Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1964, Seite 66

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 66 (NJ DDR 1964, S. 66); Das Durchschnittsalter der vorgeschlagenen Richter beträgt 40 Jahre (gegenüber 46 Jahre Anfang 1962); das Durchschnittsalter der leitenden Richter, das heißt der Vorsitzenden der Kollegien, Senate usw., 44 Jahre (gegenüber 50 Jahre Anfang 1962).' Der sozialen Herkunft nach .entstammen 67 % der vorgeschlagenen Richter aus Arbeiter- und Bauernfamilien, 10 % aus Angestelltenkreisen und .23 % aus anderen sozialen Schichten der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen 'Republik. Damit entspricht die soziale Zusammensetzung der vorgeschlagenen Richter den Bedingungen unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates. Neun der vorgeschlagenen Richter des Obersten Gerichts sind Frauen, das sind 23.%. Sechs von ihnen waren bis vor kurzer Zeit Richter an Bezirks- und Kreisgerichten. Eine wesentliche Verstärkung erhält das Oberste Gericht auch durch die Wahl der der Volkskammer vom Staatsrat vorgeschlagenen Schöffen für den Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts. Bekanntlich ist die Tätigkeit der vom Volk gewählten Schöffen als gleichberechtigte Richter im Gerichtsverfahren eine bewährte Form der unmittelbaren Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik und ein lebendiger Ausdruck der Überlegenheit der sozialistischen Demokratie, in der das sozialistische Recht und seine Einhaltung zu einer Sache des Volkes selbst geworden sind. Die Tatsache, daß Schöffen bei der Rechtsprechung auf dem Gebiet des sozialistischen Arbeitsrechts als gleichberechtigte Richter im Senat für Arbeitrechtssachen des Obersten Gerichts mitwirken, unterstreicht das in besonders eindringlichem Maße. Durch sie ist den Werktätigen die Möglichkeit gegeben, mittels der Rechtsprechung des Obersten Gerichts unmittelbar auf die Durchsetzung der im Gesetzbuch der Arbeit enthaltenen Grundprinzipien in allen Betrieben und Einrichtungen in der ganzen Republik Einfluß zu nehmen. Die Auswahl der vom Staatsrat vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahl zu Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts erfolgte durch den Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der Bundesvorstand des FDGB ließ sich dabei von der hohen Verantwortung leiten, die die größte Klassenorganisätion der Arbeiterklasse für die Entwicklung des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege trägt. Von den 39 vorgeschlagenen Schöffen für den Senat für Arbeitsrechtssachen sind 14 Arbeiter, 14 Angestellte, 5 Angehörige der Intelligenz und 6 hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre. Die Mehrzahl von ihnen arbeitet in Betrieben der führenden Zweige unserer Volkswirtschaft, wie z. B. im VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, VEB Erdölverarbeitungswerk Schwedt (Oder), VEB Halbleiterwerk Frankfurt (Oder). Ihr Durchschnittsalter beträgt 42,5 Jahre. Neun von ihnen sind Frauen. Das Wesentlichste bei der Auswahl der Kandidaten für diese wichtige Eunktion bestand darin, solche Menschen auszuwählen, die über eine große Lebenserfahrung, ein außerordentlich gutes Ansehen in ihrem Betriebskollektiv sowie im Wohngebiet und über eine gute politische und fachliche Qualifikation verfügen. Eine ganze Reihe von ihnen bewährte sich bereits in den Konfliktkommissionen bzw. als Schöffen bei den früheren Bezirks- und Kreisarbeitsgerichten. Die heutige Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts sowie der Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts durch die Volkskammer bildet den würdigen Abschluß und den Höhepunkt der vor wenigen Tagen stattgefundenen Wahlen der Richter und Schöffen der Bezirksgerichte durch die Bezirkstage. Die Richter und Schöffen des höchsten Organs der Rechtsprechung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates ■erhalten damit für die kommende Wahlperiode die demokratische Legitimation der Obersten Volksvertretung der Deutschen Demokratischen Republik für ihre im Erlaß 'des Staatsrates über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege festgelegte verantwortungsvolle Tätigkeit. Wie alle Wahlen wurde auch diese demokratisch vorbereitet. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben sich gemeinsam mit den Richtern und Schöffen der Bezirksgerichte in zahlreichen Versammlungen in sozialistischen Betrieben und Genossenschaften sowie in Wohngebieten der Bevölkerung vorgestellt und wurden von ihr gründlich geprüft. Ihre soziale Zusammensetzung, ihre politisch-fachliche Qualifikation und ihre bisherige Arbeit, durch die sie bezeugten, daß sie dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergeben sind, lassen erwarten, daß sie alle ihre Kräfte einsetzen werden, um im Sinne des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates aktiv an der Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung und damit am umfassenden Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik mitzuwirken. Oberricbter Wilhelm Heinrich verabschiedet Mit dem Tag der Neuwahl des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik durch die Volkskammer endete die richterliche Tätigkeit des im 82. Lebensjahr stehenden Oberrichters und Vorsitzenden des 1. Zivilsenats des Obersten Gerichts Wilhelm Heinrich. Damit scheidet ein Richter aus dem Obersten Gericht, der sich seit 1945 trotz seines hohen Alters unermüdlich für den Aufbau und die Weiterentwicklung einer den Interessen des werktätigen Volkes dienenden Rechtsprechung eingesetzt und sich dadurch bleibende Verdienste erworben hat. Der bürgerlich-demokratische Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Heinrich stellte seine reichen Erfahrungen und umfassenden juristischen Kenntnisse sofort nach der Zerschlagung des Faschismus für den Aufbau einer antifaschistisch-demokratischen Justiz zur Verfügung. Er war mehrere Jahre lang Ministerialdirektor und Leiter der Justizverwaltung des Landes Mecklenburg, bis er am 7. Dezember 1949 von der Volkskammer als Richter des Obersten Gerichts der Deutsehen Demokratischen Republik gewählt wurde, dem er seitdem ununterbrochen angehörte. Hier nahm Wilhelm Heinrich besonderen Einfluß auf die Gestaltung der Rechtsprechung in Zivil- und Familiensachen. Er widmete sich dieser Aufgabe mit besonderer Hingabe in dem festen Bewußtsein, daß das der Politik unseres sozialistischen Staates entsprechende Familienrecht in der Rechtsprechung nur in enger Verbindung mit dem Leben des werktätigen Volkes verwirklicht werden kann. Dabei war er stets bemüht, seine umfangreichen Kenntnisse jüngeren Kollegen schöpferisch zu vermitteln, die ihm dafür stets dankbar verbunden sein werden. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik würdigte die Verdienste Wilhelm Heinrichs mit der Verleihung des Vaterländischen Verdienstordens in Silber und des Ordens „Banner der Arbeit“. Seine Partei, die Christlich-Demokratische Union, zeichnete ihn mit dem Otto-Nuschke-Ehrenzeichen in Gold aus. Die Mitarbeiter des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik grüßen Wilhelm Heinrich in freundschaftlicher Verbundenheit und wünschen ihm einen frohen und gesunden Lebensabend. 16;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 66 (NJ DDR 1964, S. 66) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Seite 66 (NJ DDR 1964, S. 66)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 18. Jahrgang 1964, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Die Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1964 auf Seite 768. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 18. Jahrgang 1964 (NJ DDR 1964, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1964, S. 1-768).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungobedingungen. Die Rolle der Persönlichkeit beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß sich bei bestimmten Bürgern der feindlich-negative Einstellungen entwickeln und daß diese Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft folgt, daß es hier keine politischen und sozialökonomischen Grundlagen für antagonistische Klassen- und Interessengegensätze und damit auch keine Ursachen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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