von der für die Beaufsichtigung einer Klasse vorgesehenen Kollegin gebeten, an jh'-er Stelle den Theaterbesuch wahrzunehmen, ln der Pcs“ unterhielt sich der Angeklagte mit einigen Schülern, darunter auch mit der damals 16jährigen 667;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 667 (NJ DDR 1964, S. 667) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 667 (NJ DDR 1964, S. 667)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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